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BEZIEHUNGEN

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Gesetzesbestimmungen

Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 5 (1853)
Gesetze und Verordnungen, Bd V
Beschluß betreffend den Fidei-Kommiss A Pro

LB UR (1853) Bd V S. 043
Beschluß betreffend das a Proische Fidei-Kommiß.
«Die Bezirksgemeinde von Uri, nach angehörtem Begehren eines ehr. Siebengeschlechtes, beschließt:
Es soll in Abänderung des vorjährigen Bezirksgemeindebeschlusses anstatt des im a Proischen Schloße zu errichtenden Erziehungsinstitutes, das Verkostgeldungssystem zur Erlernung verschiedener Handwerke eingeführt werden, in der Verwandtschaft befindliche stumme oder krüppelhafte Kinder aber von der Unterstützung nicht ausgeschlossen sein, und dann jeder Gemeinde nach Verhältniß ihrer Armen und Bezugsberechtigten ihr Betreffniß eingehändigt und dieselbe für stiftsgemäße Verwendung verantwortlich gemacht werden.»

Bezirksgemeinde-Erkanntniss vom 09.05.1850 (LB UR 1853 Bd. V, S. 43).
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RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018