Die Urner Münzgeschichte
Die Eidgenössischen Münzen
Das Münzkonkordat von 1819, dem 19 Kantone, darunter auch Uri, beitraten, war ein neuer Versuch, das schweizerische Münzwesen zu vereinheitlichen. Der Münzfuss für den Franken wurde neu angesetzt.
Die Bundesverfassung vom 12. September 1848 bot endlich die Grundlage, in der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Währungs- und Münzwesen zu vereinheitlichen. Den Kantonen wurde das Recht der Münzprägung entzogen und die Ausübung aller im Münzregal enthaltenen Rechte dem Bund übertragen.
Bis der gemeinsame Nenner geschaffen war, fanden heftige Auseinandersetzungen zwischen den Befürwortern des süddeutschen Guldenfusses und jenen der Frankenwährung nach dem Dezimalsystem statt. In diesem Ringen obsiegte der neue Schweizerfranken, der mit dem Bundesgesetz über das eidgenössische Münzwesen vom 7. Mai 1850 Gesetzes- und Zahlungskraft im ganzen Schweizerland erhielt. Der Wert des «Franken» wurde auf fünf Gramm Silber 9/10 fein festgesetzt. Somit wurde die Silberwährung eingeführt. Der Franken wurde in 100 Rappen (Centimes) eingeteilt und die Münzsorten wie folgt bestimmt:
in Silber: das 5, 2, 1 und ½ Frankenstück;
in Billon: das 20, 10 und 5 Rappenstück;
in Kupfer: das 2 und 1 Rappenstück.
1851 wurden seitens des Bundesrates die nötigen Vorkehrungen getroffen für den Austausch der alten Münzen. Gestützt auf das Eidgenössische Münzgesetz beschloss der Urner Landrat am 14. August 1851, die Umwandlung der alten in die neue Währung. Im folgenden Jahr erfolgte der Münzumtausch. Ausser einem einsamen Dukaten wurden keine grösseren Gold- und Silbermünzen der alten Urner Guldenwährung eingelöst. Die Urner Münzgeschichte hatte ihr Ende gefunden.
Die eidgenössischen Münzen
Da die von der Schweiz vorgenommenen Prägungen den Geldbedarf nicht abdecken konnten, beschloss der Bundesrat die Franken- und Rappenstücke von Frankreich, Belgien, Sardinien, Parma, der ehemaligen cisalpinen Republik und dem vormaligen Königreich Italien den neuen Schweizermünzen gleichzustellen und denselben gesetzlichen Kurs zu geben. Lange konnte sich die Silberwährung in der Schweiz nicht behaupten. Erstens verschwanden die Silbermünzen aus dem Verkehr in Richtung Asien und wurden dort eingeschmolzen. Die Silbermünzen wurden bald durch französische Goldmünzen ersetzt. Frankreich prägte in grossem Stil. Das Material lieferten die neu eröffneten Minen in Kalifornien.
Mittels Bundesgesetz von 1860 wurden die französischen Goldmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt. Die gleiche Regelung galt für die Goldmünzen von Sardinien. Tatsächlich hatten sich damals schon anstelle des Silbers die französischen und italienischen Goldmünzen in der Schweiz im Nennwert eingebürgert.
Um den Abfluss der Silberscheidemünzen ins Ausland oder deren Einschmelzung zu verhindern, wurde zu gleicher Zeit verordnet, dass die Ausprägung der 2, 1 und ½ Franken zu 0.8 statt wie bis anhin zu 0.9 Feinsilber stattfinden solle. Von den neuen schweizerischen 5-Franken-Stücke waren bereits eine grosse Zahl zu gewerblichen Zwecken in den Schmelztiegel gewandert.
