Gesetzesbestimmungen
Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 5 (1853)
Gesetze und Verordnungen, Bd V
Beschluss über Besorgung des Strassenunterhalts im Bezirke Ursern
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LB UR (1853) Bd V S. 126
Beschluss über Besorgung des Strassenunterhalts im Bezirke Ursern
«Der Regierungsrath des Kantons Uri,
Behufs gehöriger Besorgung des Strassenunterhaltes im Bezirke Ursern,
Auf den Antrag der Baukommission, beschliesst:
1) Die Strasse sei in folgenden vier Abtheilungen je einem Strassenknechte zur Besorgung zu übergeben:
1. Abtheilung von der Sprengebrücke bis und mit dem Urnerloch.
2. Abtheilung vom Urnerloch bis St. Anna.
3. Abtheilung von St. Anna bis zum Stäuber.
4. Abtheilung vom Stäuber bis zur Kantonsgrenze.
2) Die Baukommission wird diese Strassenknechte nach geschehener Ausschreibung bestellen.
3) Ein von der Baukommisston zu wählender Aufseher wird gegen Begutung einer mässigen Besoldung, die Leistungen und Verrichtungen dieser Strassenknechte beaufsichtigen und kontrolliren, und für die gehörige Vollziehung der von der Baukommission angeordneten Arbeiten sorgen.»
Regierungs-Raths-Beschluss vom 24.02.1851.
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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