URIS TIERWELT

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Uri

Uris Braunvieh & andere Rindviecher



lateinischer Name: Bos primigenius taurus
Urner Dialekt: Chuäh, Muni oder Stiär, Chalb; Lobäli

Bezeichnung: Kuh (W), Stier (M), Kalb (J), Ochs (k)

Das Hausrind ist die domestizierte Form des eurasischen Auerochsen. Es wurde zunächst wegen seines Fleisches, später auch wegen seiner Milch und Leistung als Zugtier domestiziert. Es wurden viele unterschiedliche Rinderrassen gezüchtet. In Uri kommt vor allem das Braunvieh vor.

Rindviehhaltung: Der Bestand an Rindvieh beträgt 11‘600 (2012). Traditionell werden die Kühe zur Milch- und Fleischproduktion gehalten; seit den 1970er-Jahren gibt es auch die Mutter- und Ammenkuhhaltung, bei der Kühe und Kälber gemeinsam weiden und sich die Kälber ihre Milch direkt beim Mutter- oder Ammentiere holen.

Nutzung: Milchprodukte (Milch, Käse, Joghurt), Fleisch, früher auch Zugtier (Ochse).


RINDVIEHRASSEN IN URI

Angus > Detailansicht
Aubrac > Detailansicht
Braunvieh, Brown Swiss > Detailansicht
Braunvieh, OB > Detailansicht
Dexter > Detailansicht
Evolène > Detailansicht
Galloway > Detailansicht
Grauvieh > Detailansicht
Hinterwälder > Detailansicht
Holstein > Detailansicht
Jersey > Detailansicht
Limousin > Detailansicht
Schottische Hochlandrinder > Detailansicht
Simmental > Detailansicht
Tux-Zillertaler > Detailansicht
Yaks > Detailansicht
Zebu > Detailansicht

VERSCHIEDENES ZU DEN RINDVIECHERN

    
Vom Kalb zur Kuh
Beim Rind wird das Junge im ersten Jahr Kalb («Chalb») genannt. Das männliche Jungtier heisst «Stiärächalb». Ein nur mit Milch aufgezogenes Jungtier wird bis zum Gewicht von 150 kg als Milchkalb bezeichnet und ein Tier über 300 kg, das aber noch nicht geschlechtsreif ist, als Jungrind.
In der Fachsprache und im Urner Dialekt wird das Kalb im zweiten Halbjahr, nach dem Absetzen von der Kuh, als «Jäärlig» bezeichnet. Im zweiten Lebensjahr ist es ein «Maissrind» (wohl Entlehnung aus dem Italienischen) und schliesslich im dritten Lebensjahr – bis zur ersten Abkalbung – ein «Zeitrind».
Im Alter von etwa vier bis zwölf Monaten heisst das Kalb in der Milchviehhaltung – im Gegensatz zum «Suuger» – auch Fresser, im Urner Dialekt «Guschti». Das Tier ist nicht mehr auf die Milch der Mutter angewiesen und ernährt sich ausschliesslich von Raufutter und Kraftfutter. Demgegenüber entstammen «Absetzer» dem Produktionsverfahren der Fleischmast.
Erst nach dem ersten Kalben wird das geschlechtsreife weibliche Hausrind als Kuh bezeichnet. Eine Kuh, die ausschliesslich ihr Kalb aufzieht, nennt man Mutterkuh. Eine Kuh, die (auch) fremde Kälber mit aufzieht, heisst Ammenkuh. In alemannisch- und romanischsprachigen Alpendialekten wird die Kuh auch als Lobe («Lobäli») bezeichnet.
«Galtvieh» ist die Bezeichnung für Kühe die wegen Trächtigkeit, Krankheit oder Mast keine Milch geben.

Foto: Christof Hirtler, Altdorf (2017).

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Der Uri-Stier und sein Ring




Das geschlechtsreife männliche Hausrind heisst Stier. Im Schweizerdeutschen und anderen alemannischen Dialekten auch «Muni». Die Bezeichnung «Bütsch» für ein Stierkalb geht wohl auf das Italienische zurück (bucello = Kalb).
Ochs ist der kastrierte Stier. Ein «Urner» wurde im 19. Jahrhundert im Glarner- und Berner Oberland sowie im Freiburgischen ein als Saugkalb verschnittener einjähriger Stier genannt. Ein «Wälschländer» war die Bezeichnung für die zweijährigen, verschnittenen Stiere, die auf die italienischen Viehmärkte getrieben wurden.
Der Stier gehört seit fast 775 Jahren zu Uri. Das Urner Wappen zeigt heute in gelbem Feld den schwarzen Stierkopf von vorn mit lang heraushängender roter Zunge und einem durch die Nase gezogenen roten Ring. Beim ersten Vorkommen eines Siegels in einer Urkunde vom 24. August 1243 präsentierte sich der Stier noch von der Seite – jedoch mit Ring.
Bezüglich dem Ursprung des Stier-Wappens besteht die Legende, dass der Kopf den eines «Ures» (wilden Stieres) darstelle, welchen die ersten alemannischen Ansiedler deshalb wählten, weil sie ihr Land als «ur» (wildes) in Besitz genommen hatten. Ein Papst soll dann den Urnern für eine Dienstleistung den Ring als Zeichen der Zähmung als bleibendes Ehrenzeichen verliehen haben, weil sie sowohl die Wildheit des Landes durch Urbarmachung, als auch die Wildheit der Sitten durch Annahme des Christentums besiegt hätten (> Sagen > «Das Greiss von Surenen»). Literatur: Römer Johann Jacob, Schinz Heinrich Rudolf; Naturgeschichte der in der Schweiz einheimischen Säugethiere, 1809 S. 482 ff.; Foto: StAUR Slg Bilddokumente 291.05-BI-32313 (Jean Haemisegger, Andermatt, 1949).

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Fellfarbe des Rindviehs




Fellfarbe und Zeichnung werden in ihrer Ausprägung hauptsächlich von zwei Genen gesteuert. Der A Locus legt fest, ob ein Rind genetisch schwarz oder rot ist. Hierbei ist schwarz dominant über rot. Paart man ein genetisch reinerbig schwarzes Tier mit einem genetisch reinerbig roten Tier, so sind alle Nachkommen schwarz, tragen jedoch die Information für die rote Fellfarbe versteckt in sich. Die Zeichnung des Rindes wird beeinflusst durch das Scheckungsgen. Hierbei ist ungescheckt dominant über gescheckt.
Daneben gibt es beim Rind noch Typen der Depigmentierung. Solche Erscheinungen wie der «Gurt» und «Blüem» beim Braunvieh wird durch das Fehlen von Pigmentzellen hervorgerufen und führt zu weissen Stellen in der Haut und im Fell.

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Blüem und Gurt

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Daneben gibt es beim Rind noch Typen der Depigmentierung. Solche Erscheinungen wie der Gurt Oben) oder Blüem (unten) beim Braunvieh wird durch das Fehlen von Pigmentzellen hervorgerufen und führt zu weissen Stellen in der Haut und im Fell.
Braunvieh mit einem weissen Gurt durfte früher offiziell nicht zur Zucht verwendet werden. Der Volksglaube besagte jedoch, dass diese Tiere Glück im Stall bringen. Seit 1997 werden auch diese Tiere im Herdebuch geführt.
Neuste Forschungen haben gezeigt, dass ein Gen von Chromosom 6 auf Chromosom 29 gesprungen ist. Das bedeutet, dass im Lauf der letzten Jahrhunderte irgendwann Weissblaue Belgier in Schweizer Rinder eingekreuzt wurden.
Literatur: www.schweizerbauer.ch/artikel_2567.html; Fotos: Gurt und Blüem im Ey, Altdorf (Rolf Gisler-Jauch, 2020).


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Kuhhörner und Hornlosigkeit




Einige Rindvieharten gelten als hornlos. Andere sind horntragend, es können jedoch auch genetisch bedingt hornlose Rinder auftreten (Dexter). Drei verschiedene Gene beeinflussen den Hornstatus des Rindes. Das absichtliche Entfernen von Hornanlagen wird Enthornung genannt. Das Kuhhorn wurde auch als Warnsignal und Lärminstrument («Heeräli») an der Fasnacht eingesetzt. Das Urner Harsthorn, das im Kellerschoss des Museums zu betrachten ist, stammt wohl von einem Maremma-Stier der Toscana.
Foto: Christof Hirtler, Altdorf (2017).

