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Bauen, Haushalt und Wohnen

Eine zusätzliche Last für die Bevölkerung, besonders für die Einwohner des waldlosen Urserntales, war die Herbeischaffung von Brennholz für die Wachfeuer und Feldbäckereien. 40, manchmal bis 100 Menschen mussten täglich von Göschenen und Wassen Holz herbeischleppen und es zu den Vorposten auf den Gotthard und die Oberalp tragen. Da sie jedoch den grossen Holzbedarf der Truppen nicht zu decken vermochten, wurden wiederholt in den kleinen Schutzwäldern Urserns Bäume geschlagen und 120 Ställe ganz oder teilweise abgerissen und das Holz verbrannt. Um ihren Holzbedarf zu decken, rissen die Truppen im Urserntal 56 Ställe ganz, 64 teilweise ab. Der Distrikt Altdorf hatte monatlich 250 bis 300 Klafter Brennholz zu liefern. Arnold, Helvetik, S. 186.

DAS SAGENHAFTE HEIM



Garten, Gartenhag
Der Gartenhag galt als unabdingbarer Bestandteil des Gartens. Der Zaun schützte nicht nur physisch vor dem Zutritt. Er hatte auch magische Kraft und hielt Hexen fern. Zudem schützte man den Garten, indem man bestimmte Pflanzen, wie Sefi, Buchs, Stechpalme, an den Gartenhag pflanzte. Nach dem Palmsonntag wurde die von der Kirche heimgebrachte Palme zuerst an den Gartenzaun gesteckt, was ebenfalls als Schutzfunktion zu verstehen war.

Im Garten zeichnete sich der Matriarchalbereich des Bauernhauses aus. Darin war die Hausfrau unbestritten allein zuständig. Als selbstverständliche Regel galt, dass man an den drei hohen heiligen Tagen der Karwoche nicht im Garten arbeitete. Während der Tage der Menstruation durfte die Frau nicht im Garten arbeiten. Diese Einschränkung galt nicht dem Schutz der Frau, sondern es hiess, dass es nichts Rechtes aus den Pflanzen gab, die während der Menstruation gesät oder gesetzt wurden. Für die Arbeit im Garten wurde sehr auf die Tierkreiszeichen geachtet, vor allem aber auf die Mondphasen und den Mondaspekt («nidsigäändä Mond und obisgäändä Mond»).

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 204 f. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 171.

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Balken
Krankheiten und Geister wurden oft in Balken des Hauses – vor allem im Türgericht – verbannt oder verkeilt. Dazu bohrte der Banner Löcher in die Balken oder er verwendete Löcher herausgefallener Äste.
Zur Abwehr des Bösen befestigte man Tierschädel an den Firstbaum.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Kraft aus einer andern Welt, S. 66; Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 61.

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Fenster, Fensterladenhalter
Man fürchtete sich, dass nachts jemand von aussen durchs Fenster sah. Das fremde Gesicht ängstigte einen, denn man fürchtete, dass es das Böse war. Darum verhängte man nach der Dämmerung die Fenster mit einem undurchsichtigen Vorhang. Auch beim Tode eines Hausbewohners wurden die Fenster des Totenzimmers sofort verhängt und die Fensterläden (sofern es solche hatte) zugemacht.

In der Weihnachtszeit legte man – wohl zur Abwehr des Bösen – Mooskissen zwischen Fenster und Vorfenster, stellte Krippenfiguren hinein und hängte Stanniolsterne auf. In der Osterzeit band man Girlanden aus aneinandergereihten Eierschalen vor die Fenster.

Die meisten Fensterladenhalter waren aus Gusseisen. Tagsüber, wenn die Läden geöffnet waren, erschien ein Frauengesicht. Wurden die Läden geschlossen, gab der Fensterladenhalter sein anderes Gesicht frei: Die Fratze hinderte in der Nacht umherschweifende Geister am Betreten des Hauses.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 173 f. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 153.

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Feuer
Aus den Brauchtümern schien überall die Ehrfrucht vor dem Feuer durch. Der Respekt des Menschen davor reichte zweifellos in die tiefsten Tiefen der Seele und in die ältesten Erfahrungen hinein. Feuer leuchtete und wärmte, aber es verzehrte und vernichtete auch. Dass der Bergler seine büssenden Toten nicht dem Feuer überantworten mochte, schien als wichtiges Rückbleibsel des alten Weltbildes, das Seele und Leib des Menschen noch als Einheit erfasste.

