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Mittwoch, 29. Oktober 2025

Donnerstag, 29. Oktober 2020
Maskenpflicht an Kantonsschulen
Für die Schutzvorkehrungen in der Volksschule sind weiterhin die Kantone zuständig. Für die Urner Volksschule bleibt das kantonale Schutzkonzept unverändert in Kraft, während für die beiden Kantonsschulen neu die volle Maskentragepflicht gilt. Davon betroffen sind im Kanton Uri das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri und die Kantonale Mittelschule Uri. Beide Schulen haben die Maskentragepflicht schon in den vergangenen Wochen stufenweise den besonderen Bedingungen angepasst beziehungsweise ausgeweitet. In der Volksschule ist die Maskenpflicht in den Schulhäusern weiterhin auf die erwachsenen Personen beschränkt. In Situationen, wo der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann oder andere Schutzvorkehrungen (zum Beispiel Plexiglasscheiben) vorhanden sind, dürfen Lehrpersonen die Maske indes abnehmen. Oberstes Ziel bleibt, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen vor einer Ansteckung in der Schule zu schützen und so auch einen neuerlichen Wechsel in den Fernunterricht vermeiden zu können.
Quellen / Literatur: UW 87, 31.10.2020, S. 2.

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Donnerstag, 29. Oktober 2020
Neue Massnahmen gegen Corona treten in Kraft
Ab heute gelten die neuen Corona-Massnahmen des Bundesrats. Neu muss auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, zum Beispiel vor Restaurants oder an Weihnachtsmärkten. Ebenso gilt Maskenpflicht in belebten Fussgängerbereichen in Städten und Dörfern zu Ladenöffnungszeiten und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. An Schulen muss ab Sekundarstufe II eine Maske getragen werden.
Am Arbeitsplatz gilt Maskenpflicht. Es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden. Im Familien- und Freundeskreis dürfen sich noch maximal zehn Personen treffen. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt neu eine Obergrenze von 50 Personen. Ausgenommen von dieser Regel sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin erlaubt sind, mit Schutzmassnahmen, politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden. Discos und Tanzlokale werden schweizweit geschlossen. In Restaurants und Bars dürfen neu schweizweit höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen. Ausnahme: Familien mit Kindern. Von 23.00 bis 6.00 Uhr gilt dort Sperrstunde. Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen nur noch erlaubt, wenn genügend Abstand eingehalten werden kann und eine Maske getragen wird. Alle Kontaktsportarten im Amateurbereich sind verboten. Ausgenommen von den Regeln sind Kinder unter 16 Jahren. Professionelle Sportler, Künstler und Chöre dürfen weiterhin proben und Auftritte absolvieren. Explizit verboten sind Proben und Auftritte von Laienchören.

Quellen / Literatur: UW 87, 31.10.2020, S. 3.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021