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Kuhnamen, Brandeisen und Ohrmarken




In der Schweiz ist es Pflicht, das Rindvieh mit einer Ohrmarke (Identifikationsnummer) zu kennzeichnen. Eine namentliche Benennung wäre damit nicht erforderlich. Dennoch tragen viele Kühe einen individuellen Namen. Dies geschieht einerseits als Tradition, andererseits als Merkhilfe, etwa um Verwandtschaftsverhältnisse durch gleiche Anfangsbuchstaben zu verdeutlichen. Amerikanische Kuh- und Stiernamen enthalten oft die Namen der Eltern.

Heute trägt jedes Rindvieh eine Ohrenmarke mit Nummer der Tierverkehrsdatenbank der Schweiz. Die Nummer ist zwölfstellig und voran ist noch ein CH gesetzt. Die beiden Buchstaben bilden die Abkürzung für die Schweiz und stehen eigentlich für die Zahl «0756». Die ersten drei Ziffern «120» bedeuten, dass die Nummer von der Tierverkehrsdatenbank der Schweiz vergeben wurde. Die letzte Nummer ist eine Prüfziffer. Die restlichen Nummern dazwischen sind eine achtstellige laufende Nummer «Numerus currens», wobei der zweite Teil noch fett und gross – zur besseren Unterscheidung der Tiere – aufgeführt ist. Die Nummer hat somit keine logische Bedeutung. Früher wurden zur Kennzeichnung des Viehs Brandzeichen verwendet. Diese wurden dem Tier ins Feld oder ins Horn gebrannt. Die Brandzeichen konnten ein Familienwappen, eine Buchstabenkombination oder ein Hauszeichen sein.
Foto: Rolf Gisler-Jauch, Altdorf (2017).

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Melkes und gältes Vieh




Bei der Allmendnutzung wurde im 19. Jahrhundert vor allem zwischen melkem Vieh, die Milchkühe, die gemolken werden, und zwischen gältem Vieh unterschieden. Unter den Begriff Galtvieh wurden Stiere, Zwicken und die Rinder zusammengefasst. die melken Kühe wurden in Senten auf Gemeindealpen und Eigenalpen gesömmert. Die Heimkühe blieben während es Sommers bis Michaelistag auf der Bodenallmend und in den Wäldern. Dann wurde das gälte Vieh wieder auf die Gemeinweiden gelassen, das melke aber auf eigen, in der Regel besseren Weiden gehalten, bis der Nachtfrost die Vegetation unterbrach und zum Einschliessen in den Gaden zwang, wo das Rindvieh das beste Heu und Emd erhielt.

Literatur: Lusser Karl-Franz; Der Kanton Uri historisch, geographisch, statistisch geschildert; S. 53 f.

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Der Menüplan der Kuh (Kuhessen)




Aus klimatischen Gründen finden die Milchkühe pro Jahr nur zwischen fünf und sieben Monaten genügend Gras auf der Weide um satt zu werden. Neben den Hauptbestandteilen Gras und Heu bekommt die Kuh je nach Verwendungsart der Milch Silage und in Abhängigkeit ihrer Milchleistung Kraftfutter in Form von Mais, Gerste, Hirse, Rübenschnitzel, Kartoffeln, Acker- oder Sojabohnen.
Die Futtermenge einer Milchkuh variiert je nach Milchleistung und Grösse des Tieres und Art des Futters. Eine Kuh frisst jeden Tag etwa gleich viel. Der Wert, der zählt, ist jedoch nicht Kilogramm Heu oder Gras, sondern die «Trockensubstanz», das Material von einem Futtermittel, wenn alles Wasser entfernt ist, rund 20 kg. Wenn die Kuh ausschliesslich Heu (12 % Wasser) frisst, braucht sie rund 22,7 kg pro Tag. Wenn die Kuh jedoch ausschliesslich frisches Gras (85% Wasser) frisst, braucht sie über 130 kg Gras pro Tag. Eine Kuh benötigt zudem zwischen 80 und 120 Liter Wasser pro Tag.
Kühe fressen in sehr kurzer Zeit sehr grosse Mengen Futter. Sie achten dabei nicht so genau darauf, was sie alles fressen und darum passiert es immer wieder, dass sie auch einen Fremdkörper verschlucken. Normalerweise ist das nicht so ein Problem, denn es handelt sich dabei meist einfach um kleine Steine oder Aststücke und die werden beim Wiederkäuen wieder ausgespuckt.

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Nebelvieh




Die grösste Katastrophe für Uri während des Zweiten Weltkrieges wurde durch eigene Truppen hervorgerufen. Im Jahr 1940 führte die Armee in Uri 20 Übungskurse mit Nebelgas durch. Sie fanden zwischen Juli und Oktober in den Regionen Amsteg, Meitschligen, Brunnital, Isenthal, Reussdelta und in Seelisberg statt, wobei rund vier Tonnen Perchlornaphtalin eingesetzt wurden. Der im Rauch vorhandene Giftstoff setzte sich auf Feld und Wiesen nieder, wo er vom Vieh aufgenommen wurde. Da der Stoff nicht wasserlöslich war, blieb er über Jahre hinweg und gelangte auch ins Heu. Das Gift schwächte das Immunsystem der Tiere. Die Milchproduktion ging zurück, die Tiere litten unter Appetitlosigkeit und Durchfall, Hautentzündungen und Geschwüren. Tränen- und Speichelfluss, struppiges Fell sowie abnormaler Durst waren typische Merkmale dieses «Nebelviehs». Es magerte rasch bis auf die Knochen ab, bis den Besitzern nur noch die Notschlachtung übrigblieb. Nachdem ein Zusammenhang von Giftnebel und Tierkrankheit experimentell nachvollzogen worden war, verpflichtete sich das EMD zur Entschädigung der betroffenen Landwirte. Gesamthaft wurden während der vier Jahre knapp 14'000 Stück Vieh geschlachtet. Insgesamt kamen 1’200 Landwirte zu Schaden, einige von ihnen mussten bis dreimal ihren gesamten Viehbestand ersetzen. Der gute Ruf des Urner Viehs war nachhaltig geschädigt. Erst die Gründung der «Kantonalen Viehvermittlungsanstalt» im November 1942 wirkte diesem Vorgehen entgegen und rehabilitierte den einheimischen Viehmarkt.
Literatur: Aschwanden Romed, Uri im Zweiten Weltkrieg, in: Geschichte des Landes Uri, Altdorf 2015.

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Kuh-Schweizer




Kuhschweizer, Kuhmelker, Kuhgeheier (kuogehîer) oder Kälbermacher waren im Spätmittelalter beleidigende, hauptsächlich in chauvinistischer Absicht gebrauchte Schimpfwörter für die schweizerischen Eidgenossen. Diese spielten auf die bäuerliche Herkunft der Eidgenossen an. Der ehrverletzende Gebrauch dieser Schimpfwörter geschah oft, um unüberlegte gegnerische Übergriffe zu provozieren. Häufig wurde der Kuhspott während der wiederholten Auseinandersetzungen der Eidgenossen mit dem vorderösterreichischen Adel und im Zusammenhang mit dem Schwabenkrieg von 1499 angewendet. Wenn die Konstanzer die Eidgenossen im 15. Jahrhundert als Kuhschweizer beschimpften, unterstellten sie ihnen Sodomie. Dazu kam auch teilweise der Kulturunterschied. Im Flachland molk die Milchmagd, in den Bergen der Senn oder der Knecht die Kühe.

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Ochsen-Beizen




In Uri gibt es zwar kein Gasthaus zum Rind oder zur Kuh, jedoch in Andermatt (Bild Wirtshausschild) einen «Ochsen». In Altdorf heisst der «Ochsen» seit 2011 «Fomaz».

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Ochs und Esel in der Krippe




Die heutigen Weihnachtskrippen gehen bereits auf das Frühchristentum zurück, doch zeigten die Darstellungen der ersten Jahrhunderte nur das Jesukind (nach dem Lukasevangelium in der Futterkrippe liegend) mit den zwei Tieren Ochs und Esel. Die Figur der Maria kam erst im Mittelalter dazu, der Heilige Josef sogar noch später.

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Kuh und Stier in der Kunst




2008 begann Doris Herger, Altdorf, zu malen. Sie belegte verschiedene Kurse und absolvierte ein Studienjahr in Zürich. Seither beschäftigt sich die Bäuerin, Älplerin, Mutter von drei Kindern intensiv mit Kunst, malt und gestaltet Skulpturen. Die Thematik ihres künstlerischen Schaffens ist das, was Doris Herger umgibt: Mensch – Tier – Natur! Meistens arbeitet sie an mehreren Projekten; Bilder und Skulpturen sind zeitgleich am Entstehen. Mit Vorliebe kombi-niert sie Öl mit Acryl auf grossflächiger Leinwand. 2012 eröffnete sie auf dem Hof ihr eigenes Atelier mit permanenter Ausstellung.
Doris Herger zeigte ihre Bilder schon in verschiedenen Ausstellungen. So stand in der Ausstellung «Uris Rindviecher» im Historischen Museum Uri 2017 natürlich die Kuh im Fokus.