Das lebendige Feuer war nicht nur Mittelpunkt der Küche, sondern des ganzen Hauses. Trotzdem hatte es etwas Unheimliches an sich. Daran war nicht nur das Wissen schuld, dass es sich jederzeit ausbreiten konnte. Es waren auch abergläubische Vorstellungen dabei. Diesem Unerklärlichen sah sich der Urner immer wieder gegenübergestellt. Es drang gelegentlich bis in den Bannkreis seines Eigens vor. Vor allem die Küche war ein unheimlicher Ort. Eduard Renner schrieb in seinem Buch «Goldener Ring über Uri»: «Vielleicht einzig geschützt durch das Dach, nimmt die Küche am Bann der Wohnräume teil, ist aber immer noch ein Teil des Aussen. Nie soll man beide Türen, die links und rechts vom Freien her in die Küche führen, gegenseitig offen lassen Nie soll man allein am Herde sitzen. Äs chennt eim susch erpäckä! Der Unvorsichtige büsste seinen Leichtsinn mit einer fieberhaften Krankheit oder einem hochgeschwollenen Kopfe. Die schwangere Frau soll nicht ins Feuer schauen, sonst wird sie ein Kind mit Feuermal oder rotem Haar gebären.»

Die Alphütte als solche war ein Ort voller böser Möglichkeiten, baute sie sich doch um die Feuerstelle auf. Das Bedrohliche, das für den Menschen in der Feuergrube lag, wurde vielleicht für den Urner Bergler noch gesteigert durch die Gefahr, die ihm Feuer und Licht beim Wüten des Föhnsturms brachten. Das Feuer als Gabe und Symbol der Gottheit kannte er nicht. So verlor der Herd für ihn sozusagen die letzte Möglichkeit des Segens (Renner Eduard, Goldener Ring S. 48 f. und 118 f.).

Geweihte Gegenstände wurden nicht weggeworfen, sondern dem Feuer übergeben. Das galt auch von Devotionalien, ob diese geweiht waren oder nicht. Gefundene Kultgegenstände, wie Rosenkränze, Medaillen und ähnliche Dinge, liess man nicht liegen, sondern nahm sie mit und übergab sie dem Herdfeuer. Die Wattebausche und das Salz, die bei der Krankensalbung übrig blieben, warf man ins Feuer, ebenso die Palme vom letztjährigen Palmsonntag.

Weil die heilige Agatha Patronin gegen das Feuer war, deutete das Volk ein Morgenrot am Agathatag als Vorzeichen vieler Feuersbrünste im betreffenden Jahr. Hundegeheul zeigte eine baldige Feuersbrunst an. Wenn eine Feuersbrunst war, achtete man auf die Einwirkung des Feuers auf geweihte Gegenstände. Beängstigend war, wenn ein Haus brannte, von dem man wusste, dass darin ein Geist gebannt war.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 175 ff. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 154 f.

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Firstbalken
Im Volksglauben war das Dach der Hauptangriffspunkt dämonischer Wesen. Ein am Giebel angebrachter Tierkopf, Schnitzereien und geweihte Ziegel schützten das Bauwerk und seine Bewohner gegen das Böse von oben. Heute erinnern noch der Spatenstich und die Firstweihe mit dem Anbringen des Firstbäumchens an die damaligen Bräuche beim Hausbau.

Die an den Firstbalken befestigten Tierschädel wehrten die magischen Mächte ab. Gehörnte Schädel bewahrten Mensch und Tier vor Seuchen und Krankheiten und schützten vor Feuer, Blitz und dem Bösen Blick. Pferdeschädel am Dachgebälk der Scheune wiesen Viehseuchen ab, der Kopf eines Hechts – meist in Verbindung mit den nachgebildeten Leidenswerkzeugen Christi – war allgemein gegen böse Dinge.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 181 f.

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Dachtraufe
Der äusserste Bannkreis bildete der Dachvorsprung. Bevor Dachrinnen (Dachkennel) im Gebrauch waren, tropfte (träufelte) das Regenwasser auf den Boden und zeichnete eine Spur, die Dachtraufe. Diese Linie trennte die private Sphäre von der Aussenwelt; sie war die magische Grenze ausserhalb der Hauswand. Innerhalb der Dachtraufe stand man im Schutzbereich des Hauses. Geister konnten nicht weiter als bis an die Dachtraufe herankommen. Das Überschreiten der Dachtraufe galt als Hausfriedensbruch.

