Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Donnerstag, 31. Juli 1879
Dekret betreffend Abänderung der Gesetzesbestimmung über die Todesstrafe
Der Landrat beschliesst unter Vorbehalt der Ratifikation durch die Landsgemeinde, dass die Todesstrafe nur gegen die Verbrechen des Mordes (vorsätzliche Tötung) und der Brandstiftung, sofern dadurch ein Mensch das Leben verloren hat, in Anwendung zu bringen ist. Dieselbe soll mit beschränkter Öffentlichkeit, in Anwesenheit von amtlichen Urkunds-Personen vollzogen werden.
Quellen / Literatur:
Abl UR 1879, Nr. 32, 07.08.1879, S. 315.
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DAS HEUTIGE DATUM
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