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Mittwoch, 29. Oktober 2025

Mittwoch, 29. Oktober 2014
Bundesgericht rügt Urner Verordnung
Die Urner Verordnung über den Strassenverkehr ist bundesrechtswidrig. Das hält das Bundesgericht in einem Urteil fest. Eine deutsche Autofahrerin war 2013 von der Sicherheitsdirektion mit einem Strafbefehl wegen der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Busse von 400 Franken verurteilt worden. Mit einem Mail an die Sicherheitsdirektion erhob sie Einsprache gegen diesen Strafbefehl. Die Sicherheitsdirektion leitete die Einsprache an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese wiederum trat gar nicht erst auf die Einsprache ein. Die Begründung: Die Beschwerde sei an die falsche Behörde gerichtet und formungültig. Nun aber hebt das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts auf. Die Staatsanwaltschaft war nicht befugt, über die Gültigkeit der Einsprache zu entscheiden. Dafür ist allein das erstinstanzliche Gericht zuständig. Gemäss eidgenössischer Strafprozessordnung müsse diejenige Behörde, welche den Strafbefehl ausstelle, bei einer Einsprache entscheiden, ob sie am Strafbefehl festhalte oder nicht. Über die Gültigkeit einer Einsprache könne aber nur das erstinstanzliche Gericht entscheiden. Die Bestimmung in der Urner Strassenverkehrsverordnung, wonach Strafverfügungen der Sicherheitsdirektion innert zehn Tagen seit der Zustellung bei der Staatsanwaltschaft angefochten werden können, erweist sich als bundesrechtswidrig. Die deutsche Autofahrerin wird gemäss Bundesgerichtsurteil vom Kanton Uri mit 3000 Franken für das bisherige Verfahren entschädigt. Die Urner Strassenverkehrsverordnung werde zurzeit sowieso totalrevidiert. Die Sicherheitsdirektion hat ihre Praxis dem Bundesgerichtsurteil bereits angepasst.
Quellen / Literatur: UW 85, 29.10.2014, S. 16.

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Mittwoch, 29. Oktober 2014
Erschliessungsstrasse nach Unter Axen ist gebaut
Eine Erschliessungsstrasse von der Tellsplatte bis nach Unter Axen war ein lange gehegter Traum der Familie Briker, die auf Unter Axen lebt. Im Mai dieses Jahres waren die Bagger aufgefahren – jetzt kann die Familie bis vors Haus fahren.
Quellen / Literatur: UW 86, 1.11.2014, S. 27.

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Mittwoch, 29. Oktober 2014
Gemeinderat Schattdorf will Steuern erhöhen
16,56 Millionen Franken kostet die Sanierung des Schulhauses Gräwimatt. Um das zu finanzieren, will die Gemeinde Schattdorf die Steuern erhöhen. Sorgen machen der Gemeinde auch weitere Mehrkosten – etwa bei der sozialen Sicherheit. Sie haben sich innert drei Jahren fast verdreifacht.
Quellen / Literatur: UW 85, 29.10.2014, S. 2 ff.

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Mittwoch, 29. Oktober 2014
Keine Einschränkungen für Gefahrguttransporte durch den Seelisberg
Der Bund hat die Verkehrsbeschränkungen für Gefahrguttransporte durch Schweizer Strassentunnel angepasst. Bei sieben Nationalstrassentunnel entfallen die bisher geltenden Beschränkungen. Die Aufhebung der Beschränkungen hat bauliche und betriebliche Gründe. Reorganisationen der Schadenwehren tragen dazu bei, dass die Beförderung gefährlicher Güter durch den Seelisbergtunnel sicherer sei als er Transport durch besiedeltes Gebiet oder über Bergstrecken. Die Beschränkungen für den Transport von gefährlichen Gütern auf den Transitachsen bleiben aber weiterhin bestehen – dies gilt für den Gotthard Strassentunnel. Die Alpen-Initiative erachtet diesen Entscheid als negativ.
Quellen / Literatur: UW 86, 1.11.2014, S. 2.

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Mittwoch, 29. Oktober 2014
Kesb: Der Regierungsrat trifft jetzt Massnahmen
Die Kesb steht seit einiger Zeit in der Kritik. Jetzt handelt der Regierungsrat. Unter anderem mit einer Stellenerweiterung. Der Regierungsrat hat sich mit der aktuellen Situation bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) auseinandergesetzt, die seit 1. Januar 2013 tätig ist. Denn: Die Kesb ist seit einieger Zeit unter Druck. Entgegen den Hochrechnungen, die von zirka 400 bis 450 laufenden Mandaten bei rund 80 bis 100 Neuentscheidungen ausgingen, waren bei der Kesb per Ende 2013 noch immer 610 Personendossiers offen. Zu den 471 von den Gemeinden übernommenen Dossiers kamen innert einem Jahr 294 neue Personendossiers dazu. Offene Dossiers, eine steigende Anzahl an Pendenzen – die Unzufriedenheit mit der neuen Kesb stieg. Es kam sogar zu Beanstandungen durch Gemeinden und durch private Betroffene. Aus diesen Gründen bewilligt der Regierungsrat eine auf ein Jahr befristete Stellenerweiterung um 120 Stellenprozent. Zudem wird die zuständige Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD) beauftragt, unter Beizug einer externen Fachperson Verbesserungsmassnahmen und Handlungsoptionen zu prüfen.
Quellen / Literatur: UW 86, 1.11.2014, S. 2.

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Mittwoch, 29. Oktober 2014
Urner Datenschützer kritisiert fliegende Kameras
Der Urner Datenschutzbeauftragte Karl Stadler sieht durch zivile Drohnen die Privatsphäre in Gefahr. Was früher nur Hobbypiloten und Tüftlern vorenthalten war, ist heute für alle zugänglich und erschwinglich: mit Kamera ausgerüstete Drohnen. Gesteuert von Privatpersonen machen sie in luftiger Höhe Film- und Fotoaufnahmen, die dann im Internet weiterverbreitet werden. Während die Sicherheitsbestimmungen für Drohnenpiloten klar sind und erst kürzlich weiter verschärft wurden, bleiben Fragen des Datenschutzes weitgehend unbeantwortet.
Quellen / Literatur: UW 85, 29.10.2014, S. 7.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021