Wer sich nicht in den Machtbereich der bösen Geister begeben wollte, ging nicht über die Dachtraufe hinaus. Wer dies tat, vor allem wer es mutwillig tat, hatte mit Folgen zu rechnen. Über einen, der in der Kirche verkündet war, hatten die bösen Geister nach Betzeitläuten ausserhalb der Dachtraufe besondere Macht. Bevor eine Wöchnerin die Aussegnung erhalten hatte, wagte auch sie sich nicht vor die Dachtraufe. Es konnte ihr etwas Böses widerfahren. Um sich gegen Blitz zu schützen, legte man beim Herannahen eines Unwetters eine Sense vor oder ein Ei in die Dachtraufe.

In Bauernhäusern war es Brauch, die Nachgeburt eines Kindes im Keller zu vergraben, um sie vor feindlichen Mächten zu schützen. Wo sich dies nicht machen liess, wählte man zum Vergraben einen Platz in Hausnähe.332 Dieser Platz musste innerhalb des Bereichs der Dachtraufe sein, meist unter der Dachtraufe selbst, dort, wo an der Hausecke das Wasser am reichlichsten aus dem Holzkennel tropfte. Es waren in diesem Brauch zwei Vorstellungen verknüpft: die Vorstellung vom Schutz des Heims auf alles, was dem Menschen gehörte, und die Vorstellung von der schützenden und bewahrenden Kraft des Wassers. Denn nur im Wasser sollte man einen Schatz verbergen, und nur unter dem Wasser blieb er den Blicken des Suchers verborgen. Dieser Gedankengang wurde denn auch auf die Nachgeburt übertragen, deren grosse magischen Werte man keineswegs gerne in den Händen anderer wusste. Ja, das Verhalten bei ihrer Beseitigung wurde sogar als Prüfstein für die Rechtsgläubigkeit angesehen. Ein Familienvater, der die Nachgeburt in die Gülle warf, war kein Katholik.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 116 ff; Literatur: Niederberger Hanspeter, Hirtler Christof, Geister, Bann und Herrgottswinkel, S. 32-33; Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 113.

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Dach
Gegen Gefahren von oben bot das Dach den Menschen den sichersten Schutz. Unter dem schirmenden Dach hatten Geister von aussen nichts zu suchen. Nur der gute Hausgeist hatte hier sein Recht. Das Dach war im Volksglauben Hauptangriffspunkt dämonischer Wesen. Geister bevorzugten Löcher im Dach als Eingang. Hier galt es, wachsam zu sein. Gegen Dämonen, Blitz und Feuer schützte man das Dach, z. B. mit einem am Giebel angebrachten Tierkopf, mit Schnitzereien und mit geweihten Ziegeln.

Wie die Menschen wollten auch die Geister ein sicheres Dach über dem Kopf. Deshalb suchten sie gerne verlassene Häuser auf. In den Alpen musste man daher beim Betreten einer leerstehenden Hütte anklopfen und die Geister um Einlass bitten. Sonst erzürnte man sie. Wurde ein Haus abgebrochen, stellte man an der alten Stelle zwei Dachziegel in der Form eines Daches aneinander. Nun konnte der Geist hier wohnen. Mit dieser kleinen Geste hinderte man ein lästiges Gespenst am Mitziehen ins neue Haus. Ein Gespenst musste nämlich ein Dach über dem Kopf haben, sonst suchte es sich eines.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 114 ff; Literatur: Niederberger Hanspeter, Hirtler Christof, Geister, Bann und Herrgottswinkel, S. 33, 34 und 74; Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 113; Foto: Iten Karl, Uri - Land am Gotthard.

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EREIGNISSE IM DETAIL

Samstag, 28. Oktober 1684
Wasserleitung für das Eselmätteli
Dorfvogt und Dorfgemeinde erteilen Johann Franz Scolar, dem Besitzer des Eselmätteli, die Erlaubnis, ein «Röhrlein sauberes Wasser dem Salbrunnen» zu entnehmen, gegen Zahlung von 100 Gulden oder jährlichen Zins von 5 Gulden.
Gasser Helmi, Die Kunstdenkmäler des Kantons Uri, Altdorf Bd I.II S. 135.

Mittwoch, 10. April 1799
Zum Wiederaufbau sollen Bausachverständige beigezogen werden
Die gesetzgebenden Räte fordern die Regierung auf, beim Wiederaufbau Altdorfs Bausachverständige heranzuziehen. In dieser Sache wird jedoch nichts unternommen.
Arnold, Helvetik, S. 211.

