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Montag, 31. März 2008
Abwasser Uri - 1000 Liter sind nun 20 Rappen billiger
Die Mengen- und Grundgebühr wurde im angenommenen Reglement um 11 bis 13 Prozent reduziert. Jetzt beginnt für das neue Abwasserreglement noch eine 90-tägige Referendumsfrist. Der Verwaltungsrat der Abwasser Uri hat drei intensive Wochen hinter sich. «Seit der Vorstellung des neuen Abwasserreglements und der Tarifordnung am 5. März pilgerte der Verwaltungsrat von Gemeinde zu Gemeinde», erzählt Verwaltungsratspräsident Heini Sommer an der ausserordentlichen Generalversammlung vom Montag, 31. März. Der Verwaltungsrat suchte das Gespräch mit den Gemeindevertretern, um den engen Zeitplan für die Einführung von verursachergerechten Abwassergebühren einhalten zu können. «Wir führten konstruktive Gespräche, konnten viele Missverständnisse klären und nahmen praktische Anregungen entgegen.» So wurde bei der Grundgebühr eine Obergrenze für grosse Grundstücke mit geringer Bebauung eingeführt. Beispielsweise gilt in der Wohnzone W1 für die anrechenbare Grundstücksfläche neu eine Obergrenze von 600 Quadratmetern. Teilweise neu gewichtet worden sind die verschiedenen Bauzonen. Verwaltungsratsmitglied Rolf Infanger besuchte sämtliche Gemeinden und nahm Einsicht in deren Zonenpläne. «Über den ganzen Kanton verteilt haben wir über 40 verschiedene Zonen, welche dazu noch jeweils anders benannt werden», bemerkte Rolf Infanger. In diesem Dickicht galt es, den vergleichbaren Zonen denselben Kostenschlüssel zuzuordnen. Okay vom Preisüberwacher Parallel zu den Gemeindegesprächen nahm auch der Preisüberwacher Stellung zu den neuen Abwassertarifen. «Sämtliche Werte sind realistisch, und die Gebühr ist angemessen und notwendig», lautet dessen Fazit. Der Preis­überwacher kritisiert jedoch zwei Vorgaben aus dem Kantonalen Umweltgesetz (KUG), die dazu führen, dass die Gebühren um 10 bis 15 Prozent zu hoch ausfallen. Die Abwasser Uri kann diese Vorgaben des KUG nicht ändern, sie reduziert aber die Gebühren für die nächsten zwei Jahre um diesen Prozentsatz. Neu werden für 1000 Liter Wasser statt 1,80 nur noch 1,60 Franken verlangt. Pro Quadratmeter zonengewichtete Grundstücksfläche gibt es neu eine Grundgebühr von 95 Rappen statt 1,05 Franken. Belassen hingegen wurde der angenommene Durchschnittsverbrauch während des zählerlosen Jahres 2008. Hier rechnet der Verwaltungsrat pro Person und Jahr mit einem Verbrauch von 70 Kubikmeter Wasser. «Diese Zahl ist auch bei Fachleuten unbestritten, und im nächs­ten Jahr haben ja alle Haushaltungen einen Zähler», betonte Verwaltungsrat Ruedi Müller. Damit der Verwaltungsaufwand für die Gemeinden aber reduziert werden kann, übernimmt neu die Abwasser Uri das Gebühreninkasso. Drei waren dagegen Denoch verlangten Flüelen, Schattdorf und Wassen die Verschiebung des Geschäftes. Der Flüeler Gemeindevertreter betonte, dass er nicht über die Kompetenz verfüge, der angepassten Verordnung zuzustimmen. Verwaltungsratspräsident Heini Sommer verwies auf den gedrängten Zeitplan. «Wenn Sie mit jeder Änderung wieder zurück in den Gemeinderat müssen, wird es schwierig, das Reglement noch rückwirkend auf den 1. Januar einzu-führen.» Zudem müsse auch noch der Regierungsrat seine abschliessende Genehmigung geben, und auch die 90-tägige Referendumsfrist sei zu beachten. Das vermochte zu überzeugen: Ausser Flüelen, Schattdorf und Wassen folgten sämtliche Gemeinden dem Verwaltungsrat und stimmten dem neuen Abwasserreglement und dessen Tarifverordnung zu. Informationsoffensive Nun will der Verwaltungsrat die Bevölkerung informieren. Sämtliche Liegenschaftseigentümer werden persönlich angeschrieben und mit Erläuterungen versorgt. «Zudem starten wir eine Informationsoffensive mit Flyer in alle Haushaltungen und einer Internetseite mit sämtlichen Grundinformationen», orientiert die zuständige Verwaltungsrätin, Irene Denzler. Auf der Internet­seite www.abwasser-uri.ch werden in nächster Zeit sämtliche relevanten Informationen publiziert. Zusätzlich werden auch noch diverse Informationsveranstaltungen abgehalten.
Quellen / Literatur: UW 25, 2.4.2008

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021