Gesetzesbestimmungen
Gesetze zwischen Amtlicher Sammlung und Landbuch, 1863-1890
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Amtsblatt des Kantons Uri 1880
Dekret über Ergänzung der Schulordnung
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Abl UR 1880 nach S. 194 (Beilage 1, 01-05)
Dekret über Ergänzung der Schulordnung
«Der Erziehungsrath des Kantons Uri,
In Vollziehung des Landrathsbeschlusses vom 10. März dieses Jahres, beschliesst und verordnet:
1.
In Ergänzung der bestehenden Schulordnung wird für sämmtliche neunzehnjährigen Männer hiesigen Kantons, die sich über den Besitz genügender Schulkenntnisse und speziell über die Befähigung zu einem guten Rekrutenexamen auszuweisen nicht im Falle sind, ein vierzigstündiger Unterrichtskurs eingeführt.
2.
Der Unterricht soll wesentlich umfassen:
1. Lesen,
2. Aufsatz,
3. Kopfrechnen,
4. Schriftliches Rechnen,
5. Vaterlandskunde.
Derselbe ist jeweilen spätestens von Neujahr an bis Ende August im Einverständnisse des Gemeindeschulrathes und des von diesem bestellten Lehrers an beliebigen Tagen und Stunden zu ertheilen.
Wo möglich ist der Unterrichtskurs auch in den Filialen zu organisiren.
Der Erziehungsrath behält sich bezüglich der Lehrerbestellung das Einspruchsrecht und über die Vollziehung des Ganzen die Kontrole vor.
3.
Das Lehramtspersonal wird mit Fr. 1 per Unterrichtsstunde aus der Erziehungsrathskasse entschädigt.
4.
Das Aufgebot und Verständniss darüber mit den Lehrern geschieht durch die Sektionschefs. Zu diesem Zwecke haben die Zivilstandsbeamten dem Kreiskommandanten zu Handen der Sektionschefs die Rekrutenverzeichnisse künftig spätestens auf Neujahr zuzustellen.»
Dekret des Erziehungsrates vom 10.03.1880.
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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