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Gesetzesbestimmungen

Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 5 (1853)
Gesetze und Verordnungen, Bd V
Bekanntmachung des Bezirksgerichts von Uri, betreffend Notifizirung der anhängigen Prozesse

LB UR (1853) Bd V S. 127
Bekanntmachung des Bezirksgerichts von Uri, betreffend Notifizirung der anhängigen Prozesse
«Das Bezirksgericht von Uri,
Nachdem es von dem aufgenommenen Verzeichnisse über sämmtliche dermalen bei ihm anhängigen Zivilstreite Kenntniss genommen, sieht sich, behufs ununterbrochener und geregelter Fortsetzung dieses im Interesse guter, Ordnung liegenden Verzeichnisses, veranlasst, an das resp. Publikum anmit die Aufforderung ergehen zu lassen, von nun an alle Vorladungen (Zitationen) vor's Bezirksgericht Uri, mit Ausnahme derjenigen wegen einfachem Schuldentriebe, gleich nach ihrer Anfertigung dem Tit. Herrn Bezirksgerichtspräsidenten zur Eintragung in's Verzeichniss vorzuweisen, gegenfalls dieselben den Eingetragenen in der Vornahme zur Behandlung nachstehen müssen. Diejenigen Streitpartheien aber, welche ihre Vorladung gehörig an's Protokoll gegeben haben und aber nachher in Minne sich verständigen oder sonst vom Rechtsstreite abstehen, sollen hievon ebenfalls dem Tit. Gerichtspräsidenten Kenntniss geben, damit solches im Verzeichnisse bemerkt werden kann.»

Bezirksgerichts- Erkenntnis vom 01.04.1851.
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RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018