Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Dienstag, 29. März 1892
In fliessenden Gewässern darf nurmehr mit der Angelrute gefischt werden
Auf Antrag des Regierungsrates beschliesst der Landrat, dass das für das Gedeihen der Fischzucht schädliche Fischen mit Garnen und Feimern sowie andern Gerätschaften ausser der Angelrute, in den fließenden Gewässern verboten sein soll. Das Patent für die Angelfischerei ist in dem Sinne aufzufassen, dass die Angelrute nicht mehr als zwei Angel enthalten darf.
Quellen / Literatur:
LR 28./29.3.1892, in: LB UR Bd V, S. 26 f.
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Dienstag, 29. März 1892
Kreisgerichtskommission entscheidet über Rechtsöffnungsbegehren
Gemäss Beschluss des Landrats wird in Abänderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs der Entscheid über die Statthaftigkeit eines Rechtsöffnungsbegehrens der Kreisgerichtskommission zugewiesen und zwar inappellabel und definitiv.
Quellen / Literatur:
LR 28./29.3.1892, in: LB UR Bd V, S. 27 f.
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DAS HEUTIGE DATUM
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