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Kuhstall




Das rauhe Klima rief früher nach niederen Stallungen, damit das Vieh warmgehalten werden konnte. Um 1900 war für die menschlichen Wohnräume eine Temperatur von 13 bis 14 Grad Wärme die Regel. Im Viehstall erachtete man eine solche von 9 bis 10 Grad für ideal, damit sich das Vieh wohl befand, aber auch nicht verweichlicht wurde.
Die Tierschutzvorschriften schreiben heute bei der Rindviehhaltung unter anderem auch die Grösse des Liegeplatzes vor. Im Berggebiet, besonders bei Stufenbetrieb, können die Ställe oftmals nicht einfach vergrössert werden. Hier wird auf eine kleinere Viehrasse ausgewichen (Grauvieh, Jersey).
Im Laufstall kann sich das Rindvieh im Vergleich zur Anbindehaltung frei bewegen.
Viele landwirtschaftliche Betriebe wechseln beim Umbau von der Anbindehaltung zur Laufstallhaltung. Diese ermöglicht ein artgerechteres Sozialverhalten, erhöht den Tierkomfort und ist bei grösseren Beständen effizienter. Die Tiere können sich im Stall frei bewegen. Ein Boxenlaufstall hat für die Kühe einzelne Liegeplätze, die getrennt von der Lauffläche sind. Tieflaufställe sind dagegen mit Einstreu. Hier gibt es keine Trennung von Laufbereich und Liegeplatz.

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Heilmittel gegen Viehkrankheiten
Das Hinsterben seiner Tiere konnte einen Bauern an den Rand des wirtschaftlichen Ruins bringen. Die Sorge um das liebe Vieh kam in vielen Votivtafeln zum Ausdruck. Man hatte manchmal sogar den Eindruck, das Vieh kam den Bauern vor dem Menschen.

Beim Stallausbäucken hielt man dem Vieh eine Pfanne unter den Leib. Vor dem ersten Auslassen spritzte man Weihwasser. Das Vieh bekam am Karfreitagsmorgen etwas Gras gegen das Blähen. Gegen Viehkrankheiten halfen Agathabrot, Bibernüssli oder Osterkohle im Futter. Auch Salz, das am Dreifaltigkeitssonntag gesegnet worden war, gab man dem Vieh. Gegen Flechten beim Vieh nahm man Kreuzdorn. Aus gesegneten Nesseln machte man einen Viehtrank.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 601 f. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 426.

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Der Mond und seine Stellung



Die Bauern schauten viel auf die Stellung des Mondes. Sie meinten, dass der Lauf des Mondes und der Gestirne das Wachstum der Pflanzen beeinflusste und bei der Pflege des Viehs eine Rolle spielte. Man richtete sich bei den anfallenden Arbeiten danach und konsultierte dafür die Bauernkalender mit ihren Angaben zum Stand des Mondes und der Planeten.
Mist anlegen oder Gräben auftun sollte man bei abnehmendem Mond («nidsigänt»). Kühe frassen das Heu nicht gerne, wenn das Gras bei Neumond gejaucht wurde. Zehennägel sollte man nie im «Nidsigäntä» abschneiden. Wenn Neumond war, sollte man nicht waschen, auch nie Haare schneiden, sonst wurde man früh grau. Die Mondstellung war zudem beim Holzschlag sowie sonst in Haus und Garten zu beachten.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 422 f. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 318, 326 f.

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Ochsen- oder Stierenschädel




Ochsen- oder Stierenschädel hatten schon im Altertum eine schutzmagische Bedeutung. In der Zentralschweiz nachgewiesen war der Glaube an die Schutzwirkung von Ochsen- oder Stierenschädeln vor den durch Hexen verursachten Viehseuchen. Als Unheil abwehrende (apotropäische) Schutzmittel hing man sie unter den First oder in den Rauchfang der Bauernhäuser. Im Voralpengebiet schützten sie zudem das Haus vor dem Heer der Totengeister, das in dunklen Nächten ins Jenseits zog und als heftiger Wind alles zerschmetterte, was sich ihm in den Weg stellte.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 435. Literatur: Lussi Kurt, www.kurtlussi.ch (2016).

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Viehdoktor (Véetokter)
Der Bauer holte den Viehdoktor, der mit einem auffallenden Naturtalent ausgestattet und nicht akademisch studiert war, wenn eine Kuh krank war oder nicht kalbern konnte. Der «Véetokter» wusste, was zu tun war, um dem Kalb eine andere Lage zu geben. In manchen Fällen war ein solcher Viehdoktor auch in der Lage, einen Viehtrank zuzubereiten oder ein Haupt Vieh zu beruhigen. Einige brachten es zu eigentlicher Berühmtheit, so dass die Leute von nah und fern zu ihm strömten. Man ging nicht nur wegen Viehkrankheiten zu ihm. Er war oftmals auch Wasserschmecker und konnte menschliche Gebresten heilen.

In manchen Fällen konnte man nicht sagen, ob das Vertrauen oder das Misstrauen des Volkes gegenüber einem Menschen, der mehr konnte als Brotessen, grösser war. Das Vertrauen ging häufig nur so weit, wie man sich einen persönlichen Nutzen versprach. Darüber hinaus herrschte Misstrauen, denn es hiess sehr bald, es habe sich einer dem Bösen verschrieben. Es waren auch nicht nur Dinge der Gesundheit von Mensch und Tier, derentwegen man zu ihnen ging. Von diesem oder jenem hiess es, er könne Diebe zwingen, gestohlene Sachen zurückbringen und dergleichen mehr.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 602 f. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 425 und 427.

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SEUCHEN BEI RINDERN

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BSE (Rinderwahnsinn) > Detailansicht
Maul- und Klauenseuche > Detailansicht

DAS RINDVIEH IN DER SAGE

Der Geist, das Ungeheuer (Tier)
Wurde ein Frevel getan, konnte ein Ungeheuer auftreten. Die Sage will dies oft nicht näher umschreiben oder die vage Beschreibung bietet dem Vorstellungsvermögen freien Lauf. Der Geist tritt dann in der Tierform auf, hat jedoch etwas Besonderes an sich wie der Glasscheiben-Hund. Die Ungeheuer erhalten vom Volk oft auch einen Namen, wie das «Greiss» auf Surenen oder der «Elbst» im Seelisbergersee. Der Geist muss nicht immer böse sein, doch immerhin etwas «ungeheuer». Unheimlich konnte auch der Fuchs sein - nicht zuletzt wegen der roten Farbe seines Fells. Glaubt der Jäger einen «Rotreckler» erlegt, blieb ihm nur ein Rocksaum oder ein roten Haarzopf. Im Fuchs steckte auch oft eine Hexe.

Das Ungeheuer erschien in der Urner Sage jedoch niemals in der Gestalt eines Schafes (Agnus Dei) oder einer Taube (Friedenstaube).

Quellen: Müller Josef, Sagen aus Uri.

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Rote Milch




Die Bauern befürchteten, dass Kühe mit erkrankten Eutern rote Milch gaben. Es war viel davon die Rede, dass das «Toggäli» nachts in den Stall kam und die Tiere belästigte.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 169. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 144.

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Bannformeln zur Besänftigung des Viehs
«Dass zwei Kühe in eine und dieselbe Kette gebunden angetroffen wurden, ist ein ungemein häufiger Spuk. Man berührt dann die Kette mit einer geweihten Palme, noch häufiger führt man darüber in den drei höchsten Namen mit einem gesegneten Haselzwick den „Kreuzstreich“ aus, oder man schlägt mit einer Mistgabel auf die Ketten.»

«Im Stalle aber, wenn es die Ziegen oder Kühe sog, sodass sie keine oder dreckige Milch gaben (sie sind um dz Ütter chu), streute man Malefizpulver zuvorderst in den Barnen und in die Rischi, wo das Toggeli aus dem Obergaden herabkam, und steckte geweihte Palmen und Haselzwicke auf.»

Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 731, 1438.
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Das Vieh läutet vor dem Fuchs mit den Schellen
«Es war aber ein ganz unheimliches Tier; wo es an einem Stalle vorbei ging, da läutete alles Vieh im Stalle mit den Schellen.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 218.
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Fremder tötet Rind
«In der Bergalp im Meiental kam einst ein unbekannter Fremder daher – man weiss gar nicht, wie und woher er auf einmal da war –, beschaute sich das Vieh und schlug dabei einem schönen Rind mit der Hand auf eine Laffe. In kurzer Zeit war das Rind hin.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 893.
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Hexe tötet Tiere im Gaden
«Am nächsten Morgen fanden «Schipfigers» eine Sau im Gaden tot am Boden liegen. Solche Sachen hatte die Hexe bei den Freimaurern gelernt, denen sie verschrieben war.»

«Das Weibervolk, gefiel den Leuten nicht. ... Als Nänni am nächsten Morgen öffnete, war die Fremde fort und lag die einzige Kuh im Stalle tot am Boden.»

Müller Josef, Sagen aus Uri, Sagen 135 1 und 2.
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Kampf gegen das Toggeli
«In Gurtnellen und wohl auch anderwärts hat man früher, um das Toggeli von den Kindern fern zu halten, Malefizpulver unter das Kissen gestreut, und ein Agnus Dei oder ein Lysäpunggeli oder beides zusammen zu Häupten des Kindes an die Wiege gehängt. Im Stalle aber, wenn es die Ziegen oder Kühe sog, sodass sie keine oder dreckige Milch gaben (sie sind um dz Ütter chu), streute man Malefizpulver zuvorderst in den Barnen und in die Rischi, wo das Toggeli aus dem Obergaden herabkam, und steckte geweihte Palmen und Haselzwicke auf.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 1438.
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Katze bringt dem Vieh «ds Gräis» (Rauschbrand)
«Man hat einigemal ein schwarzes Kätzchen gesehen von einem Rind oder einer Kuh herunter springen, die gerade im Bache tranken; das betreffende Stück Vieh, gewöhnlich das schönste der ganzen Herde, wurde dann regelmässig vom Greiss befallen. Die Alpgenossen haben darauf angefangen, jedes Jahr eine Anzahl heilige Messen lesen zu lassen, die sogenannten Brunnimessen. Seitdem ist in der Brunnialp kein Fall von Greiss mehr vorgekommen.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 889 1.
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Rote Milch
«Nach wenigen Tagen gab die Kuh rote Milch.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 136.
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Schlange saugt an Euter
«Wurmis heisst ein Landgut in Riemenstalden auf der Urner Seite. Dort wurde jede Nacht eine Kuh gesogen an einem Strichen. Endlich passten die Leute dem Schelm auf. Es war ein Wurä»...»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 1301.
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Schlange verliert durch Milch ihr Gift
«... Die Nacht war schon weit vorgerückt, und es nahte der Morgen, als er durch eine Ritze in der Gadenwand ein höchst sonderbares, einem Lindwurm ähnliches Tier sich dem Stalle nähern sah ... Sobald eine Schlange Kühe saugt, ist sie nicht mehr giftig.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 1300.
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St. Anonius schaut zu den Kühen
«... Man fragte sie, wer ihnen das Vieh besorge, und lachend gaben sie zur Antwort: „E, ´Kiëh hemmer am Santä Toni ibergä, und der Stiër cha sälber lüegä.“ ...»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 737 2 a.
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Stelzenmann tötet Vieh
«Im nahen Gädemli auf dem Brüel, das jetzt abgeschlissen ist, hauste er (der Stelzenmann von Altdorf) übel. Wenn sie abends ein Stück Vieh hineinstellten, war es am folgenden Morgen tot.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 827.
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Tannzapfen als Kuhspielzeuge
«Alle seine Taschen und auch das Futter der Jacke waren mit Tannzapfenkühen und jenen holzgeschnitzten Kühen, die von den Bauern für ihre Kinder verfertigt werden, so angefüllt, dass er sich nur mit Mühe fortbewegen konnte. Mit ihnen wusste er sich Stunden und Stunden lang „z'vertwellä", indem er sie irgendwo auf einer Bank oder einem Stein aufstellte und zur Weide, in den Stall, von und zu Alp trieb.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Bd. I, Nr. 27, S. 29.
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Verbrennen einer Ziege bei Gèlti (Milchlosigkeit)
«... Er hatte viel Glück mit den anvertrauten Rindern, aber nicht mit seinen eigenen Ziegen. Jeden Sommer bekamen sie die „Gelti“, sie verloren die Milch, magerten zu Gerippen ab und erblindeten ... Man vermutet, es sei eine alte Hexe gewesen, die jeweilen solch sonderbare Krankheit unter das Schmalvieh gebracht habe ... Wie alte Leute aus dem Schächental berichten, war es früher überhaupt Brauch, wenn die Ziegen die Gelti bekamen, eines der erkrankten Tiere, etwa das geringste, lebendig zu verbrennen. Andere, und zwar bis in die neueste Zeit, verbrennen die Milch von einer der kranken Ziegen, indem sie diese in ein Feuer werfen oder in einer Eisenpfanne sieden, bis sie verdunstet ist.»

«Einmal nun, als wieder eine Geiss erkrankte, machten sie ein Feuer, warfen kurzerhand das erkrankte Tier lebend hinein und verbrannten es. Darauf blieben die übrigen Geissen gesund, und seither hatten sie es besser. Man hatte den Glauben, mit der Geiss habe man auch die Hexe verbrannt, die solche Krankheit verursacht hatte.»

Müller Josef, Sagen aus Uri, Sagen 898 und 899.
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Verschwundenes Vieh
«Gar nicht selten, besonders wenn sie nicht zu beten gerufen hatten, ereignete es sich in den Alpen des Isentals, dass über Nacht das Vieh von unsichtbaren, unbekannten Kräften oder Wesen entführt wurde und mehrere Tage nicht mehr zum Vorschein kam. Kehrte es endlich zurück, so brachte es Kornähren zwischen den Klauen, und die Euter hatten geschwollene Strichen (Zitzen).»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 925 4.
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Viehherde verschwindet
«Da kam das Vieh vom Stock herab, gesund und heil, und jedes Stück stand genau da, wo es im Moment vor dem Entschwinden gestanden hatte. Man mutmasst, es sei in der Türkei gewesen, weil es zwischen den Klauen Türkenkorn mitbrachte.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 1250.
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Weisser Hase erschrickt Vieh
«Als einst ein Seelisberger Bauer mit seinem Vieh gegen Volligen fuhr, schoss ein weisser Hase aus einem Gebüsch an der Strasse hervor. Das Vieh erschrak und lief auseinander, und mehrere Stücke kamen um.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 605 2.
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EREIGNISSE MIT RINDVIECHERN

1363  / Montag, 7. Februar 1363
Talleute von Ursern schränken Weiderecht ein
Die Talleute von Ursern erlassen einschränkende Bestimmungen für das Weiderecht Der freie Weidgang kann nur für selbst gewintertes Vieh beansprucht werden. Jeder Talmann darf sechs Rinder auf die gemeine Allmend auftreiben und vier Rinder zum Überwintern belassen. Zudem hat jeder auch das Recht, noch einen Stier, einen oder zwei Ochsen, ein oder zwei Pferde auf die Strasse und einen Hengst zum Reiten zuzukaufen und aufzutreiben.Von Anfang August bis St. Mauritiustag (22. September) darf weder auf eigenem noch fremdem Gut geweidet werden. Für fremdes Vieh wird zudem der Weidgang auf Eigen und Äcker vollständig verboten. Dreizehn angesehene Männer überwachen die Einhaltung der Bestimmungen und büssen die Fehlbaren. Die Talleute wollen den Weidgang ausschliesslich für das eigene Vieh erlauben und auch dieses in den Sommerwochen vom Eigen fernhalten, um das Heuen zu fördern und jeden Bauern zur Benützung der Alpen zu verpflichten.
Der Geschichtsfreund Nr. 41 (1886), S. 122-123; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 154; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 65.
     
1528  / Mittwoch, 18. Januar 1528
Verbot des Viehverkaufs während der Fastenzeit
Während der Fastenzeit wird der Viehverkauf und Viehbetrieb besonders nach Konstanz und ins Ausland verboten. Dies soll der alten christlichen Satzung wegen Enthhaltung von Fleischgenuss an Fastentagen bessere Nachachtung geben.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 4.
     
1528  / Sonntag, 29. Januar 1528
Verbot des Viehverkaufs wird erneuert
Die Tagsatzung in Luzern erneuert das erlassene Verbot des Viehverkaufs über den Gotthard nach Mailand.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 5.
     
