Gesetzesbestimmungen
Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 5 (1853)
Gesetze und Verordnungen, Bd V
Beschluß betreffend den Fidei-Kommiss A Pro
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LB UR (1853) Bd V S. 043
Beschluß betreffend das a Proische Fidei-Kommiß.
«Die Bezirksgemeinde von Uri, nach angehörtem Begehren eines ehr. Siebengeschlechtes, beschließt:
Es soll in Abänderung des vorjährigen Bezirksgemeindebeschlusses anstatt des im a Proischen Schloße zu errichtenden Erziehungsinstitutes, das Verkostgeldungssystem zur Erlernung verschiedener Handwerke eingeführt werden, in der Verwandtschaft befindliche stumme oder krüppelhafte Kinder aber von der Unterstützung nicht ausgeschlossen sein, und dann jeder Gemeinde nach Verhältniß ihrer Armen und Bezugsberechtigten ihr Betreffniß eingehändigt und dieselbe für stiftsgemäße Verwendung verantwortlich gemacht werden.»
Bezirksgemeinde-Erkanntniss vom 09.05.1850 (LB UR 1853 Bd. V, S. 43).
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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