Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Mittwoch, 29. Mai 1912
Beitritt des Kantons Uri zum Automobil-Konkordat wird nicht vollzogen
Der Urner Landrat beschliesst auf Antrag des Regierungsrates den Beitritt des Kantons zum interkantonalen "Konkordat über die einheitliche Regelung des Verkehrs mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern". Gleichzeitig erläss der Urner Landrat die entsprechende Vollziehungsverordnung. Der Verkehr mit Motorfahrzeugen wird nun von einer amtlichen Bewilligung abhängig gemacht. Für die Ausweiskarten müssen für Motorwagen alljährlich Gebühren zwischen 20 und 200 Franken bezahlt werden. Die Bussen für Übertretungen dieser Verordnung sowie des Konkordates werden mit 5 bis 500 Franken belegt. Die Verordnung und der Beitritt zum Konkordat werden aber nicht in Vollzug gesetzt.
Quellen / Literatur:
Schreiben des Urner Regierungsrates an das Eidg. Departement des Innern vom 9. September 1914 (StA UR R-720-16/1003(1); Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 33 f.
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Mittwoch, 29. Mai 1912
Beitritt zum Automobilkonkordat wird nicht in Verzug gesetzt
Der Urner Landrat beschliesst auf Antrag des Regierungsrates den Beitritt des Kantons zum interkantonalen "Konkordat über die einheitliche Regelung des Verkehrs mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern". Gleichzeitig erlässt der Urner Landrat die "Vollziehungsverordnung zum Konkordat betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern". Mit diesem Beschluss soll die Radfahrerverord-nung aus dem Jahre 1900 aufgehoben werden. Der Verkehr mit Motorfahrzeugen soll nun von einer amtlichen Bewilligung abhängig gemacht werden. Für die Ausweiskarten müssen für Motorwagen alljährlich Gebühren zwischen 20 und 200 Franken bezahlt werden. Die Bussen für Übertretungen dieser Verordnung sowie des Konkordates werden mit 5 bis 500 Franken belegt. Die Verordnung und der Beitritt zum Konkordat werden aber nicht in Vollzug gesetzt.
Quellen / Literatur:
Abl UR 1912, S. 386; StA UR LL 22/452 f., 465; R-720-11/1005; Schreiben des Urner Regierungsrates an das Eidg. Departement des Innern vom 9. September 1914 (StA UR R-720-16/1003(1)).
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DAS HEUTIGE DATUM
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