1778  / Donnerstag, 16. Juli 1778
Gefährliche Alpabfahrt wegen heftigem Schneefall
Es schneit auf den Alpen der zweite Tag. Wegen des entstehenden Futtermangels und der Kälte fassen die Hirten und einige Alpgenossen den verwegenen Entschluss, wieder nach Hause zu fahren. Ungeachtet der Lawinengefahr zieht man den Pass über die Vorfrutt hinauf und kommt bis zur Balm durch verschiedene Lawinen. Dabei gehen schon viele Schafe verloren. Durch unsägliche Strapazen wird die Balm erreicht. Hier hofft man, Hilfe aus dem Tal anzutreffen. Diese kehrte in Aesch jedoch wieder zurück, da es unmöglich erschien, den Pass mit Vieh zu passieren. Die Älpler müssen den Abstieg über die Heidmannegg allein unternehmen. Lawinen stürzen und schlagen durch die Herden. Lediglich drei Kühe müssen in den Lawinen zurückgelassen werden, von denen eine anderntags noch lebend ausgegraben werden kann. Andere Kühe verirren sich auf dem Wege oder bleiben erschöpft liegen, doch auch diese können gerettet werden. Die Herde trifft dann um Mitternacht in Schattdorf ein.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 96.
     
1778  / Sonntag, 26. Juli 1778
Schweres Unwetter mit Überschwemmungen im unteren Reusstal
Nach starkem Regen reisst die Reuss an der Stillen Reuss im Rynächt die steinerne Brücke weg. Die bedrohten Bauern der Umgebung müssen mit ihrem Vieh über die Rynächtfluh und die Pestlern flüchten. Vier Pferde, die in der Ebene ins Wasser kommen, drängen sich zusammen, um nicht weggeschwemmt zu werden und müssten so stehen bleiben, bis das Wasser zurückgeht. Das Wasser geht dabei eine Zeitlang so hoch, dass die Pferde die Köpfe in die Höhe halten müssen. Die Wildwasser aus dem Riedertal, Lohntal, Lauital, sowie der Gangbach und der Kummetbach brechen aus und richten einigen Schaden an.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 98 f.
     
1781  / Donnerstag, 15. Februar 1781
Ochsen öffnen Weg zur Kirche
Einem starken Sturm folgt ein solcher Schnee, dass in Unterschächen der Weg zur Kirche mit sechs Paar Ochsen geöffnet werden muss.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 101.
     
1800  / Montag, 16. Juni 1800
Zu allem Elend kommt noch die Maul- und Klauenseuche
In den Monaten Juni bis August wütet die Maul- und Klauenseuche im von Leid geplagten Uri. Die Seuche ist durch französisches Schlachtvieh eingeschleppt worden und rafft im Distrikt Altdorf 154, im Distrikt Andermatt 56 Stück Vieh dahin.
Arnold, Helvetik, S. 183.
     
1842  / Mittwoch, 28. Dezember 1842
Landrat fordert staatliche Förderung der Viehzucht
Am Unschuldigen-Kinder-Landrat stellt Bauherr Ambros Trachsel den Antrag auf staatliche Förderung der Viehzucht. Die Viehauflagskommission arbeitete hierauf einen Vorschlag aus.
UW 77, 3.10.1987.
     
1843  / Sonntag, 14. Mai 1843
Bezirksgemeinde lehnt Viehprämierung ab
Die Bezirksgemeinde Uri lehnt einen Vorschlag der Viehauflagskommission betreffend einer Viehschau mit Prämierung ab. Die Viehbesitzer sollten durch jährliche Viehschauen und Prämien zum Besitze schöner Zuchttiere aufgemuntert werden. Für Stiere wären 30 Prämien, zusammen 300 Gulden, für Hengste 2 Prämien vorgesehen gewesen. Die Kosten der Prämien wollte man aus der Kantons- und den Gemeindekassen sowie durch eine Erhöhung des Viehauflags bestreiten. Man glaubt, dass die zerstreuten Vieheigentümer von den wenigen ausgezeichneten Stieren für ihr Vieh keinen Nutzen ziehen können.
UW 77, 3.10.1987.
     
1851  / Mittwoch, 2. April 1851
Siebengeschlechtsbegehren fordert die Förderung der Viehzucht
Zwölf Bauern aus den Bodengemeinden, aus dem Schächental und dem Reusstal reichen ein Siebengeschlechtsbegehren ein. Das Begehren beurteilt die urnerische Viehzucht als rückständig und dass diese mit den anderen Kantonen nicht mehr konkurrieren könne. Dabei sei die Viehzucht die einzige Einnahmequelle des Landes. Der Italienhandel könne durch einen schönen Viehstand sehr gefördert werden. Ein guter Viehabsatz sei die Grundlage für die Bauern, den Herren die Zinsen bezahlen zu können.
UW 77, 3.10.1987.
     
1851  / Sonntag, 4. Mai 1851
Landsgemeinde beschliesst Förderung der Rindviehzucht
Die Landsgemeinde beschliesst in Erwägung, dass ein Anstreben zur Veredelung der Viehzucht, die eine der bedeutendsten Einnahmequellen des Landes bildet, als nützlich und notwendig angesehen werden muss, um dadurch den Handel zu heben und mit der Konkurrenz anderer Kantone Schritt zu halten, die Annahme eines Siebengeschlechter-Begehrens. Dieses fordert, dass durch zweckmässige Massregeln und Verordnungen auf Verbesserung und Hebung der Pferde- und Rindviehzucht hingewirkt wird. Dem Landrat wird der Erlass einer entsprechenden Verordnung übertragen.
Urner’sches Amtsblatt, 1851, S. 99; LB UR 1853, S. 139.
     
1852  / Montag, 22. März 1852
Landrat verabschiedet Verordnung zur Verbesserung der Viehzucht
Der Landrat berät und verabschiedet die «Verordnung zur Verbesserung und Veredelung der Pferde- und Viehzucht». Jährlich soll eine Frühlingssschau für Stiere und Hengste durchgeführt werden. Hierfür wird eine Viehschaukommission von drei Personen eingesetzt. Die Stiere müssen im Alter von 1 bis 3 Jahren sein, zeugungsfähig und der Braunviehrasse angehören; die Hengste müssen im Alter von 3 bis 10 Jahren sein, zeugungsfähig und von beliebter Farbe. Prämierte Tiere haben für gewisse Zeit und zum festgesetzten Sprunggeld im Lande der Zucht zur Verfügung zu stehen. Prämien stehen im Betrage von 1'000 Franken zur Verfügung.
LB UR 1853, S. 197 ff.; UW 77, 3.10.1987.
     
1853  / Donnerstag, 14. April 1853
Erste Viehschau in Uri
Auf dem Altdorfer Lehn findet die erste Viehschau statt. Es werden zwei Hengste und 30 Stiere aufgetrieben. Während die Hengste die Prämienvoraussetzungen nicht erfüllten, können fast alle Stierzüchter mit einer Auszeichnung belohnt heimkehren. Die Preise erhalten: 1. Landesstatthalter Karl Emanuel Müller, Altdorf, 2. Kirchenvogt Kaspar Aschwanden, Bauen, 3. Johann Josef Schuler, Spiringen.
Abl UR 1853, Nr. 12, S. 56; UW 77, 3.10.1987..
     
1882  / Dienstag, 14. März 1882
Änderung der Verordnung betreffend Verbesserung der Pferde- und Rindviehzucht
Der Landrat beschliesst eine Änderung der Verordnung betreffend Verbesserung der Pferde- und Rindviehzucht. Die Verteilung der Zweitklasseprämien auf die Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Viehstand wird aufgehoben. Fortan ist für die Prämierung nur mehr die Qualität der Tiere massgebend.
Abl UR 1882 Nr. 12, 23.3.1882, S. 123; UW 77, 3.10.1987.
     
1883  / Sonntag, 17. Juni 1883
Viehauflag der Korporation Uri wird um einen Franken erhöht
Die Bezirksgemeinde beschliesst die gründliche Verbesserung ihres Finanzhaushalts durch die Abschaffung der bisherigen Nutzgeldverteilung von 2 Franken auf jeden Korporationsgenossen und die Erhöhung des Viehauflags pro Kuhessen um 1 auf 6 Franken.
LB UR IV 1916 S. 113.
     
1884  / Mittwoch, 9. April 1884
Weibliche Rindviecher werden auch prämiert
Der Landrat beschliesst die Einführung der Prämierung von Kühen und Rindern. Die 9 schönsten Kühe, die 9 schönsten Rinder und die 20 schönsten Stiere werden ausgezeichnet. Die Neuerung wird sehr begrüsst. Es werden in der Folge ausgestellt: 31 Stiere, 13 Kühe, 28 Rinder, zusammen 72 Tiere.
Abl UR 1884 Nr. 16, 17.4.1884, S. 188; UW 77, 3.10.1987.
     