In der Absicht, die gestörte Gleichförmigkeit des Geldumlaufs wieder herzustellen, schlossen sich die dem französischen Münzsystem angehörenden Staaten Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz, denen sich 1868 Griechenland anschloss, 1865 zur «Lateinischen Münzunion» (bis 1927) zusammen. Es gelang vorläufig jedoch nur eine Übereinstimmung der Typen der Gold- und Silbermünzen festzustellen und den Feingehalt der Silberscheidemünzen vom 2-Franken-Stück abwärts auf 835/1000 festzusetzen sowie Bestimmungen über deren Auswechslung unter den Vereinsstaaten zu treffen. Eine Folge hievon war, dass die Schweiz, sowohl ihre auf 0.9 als jene auf 0.8 ausgeprägten Silberscheidemünzen aus dem Verkehr zurückziehen und Ersatzstücke auf 0.835 Feinsilber ausprägen musste.
Silbermünzen
Die ersten schweizerischen Silbermünzen erschienen im Jahre 1850 und zwar Stücke von 5, 2, 1 und ½ Franken. Dieselben wiesen auf dem Avers eine mit Alpenrosen bekränzte weibliche, sitzende Figur, Helvetia darstellend, auf, die nach links schaut und die Rechte segnend über im Hintergrund stehende Berge ausstreckt. Mit der linken hält sie das Schweizerschild. Oben steht das Wort «Helvetia».
1874 erhielten die Silbermünzen (5, 2, 1, ½ Fr.) ein neues Design. Helvetia war aufgestanden.
Im Jahre 1888 wurde auch die Umprägung der 5-Franken-Stücke mit der sitzenden Helvetia begonnen. Die an deren Stelle ausgegebenen 5-Franken-Stücke trugen auf dem Avers einen Frauenkopf mit Diadem und den Alpenrosenkranz.
1922 erschien das 5-Frankenstück mit der Abbildung eines Alphirten auf dem Avers. Es war das erste männliche Münzenbild. Mit der Revision des Münzgesetzes im Jahre 1931 wurde der Fünfliber zur Scheidemünze degradiert. Seit 1968 wird der Fünfliber nicht mehr aus Silber sondern aus Kupfer-Nickel hergestellt (Ausnahme: Jahrgang 1969 noch einmal Silber).
Goldmünzen
In der Absicht, die gestörte Gleichförmigkeit des Geldumlaufs wieder herzustellen, schlossen sich die dem französischen Münzsystem angehörenden Staaten Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz, denen sich 1868 Griechenland anschloss, 1865 zur «Lateinischen Münzunion» (bis 1927) zusammen. Es wurde in der Schweiz hierzu ein 20-Franken-Goldstück geprägt.
In der Zeit von 1897-1949 wurde das 20 Franken-Goldstück, das «Goldvrenäli» herausgegeben. Das 10 Franken-«Vrenäli» erschien in den Jahren 1911-1922.
Das 100 Franken-Goldstuck wurde in den Jahren 1897-1935, 1947 und 1949 herausgegeben.
Billon- und Nickelmünzen
Auf den Prägungen dieser Münzsorten ist von 1850 bis zum Jahre 1879 auf dem Avers der 20-, 10- und 5-Rappen-Stücke der Schweizerschild, oben das Wort «Helvetia» und unten die Jahreszahl enthalten.
1879 wurden diese Nickelmünzen durch neue Münzen ersetzt. An die Stelle des Schweizerschildes auf dem Avers trat ein weiblicher Kopf von der rechten Gesichtsseite, mit Diadem und der Aufschrift «Libertas». Die Umschrift lautet: «Confoederatio Helvetia». Unten steht die Jahreszahl. Dieses Aussehen haben die 20-, 10- und 5-Rappenstücke bis heute beibehalten. Seit 1981 ist der «Fünfräppler» in Aluminiumbronze gegossen.
Kupfermünzen
Auf diesen im Werte von 2 und 1 Rappen (Centimes) hergestellten Münzen enthält der Avers den mit dem Freiheitshut bedeckten Schweizerschild zwischen Lorbeer- und Eichenzweigen, oben das Wort «Helvetia», unten die Jahreszahl.
