Gesetzesbestimmungen
Gesetze zwischen Amtlicher Sammlung und Landbuch, 1863-1890
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Amtsblatt des Kantons Uri 1886
Dekret betreffend Ergänzung der Schulordnung
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Abl UR 1886 nach S. 152 (Beilage, 01-02)
Dekret betreffend Ergänzung der Schulordnung
«Der Landrath des Kantons Uri In Ergänzung des Dekrets vom 18. Mai 1880 und vom 28/29. März 1883 über den Vorunterricht der Rekruten,
Auf den Antrag des Erziehungsrathes beschliesst und verordnet:
1. Pflichtige, welche den vorgeschriebenen pädagogischen Unterricht entweder gar nicht oder nur unregelmässig besuchen, ohne die in der Schulordnung als zulässig bezeichneten Entschuldigungsgründe nachweisen zu können, wie auch Solche, welche in Folge Unfleiss oder bösem Willen bei der Vorprüfung nur ganz unbefriedigende Leistungen aufweisen, werden vor der eidg. Rekrutenprüfung zu einem besondern Straf-Vorkurse nach Altdorf einberufen.
2. Dieser Vorkurs dauert fünf Tage mit täglich mindestens sieben Unterrichtsstunden.
3. Die Einberufenen werden strenger Disziplin unterstellt, militärisch verpflegt und kasernirt. Die Kosten werden von der Staatskassa getragen und sind in das Militärbudget aufzunehmen.
4. Die Ausführung wird, soweit sie den Unterricht betrifft, dem Erziehungsrathe, in allem Uebrigen dem Regierungsrathe übertragen.»
Landratsbeschluss vom 27.01.1886.
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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