1884  / Freitag, 27. Juni 1884
Der Bund fördert die Rindviehzucht
Der Bundesrat beschliesst die Förderung der Rindviehzucht. Die Bundesversammlung beschliesst die Aufnahme von 100'000 Franken ins Budget zur Förderung einer geordneten Zuchtstierhaltung in den Kantonen, ausnahmsweise auch zur Unterstützung einer schweizerischen Beteiligung an ausländischen Rindviehausstellungen.
Bundesbeschluss betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vom 27.6.1884, in: AS 1884, S. 605.
     
1893  / Freitag, 22. Dezember 1893
Bundesbeiträge zur Verbesserung der Viehzucht
Die Bundesversammlung beschliesst Beiträge an die Förderung einer guten Zuchtstierhaltung, zur Verbesserung des Bestandes der weiblichen Zuchttiere (Kühe und Jungvieh) sowie Beiträge an die Bildung von Viehzuchtgenossenschaften und zur Prämierung von Zuchtfamilien und Zuchtbeständen unter dem Vorbehalt richtiger Zuchtbuchführung. Die Kantone erhalten die Beiträge gemäss ihrem Rindviehbestand. Hierzu soll alle fünf Jahre eine Viehzählung durchgeführt werden.
Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vom 22.12.1893, in: AS 1893, S. 209 ff.
     
1898  / Sonntag, 30. Januar 1898
Vortrag zur Gründung von Viehzuchtgenossenschaften
Regierungsrat Zwyssig hält beim Bauernverein Seelisberg einen Vortrag, der die Vorteile der Gründung einer Viehzuchtgenossenschaft aufzeigt. Damit soll die Qualität des Viehbestandes verbessert und der Konkurrenz des Flachlandes entgegengetreten werden.
UW 13 / 26.03.1898
     
1903  / Samstag, 14. Februar 1903
«Urner» Riemenstaldner sind zur Viehprämierung zugelassen
Der Regierungsrat bestimmt, dass zur Teilnahme an der urnerischen Viehschau und Prämierung des Zuchtviehs auch diejenigen Urner berechtigt sind, die mit Wohnsitz in Sisikon sich nur vorübergehend in Riemenstalden aufghalten.
LB UR VI 1901 S. 122 f.
     
1906  / Sonntag, 13. Mai 1906
Viehzuchtgenossenschaft Altdorf wird gegründet
Im Restaurant Post in Altdorf wird von zwölf Bauern die Viehzuchtgenossenschaft Altdorf gegründet. Erster Präsident ist Otto Jauch, Feldli.
UW 42, 20.10.1906; 100 Jahre Viehzuchtgenossenschaft Altdorf, Altdorf 2006.
     
1920  / Montag, 11. Oktober 1920
Maul- und Klauenseuche in Bürglen
Die Schweiz ist in noch nie dagewesener Ausdehnung von der Maul- und Klauenseuche betroffen. In einem Stall in Bürglen mit zwölf Stück Vieh tritt nun der erste Fall von Maul- und Klauenseuche in Uri auf. Die Ansteckung geschah wohl vor 10 Tagen, als ein Knecht aus einer verseuchten Gegend angestellt wurde. Bedaurlicherweise blieb die Krankheit während fast einer Woche unbemerkt. So fuhr der Besitzer gar mit einem Stier an die kantonale Viehprämierung und mit einer Kuh auf einen anderen Hof. Dadurch ist die Gefahr der Verschleppung sehr gross geworden. Bei letzterem Hof bricht dann auch acht Tage später die Seuche aus. Insgesamt sind in den zwei Ställen 20 Stück Vieh betroffen.
UW 43, 23.10.1920; RSchB 1920/21, S. 80.
     
1920  / Freitag, 5. November 1920
Zweiter Fall von Maul- und Klauenseuche
Während sich die Maul- und Klauenseuche bsiher auf die zwei Ställe in Bürglen beschränkt hat, bricht die Seuche nun plötzlich in einem Stall mit 5 Kühen in Seelisberg aus. Die Krankheit ist auch hier bei einem Besuch aus einer verseuchten Gemeinde eingeschleppt werden.
RSchB 1920/21, S. 80.
     
1921  / Montag, 26. Dezember 1921
Maul- und Klauenseuche bei Viehbestand
Nach Bürglen und Seelisberg im letzten Jahr bricht die Maul- und Klauenseuche in Altdorf in zwei Ställen mit 18 Stück Rindvieh aus.
UW 53, 31.12.1921; RSchB 1920/21, S. 80.
     
1925  / Sonntag, 29. März 1925
Viehzuchtgenossenschaft Isenthal wird gegründet
In Isenthal wird eine Viehzuchtgenossenschaft gegründet. Es wird eine Eintrittsgebühr und der Anteilschein von je 50 Franken festgesetzt. Jedes Mitglied hat mindestens zwei Anteilscheine zu übernehmen.
Gisler Augustin; Berglandwirtschaft im Wandel der Zeit, S. 3.
     
1929  / Samstag, 5. Oktober 1929
Vorgeschriebene Haltefrist für Zuchtstiere
Die Bundesversammlung macht die Auszahlung der Prämien für Zuchtstiere von der vom Bundesrat festgesetzten Haltefrist abhängig. Es muss der Nachweis geleistet werden, dass die Stiere während dieser Zeit im Lande zur Zucht verwendet wurden.
Bundesgesetz über die Abänderung des BG vom 22.12.1893 betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vom 5.10.1929, in: AS 1930, S. 5 ff.
     
1944  / Freitag, 16. Juni 1944
Bundesrat erlässt die Verordnung über die künstliche Besamung bei Haustieren
Der Bundesrat erklärt die künstliche Besamung bei Haustieren ohne Bewilligung für verboten. Das Volkswirtschaftsdepartement wird ermächtigt, diejenigen Bewilligungen zu erteilen, die im Interesse der Zucht und Hygiene als notwendig erscheinen. Dieses erlaubt die künstliche Befruchtung nur zur Verhütung von Infektionen beim Deckakt, bei einem aus seuchenpolizeilichen Gründen erlassenen öffentlichen Deckverbot, in Einzelfällen bei wertvollen Vatertieren sowie zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.
Verordnung über die künstliche Besamung vom 16.6.1944, in: AS 1944, S. 405 f.; Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die künstliche Besamung, in: AS 1944, S. 411 f.
     
1944  / Dienstag, 27. Juni 1944
Bundesrat verfügt allgemeine Anerkennungspflicht für männliche Zuchttiere
Der Bundesrat beschliesst im Interesse der Zuchtförderung, zur Erzielung grösstmöglicher Produktionserfolge und zum Schutze der wirtschaftlichen Bedürfnisse der bergbäuerlichen Zuchtgebiete die allgemeine Anerkennungspflicht für männliche Zuchttiere. Männliche Tiere dürfen zur privaten und öffentlichen Zucht nur dann verwendet werden, wenn sie durch eine amtliche tierzüchterische Schaukommission anerkannt worden sind. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass eine weitere Rassenvermischung vermieden und eine allmähliche Säuberung der bezeichneten Verbreitungsgebiete von Tieren anderer Rassen, einschliesslich der Kreuzungsprodukte, erreicht wird.
Bundesratsbeschluss betreffend Förderung der Tierzucht vom 27.6.1944, in: AS 1944, S. 428 ff.
     
1951  / Mittwoch, 3. Oktober 1951
Bundesversammlung proklamiert Reinheit der Viehrassen
Die Bundesversammlung erlässt das neue Landwirtschaftsgesetz. In der landwirtschaftlichen Tierzucht ist allgemein der Grundsatz der Reinzucht zu befolgen. Nötigenfalls kann der Bundesrat Anordnungen zur Verhinderung von Kreuzungen zwischen Tieren verschiedener Rassen treffen. Um einen möglichst hohen züchterischen Stand zu erreichen und die einzelnen Rassen in Reinzucht zu erhalten, wird der Bundesrat ermächtigt, im Einvernehmen mit den Kantonen und nach Anhören der Zuchtverbände Vorschriften über die zu fördernden Rassen aufzustellen.
Bundesgesetz über die Förderung der Landwirtschaft und die Erhaltung des Bauernstandes (Landwirtschaftsgesetz) vom 3.10.1951, in: AS 1953, S. 1073 ff.
     
