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Alte Schweizer Spiele

Im Landbuch von 1823 wurde im Artikel 200 nach 21 Uhr abends war alles Spielen in Wirts- und Schenkhäusern, so wie auch an Sonn- und Feiertagen während den Gottesdiensten jeder Art bei 10 Gulden Busse verboten, in welche Busse auch der Wirt verfiel. Wenn in erlaubter Zeit gespielt wurde, sei es um Geld oder um Speis und Trank, soll keiner mehr als einen Taler (2 Gulden, 10 Schilling) oder dessen Wert verspielen oder verwetten mögen bei gleicher Busse. Namentlich verboten waren das «Flüsslen», «Bocken», «Oberlanden» und alle bietenden Spiele bei 100 Gulden Strafe. Wer im Bassetenspiel die Bank geben würde, fiel in die gleiche Busse.
Es scheinen dann neue Spiele in Mode gekommen: In der Landratserkenntnis vom 11. Mai 1842 wurden auch das Roulett- und Würfelspiel und andere ähnliche Spiele als verboten zu betrachten und zwar bei gleicher Busse. Nun galt auch der so genannte Leidlohn, wovon dem Kläger die Hälfte zukommen sollte.

ALTE SCHWEIZER SPIELE, DIE IN URI GESPIELT WURDEN

Bassetenspiel

Das Bassetenspiel war gemäss dem Urner Landbuch (1823) in Artikel 200 verboten. Das Spiel entstand im Italien der Renaissance und wurde dort Bassetta genannt; es breitete sich von dort auch über die Alpen nach Uri aus.

> Spielregeln

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Bocken

Das «Bocken» gehörte zu den ältesten Kartenspielen in der Innerschweiz. Es wurde im Urner Landbuch von 1823 im Artikel 200 verboten. Konkrete Spielregeln sind jedoch nicht mehr bekannt. Der «Bock» ist im Jassen die ausgespielte Karte, die in dieser Runde nicht mehr gestochen (ausser mit einem Trumpf) gestochen werden kann.

> Spielregeln

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Flüsslen

Das «Flüsslen» gehörte zu den ältesten Kartenspielen in der Innerschweiz. Es wurde im Urner Landbuch von 1823 im Artikel 200 verboten.

Das Flüsslen war ein Kartenspiel (ähnlich wie «Trenten»), das eng mit Trinkritualen verbunden ist. Jeder Spieler bekommt 3 Karten. Entscheidend sind vor allem die Under (im Dialekt «Purä»), weil sie sofort eine Art Anwartschaft auf «Flüss» geben. Schon die zweite oder dritte Karte gilt dann als «Flüss», selbst wenn sie nicht die gleiche Farbe wie der «Pur» hat.
Wer den höchsten Flüss auflegt, darf ein Glas trinken.
Bei mehreren Spielern (4, 6, 8) verteilt sich das Trinken besser, da oft 2–3 Spieler ein Glas gemeinsam austrinken.
Sobald der höchste Flüss im Spiel ist, wird ein Glas eingeschenkt – es muss sofort geleert werden, bevor im nächsten Gang wieder ein Flüss gelegt werden kann. Wenn zwei Parteien gleichviel Flüss auflegen, bleibt das Spiel unentschieden.

Literatur: Schweizerische Gesellschaft für Volkskunde; Band 17 (1927), Heft 1-3.


> Spielregeln

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Oberlanden

Das «Oberlanden» gehörte zu den ältesten Kartenspielen in der Innerschweiz. Es wurde im Urner Landbuch von 1823 im Artikel 200 verboten. Konkrete Spielregeln sind jedoch nicht mehr bekannt.

> Spielregeln

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Roulettspiel





(Angaben folgen)


> Spielregeln

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Würfelspiel

(Angaben folgen)

> Spielregeln

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GESETZESBESTIMMUNGEN ZU DEN SPIELVERBOTEN

Mittwoch, 1. Januar 1823
Vom Spielen, Besuch und Aufenthalt in Wirthshäusern (Art. 200 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 178-179
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 1. Januar 1823
Vom Spielen um Antrinken, Nöthigen zum Trinken und Volltrinken (Art. 201 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 180.
Link: Gesetzestext
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FRREIZEITSPIELE

Alte Schweizer Spiele

Fernsehspiele
Gesellschaftsspiele
Glücksspiele
Jassen

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.08.2025