1948 wurden neue 1- und 2-Rappen-Stücke geprägt. Die Vorderseite zeigte das Schweizer Wappen und die Rückseite den Wert mit einer Ähre. Der «Zwei-Räppler» wurde 1978 zurückgezogen. Das 1-Rappen-Stück, das im Zahlungsverkehr ebenfalls keine Rolle mehr spielte und dessen Herstellungskosten 11 Rappen betrugen, wurde per 1. Januar 2007 ausser Kurs gesetzt.
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LISTE DER MÜNZEN
1850-1874
5, 2, 1 und ½ Franken (sitzende Helvetia)
Silber
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Ansicht
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1850-1879
20-, 10- und 5-Rappen (Schweizer Schild)
Nickel
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Ansicht
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1855-1948
2- und 1-Rappen (Schweizer Schild)
Kupfer
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Ansicht
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1874-
5, 2, 1 und ½ Franken (stehende Helvetia)
Silber
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Ansicht
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1879
20-, 10- und 5-Rappen (Frauenkopf mit Diadem)
Billon
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Ansicht
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1883-
20 Franken (Frauenkopf «Vrenäli»)
Gold
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Ansicht
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1888-1922
5 Franken (Frauenkopf mit Diadem und Alpenrosenkranz)
Silber
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Ansicht
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1897-1935, 1947, 1949
100 Franken (Frauenkopf «Vrenäli»)
Gold
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Ansicht
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1897-1949
20 Franken (Frauenkopf «Vrenäli»)
Gold
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Ansicht
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1911-1922
10 Franken (Frauenkopf «Vrenäli»)
Gold
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Ansicht
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1922-
5 Franken (Alphirt)
Silber
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Ansicht
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1948-1978 / 2007
2- und 1-Rappen (Schweizer Wappen)
Kupfer
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Ansicht
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VERWENDETE MÜNZENBILDER
BEGRIFFE
EREIGNISSE
Samstag, 23. Dezember 1865
Schweiz ist Gründungsmitglied der Lateinischen Münzunion
Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz gründen in Paris die Lateinische Münzunion, der sich 1868 auch Griechenland anschliesst. Auf der Grundlage des Bimetallismus setzt sie ein Gold-Silber-Verhältnis von 1:15,5 fest und übernimmt als Basis den französischen Franc, so wie er vom französischen Gesetz von 1803 definiert ist. Das Abkommen regelt die Münzprägung und legt einen Metallgehalt (Feingehalt) von 900/1000 für die Goldmünzen und die Silberscudi der beteiligten Länder fest. Sie werden zum frei umlaufenden und allgemein akzeptierten Zahlungsmittel innerhalb der Staaten der Union. Auch der Feingehalt der Scheidemünzen (835/1000) wird bestimmt. Durch den Beitritt zur Münzunion wird die Schweiz Teil des französischen Währungsraums.
Sandro Guzzi Heeb: "Lateinische Münzunion", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.03.2014, übersetzt aus dem Italienischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013662/2014-03-25/, konsultiert am 01.02.2024.
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Donnerstag, 31. März 1921
Ausländische Scudi werden ausser Kurs gesetzt
Die ausländischen Scudi werden in der Schweiz ausser Kurs gesetzt.
Sandro Guzzi Heeb: "Lateinische Münzunion", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.03.2014, übersetzt aus dem Italienischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013662/2014-03-25/, konsultiert am 01.02.2024.
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Freitag, 1. April 1927
Nur noch schweizerische Münzen haben Zahlungskraft
Seit dem 1. April 1927 haben in der Eidgenossenschaft nur noch die schweizerischen Gold- und Silbermünzen gesetzliche Zahlkraft.
Sandro Guzzi Heeb: "Lateinische Münzunion", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.03.2014, übersetzt aus dem Italienischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013662/2014-03-25/, konsultiert am 01.02.2024.
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PRIVATES FINANZWESEN
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