Samstag, 2. Mai 1801
Kein sachverständiger Kommissar zum Wiederaufbau von Altdorf
Da das Direktorium hinsichtlich fachliche Begleitung des Wiederaufbaus von Altdorf nichts unternommen hat, schlägt ihm der ehemalige Regierungskommissar vor, die Oberleitung beim Neubau des Dorfes einem sachverständigen Kommissar zu übertragen. Noch lassen sich ohne grosse Schwierigkeit eine gerade Strasse durch Altdorf ziehen und Wasserleitungen durch die Hauptstrassen verlegen, was für die Hygiene und die Feuerbekämpfung notwendig wäre. Der Kommissar soll auch für den schönen und regelmässigen Aufbau besorgt sein. Die Regierung unterbreitet zwar der Munizipalität von Altdorf die Vorschläge Zschokkes, lässt ihr aber beim Wiederaufbau freie Hand.
Arnold, Helvetik, S. 211.

Freitag, 5. Februar 1802
Holz zum Wiederaufbau als Wirtshaus Zum Engel
Metzgermeister Josef Azger-Zberg erhält für den Wiederaufbau des Hauses zum Wirtshaus Zum Engel 10 Stöcke Holz von der Gemeinde.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 177.

Donnerstag, 30. April 1908
Zentralheizung für das Rathaus
Im Rathaus wird eine Zentralheizung eingerichtet. Dies bedingt den Aushub eines zusätzlichen Kellers für einen Kessel- und einen Kohlenraum. Da für das Legen der Leitungen die Sandsteinplatten der Gänge aufgerissen werden müssen, beschliesst man, an deren Stelle Mosaikplättchenböden anzubringen. Durch die Zentralheizung werden auch die Kachelöfen überflüssig. Sie werden - mit Ausnahme des grossen Ofens im Landratssaal - versteigert. Die beiden weissen Rundöfen aus der kleinen Ratsstube und dem Abstandszimmer fanden keinen Abnehmer.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 28.

Mittwoch, 26. April 1848
"Metzg" ist von Steinen und Schutt zu räumen
Die Regierung beauftragt das Bauamt, den Platz der „Metzg“ von Steinen und Schutt zu räumen, Landesstatthalter Carl Franz Lusser hat sich mit dessen zweckmässiger Instandstellung zu befassen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 88.

Sonntag, 1. Mai 1887
Mädchen ertrinkt im Gangbach
In den frühen Morgenstunden des Landsgemeinde-Sonntags stürzt ein 14-jähriges Mädchen beim Wasserholen in den Gangbach und ertrinkt.
UW 19. 7.5.1887

Sonntag, 10. Juni 1900
Klausenstrasse wird eröffnet
Die Klausenstrasse wird dem Verkehr übergeben.
www.urikon.ch

Sonntag, 1. August 1943
1100 Arbeiter an der Sustenstrasse
Im Sommer sind am Bau der Sustenstrasse rund 1100 Arbeiter aus der ganzen Schweiz beschäftigt. Sie sind in Militärbaracken untergebracht.
UW 60, 4.8.1943

Samstag, 30. Juni 1973
"Big John" trifft in Flüelen ein
Die grösste Tunnelausbruchmaschine (1500 Tonnen) aus Wisconsin trifft für den Bau des Seelisbergtunnels in Flüelen ein.
UW 51/1973

Freitag, 11. August 1989
Sustenstrasse nach Felssturz wieder offen
Nachdem im Frühjahr ein Felssturz im Bereich Oberplattiflüe auf einer Länge von 80 Metern die Sustenstrasse verwüstet hat, kann die Notstrasse dem Verkehr übergeben werden.
UW 61/1994

Mittwoch, 12. Februar 1992
Axenstrasse bleibt mehrere Monate gesperrt
Nachdem am Ölberg, auf Schwyzer Gebiet, Risse im Fels entdeckt worden sind und 42’000 Tonnen Fels auf die Axenstrasse zu stürzen drohten, wird die Strasse geschlossen. Sie bleibt bis am 16. Oktober 1992 gesperrt. Mit einem 350 Meter langen Tunnel wird die Gefahrenstelle hinterfahren.
UW 1992

Freitag, 9. Juni 2000
100 Jahre Klausenstrasse
Vor genau 100 Jahren wurde die Strasse über den Klausenpass offiziell eröffnet. Den Auftakt zu den Jubiläumsfeierlichkeiten bildet eine Eröffnungsfahrt, zu welcher zwei Primarschulklassen aus Dierikon und Uerikon eingeladen werden.
UW 46, 14.6.2000

