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Gesetzesbestimmungen

Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 6 a (1864)
Gesetze und Verordnungen, Bd VI a
Publikation des Verzeichnisses der Behörden und Beamtungen von Uri, welche Portofreiheit für ihre Korrespondenz anzusprechen haben

LB UR (1864) Bd VI a S. 004-005.
Publikation des Verzeichnisses der Behörden und Beamtungen von Uri, welche Portofreiheit für ihre Korrespondenz anzusprechen haben
«Von der eidgen. Postverwaltung ist der hiesigen Regierung das genehmigte Verzeichnis« derjenigen Behörden und Beamtungen des hiesigen Kantons zugestellt worden, welche für ihre ein- und ausgehende Korrespondenz in Amtssachen die Portofreiheit genießen. Indem dieses Verzeichniß zu Jedermanns Verhalte anmit bekannt gemacht wird, ist wohl zu bemerken, daß die portofreien Behörden und Beamtungen nicht zu unterlassen haben, ihre ausgehenden amtlichen Schreiben mit dem Siegel oder dem Titel der Beamtung, von der das Schreiben ausgeht, und mit der ausdrücklichen Erklärung als Dienst- oder Amtssachen ans der Adresse zu versehen, sowie daß alle an die portofreien Behörden und Beamtungen adressirten amtlichen Mittheilungen als Amts- oder Dienstsache überschrieben und an das Amt oder an die Amtsstelle, und nicht an die Person, welche solche bekleidet, gerichtet werden müssen, widrigenfalls die Briefschaften, so dieser Formalität ermangeln, mit dem tarifsmäßigen Porto belastet werden.

Verzeichnis
1. Landrath, 2. Regierungsrath, 3. Baukommission, 4. Standeskommission, 5. Militärkommisston, 6. Finanzkommisston, 7. Straßenbautilgungskasse, 8. Polizeikommisston, 9. Justizkommission, 10. Kommission des Innern, 11. Erziehungsrath, 12. Diozesanrath, 13. Kantonsgericht, 14. Bezirksgericht, 15. Kriminalgericht, 16. Ammanngericht, 17. Landammannamt, 18. Polizeidirektion, 19. Salzdirektion, 20. Staatsanwaltschaft, 21. Verhöramt, 22. Staatskanzlei, 23. Bezirksräthe, 24. Bezirksammannämter, 25. Armenpflegen, 26. Wuhrgericht, 27. Bezirkskanzleien, 28. Kantons- und Bezirksseckelmeister, 29. Kantonskriegskommissär, 30. Zeughausinspektor, 31. Bauinspektor, 32. Bischöfliches Kommissariat, Landkapitel und Dekane, 33. a) Der Chef des Landjägerkorps, b) die Unterchefs und Landjäger für die Dienstkorrespondenz unter sich und mit ihren Obern.

Armenbehörden.
34. Pfarrämter, 35 Armenpflegen: in Schul- und Armensachen.»

Landrats-Erkenntnis vom 10.05.1842 (LB UR 1856 BD IV, S. 13).
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RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018