1953  / Mittwoch, 30. Dezember 1953
Bundesrat erlässt Beschluss betreffend Förderung der Tierzucht
Der Bundesrat erlässt den Beschluss betreffend Förderung der Tierzucht. Demnach dürfen männliche Zuchttiere (Hengste, Stiere, Eber, Ziegenböcke, Widder) zum Decken erst dann verwendet werden, wenn sie durch die amtliche tierzüchterische Schaukommission anerkannt sind. Die Bestimmung gilt auch, wenn das betreffende männliche Zuchttier nur zum Decken des eigenen Tierbestandes verwendet wird. Männliche Zuchttiere, denen die Anerkennung entzogen oder für die sie nicht mehr erneuert wird, dürfen nicht zur Zucht verwendet werden.
Bundesratsbeschluss betreffend die Förderung der Viehzucht vom 30.12.1953, in: AS 1953, S. 1202 f.
     
1958  / Freitag, 29. August 1958
Bund unterstützt nur vier Rindviehrassen
Der Bundesrat erlässt die Verordnung über die Rindvieh- und Kleinviehzucht. Diese bezieht sich auf die Züchtung und Haltung von Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen. Der Bund fördert die schweizerischen Rassen, wenn die wirtschaftlich zusammenhängenden Gebiete einen Mindestbestand von 1000 Stück an rassenreinen Tieren aufweist. Beim Rindvieh zählen als Schweizer Rassen das Braunvieh, das Simmentaler Vieh, das Schwarzfleck-Vieh (Freiburger) und das Eringervieh. In Uri wird dem ganzen Kantonsgebiet das Braunvieh zugewiesen.
Verordnung über die Rindvieh- und Kleinviehzucht vom 29.8.1958, in: AS 1958, S. 603 ff.
     
1960  / Dienstag, 21. Juni 1960
Einfuhr von Rindvieh zu Zuchtzwecken wird erlaubt
Das Eidgenössische Volksdepartmeent erlaubt erneut die Einfuhr von Rindvieh und Kleinvieh zu Nutz- und Zuchtzwecken für Gebrauchs- und Veredelungskreuzungen, Blutauffrischungen, Züchtungsversuche und wissenschaftliche Forschung.
Verfügung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die Einfuhr von Rindvieh und Kleinvieh zu Nutz- und Zuchtzwecken vom 21.6.1960, in: AS 1960, S. 864.
     
1961  / Mittwoch, 27. September 1961
Die Kantonale Viehschau letztmals auf dem Lehnplatz
Die kantonale Viehschau findet letztmals auf dem Altdorfer Lehnplatz statt. Am Mittwoch werden die Zuchtstiere und die Maisrinder (ungeschaufelte) sowie Jährlinge. Für Zuchtstiere beträgt das vorgeschriebene Mindestalter 9 Monate. Einen Tag später am Donnerstag werden die geschaufelten Rinder und die trächtigen sowie melken Kühe aufgeführt. Nächstes Jahr wird die Viehprämierung auf der Bauernhofmatte stattfinden.
Abl UR 31.8.1961, Nr. 35, S. 605 f.
     
1962  / Mittwoch, 3. Oktober 1962
Erstmals Grossviehausstellung auf der Bauernhofmatte
Die Grossviehausstellung findet erstmals auf der Bauernhofmatte in Altdorf statt. Stiere, Rinder und Kühe werden neu an einem Tag prämiert. Am Donnerstag folgt die Kleinviehausstellung mit weiblichen und männlichen Tieren von Schweinen, Ziegen und Schafen.
Abl UR 13.9.1962, Nr. 37, S. 639 ff.
     
1966  / Samstag, 1. Oktober 1966
Möglichkeit zur Einfuhr von Rindvieh zu Zuchtzwecken wird erneuert
Das Eidgenössische Volksdepartmeent erlaubt erneut die Einfuhr von Rindvieh und Kleinvieh zu Nutz- und Zuchtzwecken für Gebrauchs- und Veredelungskreuzungen, Blutauffrischungen, Züchtungsversuche und wissenschaftliche Forschung.
Verfügung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die Einfuhr von Rindvieh und Kleinvieh zu Nutz- und Zuchtzwecken vom 1.10.1966, in: AS 1966, S. 1335.
     
1976  / Mittwoch, 24. März 1976
Förderung von zusätzlichen Rindviehrassen
Der Schweizerische Bundesrat beschliesst die Verordnung über die Rindvieh- und Kleinviehzucht und beschliesst – nebst den vier einheimischen Rassen (Braunvieh, Simmentaler Fleckvieh, Schwarzfleckvieh, Eringervieh) – auch die Zucht und Haltung von Fleischrindern von Rassen oder Rassenkombinationen zu fördern, die vom Bundesamt für Landwirtschaft bewilligt sind. Die Gewinnung und Übertragung von unbefruchteten oder befruchteten Eizellen (Embryonen) wird von einer Bewilligung abhängig gemacht.
Verordnung über die Rindvieh- und Kleinviehzucht, Änderung vom 9.4.1976, in: AS 1986, S. 703 ff.
     
1992  / Mittwoch, 18. November 1992
Erster Fall von Rinderwahnsinn im Kanton Uri
Bei einer vierjährigen Kuh in Schattdorf wird BSE (Bovinen Spongiformen Enzepahalopathie) festgestellt. Es ist dies der erste Fall von „Rinderwahnsinn“ im Kanton Uri und insgesamt der 24. Fall in der Schweiz.
UW 96, 5.12.1992
     
1998  / Montag, 7. Dezember 1998
Die Verordnung über die Rindviehzucht wird erneuert
Die anerkannten Zuchtorganisationen erhalten vom Bund Beiträge für die Herdebuichführung, Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzungen, Massnahmen zur Erhaltung der Schweizer Rassen und die Verbesserung der Qualität viehwirtschaftlicher Produkte. Zuchtorganisationen werden als solche anerkannt, wenn sie als Selbsthilfeorganisation konsipiert sind und sich aus aktiven Züchtern zusammensetzt. Weiter müssen sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit und rechtsgültige Staturten besitzen, ein Herdebuch führen und Leistungsprüfungen durchführten. Die Rassenmerkmale und die Zuchtziele sind in Reglementen festzulegen. Als Schweizer Rassen gelten, die ihren Ursprung in der Schweiz haben oder seit mindestens 50 Jahren in der Schweiz nachgewiesen gezüchtet werden.
Verordnung über die Tierzucht vom 7.12.1998, in: AS 1999, S. 95 ff.
     
1999  / Dienstag, 16. Februar 1999
BSE-Fall: 31 Tiere werden geschlachtet
In einem Stall in Bürglen wird ein BSE-Fall festgestellt. Nachdem es sich um ein Tier gehandelt hat, welches nach dem Verbot der Tiermehlfütterung geboren war ("Born after ban"), muss der gesamte Bestand von 31 Kühen geschlachtet werden.
UW 13, 20.2.1999
     
2002  / Mittwoch, 11. Dezember 2002
Hommage an Ochs und Esel
"Ochs und Esel - in der Krippe und in Uri", so lautet der Titel der aktuellen Weihnachstausstellung im Historischen Museum Uri in Altdorf. In den ausgestellten Weihnachtskrippen stehen die beiden Tiere beim Christkind. Die mit einer Vernissage eröffnete Ausstellung beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Darstellung in der Krippe, sondern will auch den ehemaligen Stellenwert von Ochs und Esel in Uri aufzeigen.
UW 98, 14.12.2002
     
2010  / Samstag, 13. November 2010
Blauzungenkrankheit - Bundesgericht bestätigt Busse für Landwirte
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung zweier Impfverweigerer aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden. Diese wurden 2009 mit einer bedingten Geldstrafe von 600 Franken beziehungsweise 400 Franken sowie einer Busse von je 200 Franken bestraft. In seinen Ausführungen hält das Bundesgericht fest, dass an der Strafe festzuhalten sei, obwohl die Impfung nicht mehr zwingend obligatorisch ist. Kein Gehör fanden beim Bundesgericht die Argumente, dass der Impfstoff schwere Schäden verursacht habe, gentechnisch veränderte Organismen enthalte oder dass durch die Impfung Giftstoffe in die Lebensmittel gelangen könnten. Für diese Aussagen gebe es keine stichhaltigen Hinweise. Auch im Kanton Uri sind Verfahren gegen Impfverweigerer eingeleitet worden. Die noch hängigen 37 Fälle wurden allerdings im September 2010 eingestellt. Da die Impfung nicht mehr zwingend für alle obligatorisch ist, wurde unter Anwendung des neuen, milderen Rechts und des Grundsatzes «Lex Mitior» zugunsten der Angeklagten gehandelt.
UW 89, 13.11.2010
     