Samstag, 12. August 2000
100 Jahre Klausenstrasse - Festakt
Auf der Klausenpasshöhe wird der offizielle Festakt zum 100-jährigen Bestehen der Klausenstrasse abgehalten. In einem ökumenischen Festgottesdienst wird auf das Verbindende der Passstrasse hingewiesen. Nationalrat Franz Steinegger betont in seiner Festansprache die Wichtigkeit guter Verbindungen für die Wirtschaft.
UW 64, 15.8.2000

Mittwoch, 22. August 2012
Bundesrat verabschiedet Zweitwohnungsverordnung
Der Bundesrat hat entschieden. Die Umsetzungs-Verordnung zur Zweitwohnungsinitiative tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Weiterhin sollen der Bau von «warmen Betten» und die Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen möglich sein. Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 hat sich das Schweizer Volk für eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Um die dringendsten rechtlichen Fragen zu klären, hat der Bundesrat am 22. August eine Verordnung verabschiedet. Diese regelt den Bau neuer Zweitwohnungen sowie den Umgang mit Wohnungen, die bereits vor dem Urnengang bestanden. Die Verordnung berücksichtigt dabei zu einem grossen Teil Anliegen der Bergkantone. So wird das Inkrafttreten der Verordnung vom 1. September 2012 auf den 1. Januar 2013 verschoben. Das bedeutet, dass Baugesuche noch bis Ende Jahr bewilligt werden. Weiter können Erstwohnungen unter bestimmten Voraussetzungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden. Damit hat der Bundesrat ein Hauptanliegen der Initiativgegner aufgenommen. Es besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, Maiensässe und Rustici zu renovieren. Die Konferenz der Gebirgskantone nimmt dies mit Befriedigung zur Kenntnis. Der Besitzstand für bestehende Bauten bleibe gewahrt, teilte sie am 22. August mit. Auch die Möglichkeit einer Umnutzung von unrentablen Hotelbetrieben in Zweitwohnungen sei zu begrüssen. Bauten, die innerhalb von detaillierten Sondernutzungsplänen geplant sind, können trotz Zweitwohnungsinitiative gebaut werden, wenn die Sondernutzungspläne vor dem Ja zu Initiative genehmigt wurden. Gemäss Schweizerische Depeschenagentur begrüsst die Urner Regierungsrätin Heidi Z’graggen den Entscheid des Bundesrates. Der Erlass schütze die weitere Realisierung des Ferienresorts Andermatt. Der Entscheid des Bundesrates schaffe Rechtssicherheit.
UW 66, 25.8.2012

Mittwoch, 12. Dezember 2012
480 000 Franken für die Schächenspange
Für die Planung der neuen West-Ost-Verbindung will der Regierungsrat einen Kredit von 480 000 Franken. Damit soll auch die Entwicklung des Schächenwaldes abgeklärt werden. Acht Monate ist es her, seit der Landrat den kantonalen Richtplan und mit ihm einen Korridor für die Schächenspange, die neue West-Ost-Verbindung (WOV), genehmigt hat. Nun will die Regierung das umstrittene Projekt voranbringen und beantragt dem Landrat einen Planungskredit in der Höhe von 480 000 Franken. Damit soll gemäss Regierung aber nicht nur die genaue Linienführung der neuen Strasse festgelegt werden. Rund 100 000 Franken möchte die Regierung für Abklärungen zur Entwicklung des Gebietes Schächenwald einsetzen. Sie stützt sich dabei auf das Nutzungskonzept Schächenwald/Galgenwäldli, das bereits mögliche Entwicklungsmöglichkeiten des Waldgebietes aufgezeigt hat. Ein besonderes Augenmerk richtet die Regierung auch auf die Zusammenarbeit mit betroffenen Anwohnern und Landbesitzern wie etwa der Ruag. Sie sollen in die Planung involviert werden.
UW

Dienstag, 1. Januar 2013
Zweitwohnungsinitiative tritt in Kraft
Zur Umsetzung gelangt die Zweitwohnungsinitiative. Rund 570 Gemeinden dürfen ab dem 1. Januar nach dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative keine Baubewilligungen mehr für Zweitwohnungen erteilen, da sie die Quote von 20 Prozent Zweitwohnungen bereits überschritten haben.
www.20min.ch

