Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
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Donnerstag, 30. Oktober 2025
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Freitag, 30. Oktober 2015
Die «Krüger Brothers» auf der Bühne des Theater(uri)
Die Auftritte der «Krüger Brothers», Jens Krüger (Banjo), Uwe Krüger (Gitarre) und Joel Landsberg (Bass), im Herbst im Kanton Uri sind bereits zur Tradition geworden und lassen das Publikum jeweils in Scharen ins Theater(uri) pilgern. Die Konzerte der drei Ausnahmemusiker bieten eine musikalische Mischung aus Bluegrass, Country, Folk, Jazz und Klassik.
Quellen / Literatur:
UW 86, 4.11.2015, S. 17.
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Freitag, 30. Oktober 2015
Hürdenreiches Bauprojekt «Chärstelenbach» kann starten
Seit acht Jahren existiert das Projekt «Chärstelenbach» der Kraftwerk Bristen AG. Zahlreiche Bewilligungsstufen, Gutachten und diverse andere Schwierigkeiten hat das Bauvorhaben zu meistern. Nun findet der offizielle Baustart für das Laufwasserkraftwerk im Gebiet Lägni in Bristen statt.
Quellen / Literatur:
UW 85, 31.10.2015, S. 1.
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Freitag, 30. Oktober 2015
Vorläufiges Ende eines aussergewöhnlichen Prozesses
I. W. schliesst in seinem «letzten Wort» – einem eineinhalbstündigen Vortrag – auch das Urner Obergericht in seine Tirade gegen die Urner Justiz mit ein. So meint er, dass bei Richterwahlen im Kanton Uri «nur die verbandelten oder dekadenten 20 Prozent» überhaupt an der Wahl teilnehmen würden. I. W. stellt sich in seinem Vortrag als Opfer eines unfairen Justizapparates dar. Als jemand, der ohnmächtig mit ansehen musste, wie sich die Staatsgewalten gegen ihn, den unliebsamen Cabaretbetreiber, verschworen haben. Durch die lange Haft, die bei ihm gesundheitliche Probleme hervorgerufen habe, sei ihm regelrecht die Existenz zerstört worden. Dies sei ihm in Freiheit bewusst geworden – wobei für ihn die Differenz zwischen Freiheit und Gefängnis bedeutend kleiner geworden sei. Schlimmer als das Gefängnis sei aber der Kampf, überhaupt gehört zu werden, gewesen. Bei seinen konkreten Vorwürfen an die Strafuntersuchungsbehörden und an seine ehemalige Frau, bei denen er oft aus den Akten zitierte, wirkte I. W. angriffig. «Die Dinge beim Namen zu nennen, war mir immer wichtig», sagt er dazu.
Mit dem Schlusswort von I. W. geht ein Prozess zu Ende, wie ihn der Kanton Uri noch nicht gesehen hat. Die fünf Prozesstage im Landratssaal werden nicht nur von zahlreichen Interessierten und Schaulustigen verfolgt, sondern auch von 15 Medienschaffenden aus der Schweiz und aus Deutschland. Die Medien sind denn auch während der Verhandlung immer wieder Thema. Insbesondere das Polit-Magazin «Rundschau» des Schweizer Fernsehens nimmt in diesem Fall immer wieder eine aktive Rolle ein, was ihm den Vorwurf der Anklage eintrug, mit der Verteidigung unter einer Decke zu stecken und anwaltlichen Journalismus zu betreiben. Ursprünglich waren die Rollen in diesem Fall noch umgekehrt: Nachdem der «Blick» kurz nach der Tat in grossen Lettern vom «Auftragsmord in Erstfeld» berichtet hat, befürchtete die Verteidigung eine medial begünstigte Vorverurteilung von I. W. Ob die Vorwürfe, mit denen sich Anklage und Verteidigung gegenseitig eindeckten, folgen haben werden, ist noch nicht klar. Denkbar ist, dass im Kanton Uri die Aufsichtsbehörden über die Staatsanwaltschaft aktiv werden, um die von «Rundschau» und Verteidigung erhobenen Anschuldigungen zu prüfen. Ob auch die Rolle der «Rundschau» in diesem Fall untersucht wird, hängt davon ab, ob bei den entsprechenden Stellen eine Beschwerde eingereicht wird. Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als wahr erweisen, hätte die Sendung grob gegen die publizistischen Leitlinien von SRF verstossen.
Neue Massstäbe setzt der Fall auch bezüglich Akten. Auf rund 10‘000 Seiten Papier lässt sich nachlesen, was in diesem Fall bereits alles untersucht, ausgesagt und entschieden wurde. Damit wird der Fall für das Urner Obergericht, einem Laiengremium, zur zeitlichen Herausforderung. Die Richterin und die vier Richter müssen in dem Aktenberg den Überblick behalten und einen Entscheid fällen. Das tun sie im Wissen, dass ihr Urteil nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit sein wird. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist, wie auch immer das Obergericht entscheiden wird, mehr als wahrscheinlich, schliesslich liegen die Anträge der Parteien weit auseinander: Während der Verteidiger einen Freispruch fordert, verlangt der Staatsanwalt eine 15-jährige Gefängnisstrafe für den Angeklagten und damit die Bestätigung des Urteils von 2013. Der Verteidiger hat in einem seiner wortreichen Vorträge während der Verhandlung bereits angekündigt, notfalls «bis zum jüngsten Gericht» für den Freispruch seines Mandanten zu kämpfen. Mit einem Urteil des Obergerichts ist nicht vor Ende November zu rechnen.
Quellen / Literatur:
UW 86, 4.11.2015, S. 2.
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DAS HEUTIGE DATUM
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