2011  / Samstag, 22. Oktober 2011
58-jähriger Bauer wird beim Viehauftrieb von einem mitgeführten Stier tödlich verletzt
Im Gebiet Giebel in Flüelen wird ein 58-jähriger Bauer beim Viehauftrieb von einem mitgeführten Stier tödlich verletzt. Der Stier rammte seine Hörner in den Beckenbereich des Bauern.
UW 84, 26.10.2011
     
2012  / Sonntag, 15. Januar 2012
Swiss Expo - Urner Siegerkuh räumt Preise ab
An der Swiss Expo in Lausanne erreichen die Urner Züchter Tino und Valo Gisler von GS Alliance wiederum zahlreiche Erfolge – allen voran mit «Decrausaz Iron O’Kalibra». Das stattliche Tier wird nicht nur zum Grand Champion der Holsteinkühe erkoren; «O’Kalibra» erreicht ebenfalls den Supreme-Championtitel der Milchrassen. Damit erzielt die Holsteinkuh von Tino und Valo Gisler den grössten erreichbaren Erfolg einer sich jährlich wiederholenden Ausstellung überhaupt. Über 22'000 Besucherinnen und Besucher werden gezählt. Weltweit liegt die Swiss Expo nur hinter der weltgrössten Show Dairy Expo in Madison und der Royal Winter Fair in Toronto.
UW 5, 21.1.2012
     
2013  / Samstag, 2. März 2013
Holstein-Europameisterin kommt aus Bürglen
Die schönste Holsteinkuh in Europa kommt aus Bürglen. In Freiburg nehmen über 160 Kühe der Rasse Holstein und Red Holstein an der Europameisterschaft teil. "Decrausaz Iron O'Kalibra" von GS Alliance wird mit dem Titel Grand Champion Holstein ausgezeichnet.
UW 17, 6.3.2013
     
2014  / Samstag, 18. Oktober 2014
Schottische Hochlandrinder kommen aufs Rütli
Mit Beendigung des Pachtvertrages auf dem Rütli ändert sich auch das Erscheinungsbild der berühmtesten Wiese der Schweiz. Diese wird künftig von Schottischen Hochlandrindern abgegrast. Das stösst bei den abtretenden Pächtern, Edy und Lisbeth Truttmann, auf Unverständnis. Noch vor fünf Jahren sahen sie sich gezwungen, ihre eigenen Kühe zu verkaufen und Rätisches Grauvieh anzuschaffen, um dem neuen Landschaftsentwicklungskonzept der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft zu entsprechen. Nun muss das Rätische Grauvieh Schottischen Hochlandrindern weichen. Die Schottischen Hochlandrinder passen indes nicht in den vor fünf Jahren neu gebauten Stall auf dem Rütli. Diese Rinderrasse benötigt keinen Stall. Zudem überwintern die Tiere in Obwalden.
UW 82, 18.10.2014, S. 3.
     
2015  / Donnerstag, 31. Dezember 2015
In der Urner Viehzucht geht eine Ära zu Ende
In der Urner Viehzucht geht eine Ära zu Ende. Tino und Valo Gisler hören mit der Zucht von Spitzenkühen auf. Die Betriebsgemeinschaft der beiden Brüder zusammen mit Edwin Steiner, die GS Alliance, wird per Ende Dezember aufgelöst. Anfangs Jahr verlassen die gut 30 Kühe den international bekannten Betrieb in Bürglen. Auch Weltsiegerin «Decrausaz Iron O’Kalibra ». Edwin Steiner übernimmt alle Kühe, verkauft einige davon aber weiter. Der Vertrag war auf sieben Jahre befristet.
Ab nächstem Jahr stehen im Betrieb in Bürglen daher keine Kühe mehr, dafür Ziegen. Vor zwei Jahren haben die Brüder angefangen, Ziegen zu züchten. Untergebracht sind die Tiere bislang in einem Stall in Altdorf. Ab nächstem Herbst erhalten die Ziegen der Rassen Saanen, Toggenburger, Brienzer und Walliser Schwarzhals ein neues Zuhause in Bürglen.

UW 100, 31.12.2015, S. 5.
     
2016  / Samstag, 9. April 2016
Die Viehzuchtgenossenschaft Attinghausen besteht seit 75 Jahren
Bei trockenem Wetter, aber zügigem Biswind führen in Attinghausen rund 20 einheimische Züchter über 200 Stück Braunvieh und Original Braune auf, um sie begutachten und rangieren zu lassen. Bei vielen Abteilungen – vom Jungvieh bis zu den älteren Kühen – gibt es auch entsprechend zahlreiche Siegerinnen.
UW 29, 13.4.2016, S. 23.
     
2016  / Samstag, 1. Oktober 2016
Das Urner Vieh kann sich schweizweit sehen lassen
Auf dem Altdorfer Eyschachen werden an der Grossviehausstellung 594 Tiere aufgefahren. Es gibt 39 Abteilungen gegenüber 36 im letzten Jahr. Von den 15 gemeldeten Stieren sind 14 am Lattenzaun angebunden. Bei den Original Braunviehkühen trägt Pia von Joseph Kempf, Isenthal, den Sieg davon, und die Königskrone an der Viehschau 2016 bei den Swiss Braunen erringt schliesslich Fleur von Manuel Arnold, Erstfeld.
UW 79, 5.10.2016, S. 5.
     
2017  / Samstag, 30. September 2017
Viehzuchtgenossenschaft Haldi feiert 75-Jahr-Jubiläum
Mit einer grossen Viehausstellung und einem Unterhaltungsabend feiert die Viehzuchtgenossenschaft Haldi ihr 75-jähriges Bestehen. Die Braunviehzüchter von Haldi organisieren bereits seit 20 Jahren eine Herbstviehschau. Anlässlich der Viehausstellung wird wiederum die schönste Haldiberger Kuh, der beste Haldiberger Betrieb und neu die stärkste Genossenschaft gesucht. Dafür sind dieses Jahr acht Gastgenossenschaften aus dem ganzen Kanton Uri vor Ort. Die Genossenschaften Altdorf, Attinghausen, Bürglen Berg, Bürglen Dorf, Erstfeld, Isenthal, Schattdorf und Seelisberg treten mit jeweils vier Tieren von drei verschiedenen Genossenschaftsmitgliedern zum Wettbewerb an.
UW 76, 23.9.2017, S. 9.
     
2017  / Dienstag, 3. Oktober 2017
BVD-Fälle auf zwei Urner Alpen
Anfangs August wurden auf den Alpen Fiseten und Alplen nach zwei Aborten BVD-Infektionen vermutet. Ende August folgte die Bestätigung. Eine Untersuchung in einem Speziallabor bringt nun die endgültige Sicherheit einer BVD-Infektion bei den beiden Muttertieren. Die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) ist ein viraler Krankheitskomplex der Rinder, dem aufgrund seiner Epidemiologie eine Sonderstellung zukommt. Nun laufen die Massnahmen zur Bekämpfung auf Hochtouren. Der Veterinärdienst der Urkantone wird die betroffenen Betriebe über den BVD-Status und das Vorgehen bezüglich der kantonalen Viehausstellung informieren. Es wird eine Hotline eingerichtet.
UW 79, 4.1.2017, S. 7
     
2017  / Samstag, 7. Oktober 2017
90 Tiere weniger an der Grossviehausstellung wegen BVD
Wegen der Bovine-Virus-Diarrhoe-Fälle (BVD) fehlen an der Grossviehausstellung rund 90 Tiere. Mit 504 Tieren ist es aber immer noch eine stattliche Zahl, und die prämierten Kühe stellten den Urner Züchtern ein repräsentativ sehr gutes Zeugnis aus. Kari Schilter präsidiert zum letztmals die Viehausstellung. Das Schweizerische Ausstellungsreglement (ASR) wird dieses Jahr umgesetzt. Es beinhaltet den Euterdruck und das Styling und wird von zusätzlichen Helfern und vom Tierarzt kontrolliert. Mit den Einschränkungen im Styling wollte man gleiche Bedingungen für jeden schaffen. Bei der Beurteilung der Tiere gelten verschiedene Kriterien wie Euter, Linie, Format, Eleganz und Ausgeglichenheit. Zu den grössten Abteilungen gehören meist die Rinder und Jährlinge, weil sie weniger Arbeit für die Ausstellung bedeuten und auch das Potenzial für künftige Missen haben. Ein eher bescheidenes Dasein haben dagegen die Stiere. Es sind vor allem Jungtiere. «Miss Uri» kommt aus Erstfeld und heisst «Evolet» von Manuel Arnold, Erstfeld. Daneben wird aber noch die «Miss OB» gekürt. Sie heisst «Maedi» und gehört Theo und Toni Kempf.
UW 81, 11.10.2017, S. 5.
     

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 7.9.2019