Mittwoch, 1. Oktober 2014
19,8 Millionen Franken für neue West-Ost-Verbindung
Die Regierung legt dem Landrat einen Kreditbeschluss in der Höhe von 19,8 Millionen Franken vor. Allein 2,5 Millionen Franken sind für Lärmschutzmassnahmen vorgesehen. Damit soll gewährleistet werden, dass die am nächsten zur WOV gelegenen Wohngebiete – Brestenegg und Ringstrasse – vor zusätzlichem Lärm geschützt werden. Im Bereich der Ringstrasse wird zudem ein 77 Meter breiter Waldgürtel zwischen der Strasse und den Wohngebieten für zusätzlichen Schutz sorgen. Für den Strassen- und Brückenbau über den Schächen sind insgesamt 11,5 Millionen Franken vorgesehen, für den Landerwerb 1 Million Franken. Teil des Projektes ist auch die Aufwertung des Waldgebietes entlang des Schächens. Die entsprechenden Begleitmassnahmen sowie die Wiederaufforstung nach dem Strassenbau schlagen mit 1,8 Millionen Franken zu Buche. Während der Bauarbeiten müssen 2,8 Hektaren Wald gerodet werden, bis Bauende werden 2 Hektaren wieder ersetzt. Weitere 0,8 Hektaren werden innerhalb des Ruag-Areals aufgeforstet. Der Landrat soll den Kredit im November behandeln. Das letzte Wort hat aber das Volk.
UW 78, 4.10.2014, S. 7.

Samstag, 4. Juli 2015
Strom für die Vermigelhütte
Im Unteralptal in Andermatt sind die Bagger aufgefahren. Zuhinterst im Tal, bei der Vermigelhütte, wird eine Mittelspannungsleitung verlegt. Lernende sind momentan beschäftigt, rund 800 Meter Kabelrohre zwischen Hütte und Stolleneingang zu verlegen. Im Herbst wird das 17 Tonnen schwere Kabel verlegt, das vom Ritomsee bis zur Hütte durch einen bestehenden SBB-Stollen führen wird. Läuft alles nach Plan, fliesst bereits in diesem Jahr Strom in die Hütte des SAC Zofingen. Für die Umsetzung des 700'000-Franken-Projekts entschied sich die Sektion deshalb, weil die Übernachtungszahlen in den letzten Jahren stark zugenommen haben.
UW 51, 4.7.2015, S. 3.

Samstag, 11. Februar 2017
Im Grund in Amsteg wird das Barackendorf zurückgebaut.
Zu Spitzenzeiten des Baus des Basistunnels beherbergten die Baracken im Grund bis zu 500 Arbeiter. Diese sind nun längst wieder weiter gezogen. Aufgrund des Alters kommt eine Weiterverwendung der Baracken nicht mehr in Frage. Das bestehende Wohnhaus auf dem Gelände, ist dem Roten Kreuz zur Unterbringung von Flüchtlingen vermietet. Das Areal wird dem Bundesamt für Strassen während der Sanierung der A2-Rampe zum Gotthard-Strassentunnel als Lagerfläche dienen.
UW 12, 11.2.2017, S. 3.

Freitag, 31. März 2017
Unterschächen neu mit einem Zweiwohnungsanteil über 20 Prozent
422 von insgesamt 2255 Gemeinden in der Schweiz haben offiziell einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent und dürfen somit keine Zweitwohnungen mehr bewilligen. Neu hinzugekommen sind in Uri die beiden Gemeinden Sisikon und Unterschächen.
UW 26, 1.4.2017, S. 20.

Mittwoch, 24. Januar 2018
In der Reussebene entstehen weiterhin neue Wohnungen
Der Wohnungsbestand im Kanton Uri ist im Jahr 2016 auf 19’343 Einheiten angestiegen, das sind 1727 Wohnungen mehr als noch 2010. Ein Wachstum von fast 10 Prozent – während die Bevölkerung im selben Zeitraum lediglich um 2 Prozent gewachsen ist. Entsprechend steigt die Leerwohnungsziffer im Kanton Uri an. Bewegte sie sich während Jahren unter 0,8 Prozent, stieg sie in den letzten zwei Jahren sprunghaft an auf nunmehr 1,92 Prozent. 370 Wohnungen sind in den letzten zwei Jahren in Altdorf und Schattdorf gebaut worden. Bis zu 454 dürften demnächst noch folgen.
UW 6, 24.1.2018, S. 7.

Mittwoch, 18. Januar 2023
Immobilienverkäufe Andermatt Swiss Alps auf Rekordhoch
Die Destinationsentwicklerin Andermatt Swiss Alps verzeichnet für 2022 rekordhohe Immobilienverkäufe in der Höhe von über 150 Millionen Franken (Vorjahr 122 Millionen Franken). Der durchschnittliche Quadratmeterpreis konnte gegenüber dem Vorjahr um 12 Prozent gesteigert werden.
UW 04, 18.01.2023, S. 6.

ABSTIMMUNGEN

Datum Titel E/K UR CH
15.05.1927 Entschädigung an Kantone für internationale Alpenstrassen E Ja Ja
03.05.1936 Krediterteilung für die Erweiterungsbauten am Kollegium Karl Borromäus K Ja -
06.12.1936 Ausbau der Alpenstrassen K Ja -
06.12.1936 Ausbau der Alpenstrassen K Ja -
15.05.1938 Bau der neuen Sustenstrasse und der linksufrigen Verbindungsstrasse von Seedorf nach Bauen K Ja -
21.01.1945 Subventionierung der Wohnungsbauten K Ja -
21.01.1945 Ausbau der Axenstrasse K Ja -
21.01.1945 Sustenstrasse, Nachtragskredit K Ja -
23.05.1948 Nachtragskredit für die Güterstrasse Seedorf-Bauen K Ja -
23.01.1949 Kredit von Fr. 397'000.- als Kantonsanteil für den Ausbau der Alpenstrassen (Überbrückungsprogramm) K Ja -
23.01.1949 Kredit von Fr. 200'000.- für den Neubau einer kantonalen land- und alpwirtschaftlichen Schule in Altdorf K Nein -
11.12.1949 Erhöhung des Kantonsbeitrages an die Schullokale der Gemeinden K Ja -
29.01.1950 Förderung der Wohnbautätigkeit E Nein Nein
03.02.1952 Kreditvorlage über das Strassenbauprogramm 1952/61 K Ja -
04.05.1952 Expropriationsgesetz K Ja -
05.10.1952 Einbau von Luftschutzräumen in bestehenden Häusern E Nein Nein
13.03.1955 Schutz der Mieter und Konsumenten (Gegenentwurf) E Ja Nein
13.03.1955 Volksinitiative 'zum Schutz der Mieter und Konsumenten (Weiterführung der Preiskontrolle) E Nein Nein
06.07.1958 Verbesserung des Strassennetzes E Ja Ja
24.05.1959 Kantonales Berufsschulhaus K Ja -
05.05.1963 Kant. Strassenbauprogramm 1961-1970/1975 K Ja -
05.05.1963 Bau der Kornmattstrasse in Altdorf K Ja -
27.10.1963 Gesetz über die Grundstückgewinnsteuer K Ja -
16.05.1965 Revision EG zum ZGB (Liegenschaftsschatzung) K Ja -
02.07.1967 Bodenspekulationen E Nein Nein
05.05.1968 Bau eines Unterseminars in Uri für die Lehrerausbildung K Ja -
23.03.1969 Nachtragskredit Motorfahrzeugkontrolle und Untersuchungsgefängnis K Nein -
14.09.1969 Verfassungsrechtliche Ordnung des Bodenrechts E Ja Ja
10.05.1970 Motorfahrzeugkontrolle und Untersuchungsgefängnis K Nein -
10.05.1970 Baugesetz K Ja -
27.09.1970 Recht auf Wohnung und Ausbau des Familienschutzes E Nein Nein
02.05.1971 Strassenbauprogramm 1971-1980 des Kantons Uri K Ja -
02.05.1971 Strassenbaugesetz des Kantons Uri K Ja -
02.05.1971 Abänderung von Art. 35 I KV (Strassenwesen) K Ja -
31.10.1971 Abänderung von § 132 EG zum ZGB (Höchstzinssatz bei Grundstückpfändungen) K Ja -
05.03.1972 Gegenentwurf: Förderung des Wohnungsbaus E Ja Ja
05.03.1972 Verfassungsartikel über den Mieterschutz E Ja Ja
05.03.1972 Bildung eines Wohnbaufonds (Denner-Inititive) E Nein Nein
04.06.1972 Stabilisierung des Baumarktes E Ja Ja
02.12.1973 Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes E Ja Ja
08.06.1975 Finanzierung der Nationalstrassen E Ja Ja
13.06.1976 Raumplanungsgesetz E Nein Nein
12.06.1977 Kantonsstrasse Seelisberg-Bauen K Nein -
25.09.1977 Mieterschutz E Nein Nein
25.09.1977 Gegenentwurf: Mieterschutz E Nein Nein
26.02.1978 Demokratie im Nationalstrassenbau E Nein Nein
18.02.1979 Fuss- und Wanderwege E Ja Ja
05.04.1981 Revision des kantonalen Baugesetzes K Ja -
14.06.1981 Ausbau Mittelschule Uri, Turnhalle/Pausenhalle K Ja -
14.06.1981 Ausbau Bergheimatschule Gurtnellen K Ja -
02.12.1984 Kreditbeschluss von Fr. 3 840 000.- für die Unterbringung des Staatsarchives und der Kantonsbibliothek im Coop-Geschäftshaus in Altdorf K Nein -
10.03.1985 Gesetz über das Grundbuch K Ja -
09.06.1985 Kantonsbeitrag für Güterweg Spiess-Bittleten-Waldi, Bürglen K Ja -
02.02.1986 Unterbringung Staatsarchiv/Kantonsbibliothek; Neuinvestitionen K Ja -
07.12.1986 Kredit für den Bau des Amtes für Strassen- und Schiffsverkehr (Motorfahrzeugkontrolle) mit Eichamt sowie für die Teilsanierung des Stützpunktes für die Kantonsstrassen K Ja -
07.12.1986 Gegenentwurf: Mieterschutz E Ja Ja
26.04.1987 Kredit Professorenheim K Ja -
18.10.1987 Kredit über Fr. 4'876'600.- für den Neubau des Untergymnasiums der Kant. Mittelschule Uri K Ja -
06.12.1987 Kredite für das Strassenbauprogramm 1987 K Ja -
01.05.1988 Änderung des Baugesetzes K Nein -
04.12.1988 Stadt-Land-Initiative gegen die Bodenspekulation E Nein Nein
05.03.1989 Änderung des Baugesetzes K Ja -
02.06.1991 Änderung des Baugesetzes K Ja -
06.12.1992 Kredit für den Um- und Erweiterungsbau des Zierihauses zum Gerichtsgebäude K Nein -
07.03.1993 Gesetz über die obligatorische Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz) K Ja -
06.06.1993 Kredit für den Bau eines Kehrtunnels bei der Isenthalerstrasse K Ja -
20.02.1994 Zusatzkredit Ausbau des Zierihauses zu einem Gerichtsgebäude K Nein -
20.02.1994 Hauptkredit Ausbau des Zierihauses zu einem Gerichtsgebäude K Ja -
24.04.1994 Bruttokredit für den Bau des Wärmeverbundes Brickermatte K Ja -
04.12.1994 Bruttokredit für den Bau eines Bürogebäudes in der Brickermatte (Gemeinde Bürglen) K Ja -
25.06.1995 Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland E Nein Nein
01.12.1996 Gesetz über die Grundstückgewinnsteuer (GStG) K Ja -
07.02.1999 Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung E Ja Ja
07.02.1999 Wohneigentum für alle E Nein Nein
18.05.2003 Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" E Nein Nein
26.09.2004 Gesetz über das Grundbuch K Ja -
25.09.2005 Änderung des Baugesetzes des Kantons Uri K Ja -
17.06.2007 Kreditbeschluss für Investitions-, Renovations- und Unterhaltsarbeiten an der Kantonalen Mittelschule Uri K Ja -
25.11.2007 Änderung des Gesetzes über die obligatorische Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz) K Ja -
13.06.2010 Planungs- und Baugesetz K Ja -
15.05.2011 Gegenvorschlag des Landrats für den Bau einer Ersatzröhre mit zwei Fahrspuren im Gegenverkehr ohne anschliessende Sanierung des bestehenden Tunnels K Nein -
15.05.2011 Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative "Für mehr Sicherheit im Gotthard-Strasssentunnel und eine starke Urner Volkswirtschaft" K Nein -
11.03.2012 Volksinitiative «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» E Nein Nein
11.03.2012 Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» E Nein Ja
17.06.2012 Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" E Nein Nein
23.09.2012 Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" E Nein Nein
03.03.2013 Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung E Ja Ja
09.06.2013 Strassengesetz K Ja -
18.10.2015 Rahmenkredit für das Strassenbauprogramm (Periode 2015-2020; Umsetzung der West-Ost-Verbindung) K Ja -
28.02.2016 Kredit für die Erweiterung des Berufs- und Weiterbildungszentrums Uri (bwz uri) K Ja -
10.02.2019 Volksinitiative «Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsintiative)» E Nein Nein
09.02.2020  Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» E Nein Nein

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 18.3.2018