Gesetzesbestimmungen
Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 5 (1853)
Gesetze und Verordnungen, Bd V
Dekret über Verwendung der rückerstatteten Kriegskosten
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LB UR (1853) Bd V S. 268-269.
Dekret über Verwendung der rückerstatteten Kriegskosten
«Der Landrath des Kantons Uri,
Nach Einsicht des Dekretes der schweizerischen Bundesversammlung über den Nachlass der Sonderbunds-Kriegskosten vom 5. und 12. August 1852 und
Nach Kenntnissnahme von der ihm vorgelegten Petition des Grossen Bezirksrathes von Uri, d. d. 28. Oktober abhin, um Abtretung des grossem Theiles, der dem hiesigen Kantone zugutkommenden Summe, behufs Fortsetzung der Reusskorrektion,
In der Absicht, der dem Kantone Uri zurückkommenden Summe von Fr. 35,986.44., eine den Bedingungen jenes Dekretes sowohl, als den Landesverhältnissen entsprechende Verwendung zu geben, beschliesst:
1) Die bemeldte Summe von Fr. 35,986.44 Rp. sei beim Bnndesrathe in Empfang zu nehmen und 1/3tel derselben für Bildung eines Kantonalschulfondes in dem Sinne zu verwenden, dass die Zinsen hievon alljährlich auf die sämmtlichen Gemeinden des Kantons, im Verhältnisse ihrer Volkszahl (nach der Volkszählung von 1850), fürs Schulwesen ausgehändigt werden sollen.
2) Von den übrigen zwei Drittheilen der Summe sollen 9/10tel dem Bezirke Uri und 1/10 tel dem Bezirke Ursern überlassen werden, mit der Bestimmung jedoch, dass jeder Bezirk die eine Hälfte seines Betreffnisses für weitere Kanalbauten und die andere Hälfte für das Armenwesen, jedoch unter Aufsicht des Staates, verwenden soll, wobei bezüglich des Bezirkes Uri noch die weitere Bestimmung beigefügt wird, dass die für's Armenwesen zu verwendende Hälfte den Gemeindsarmenpflegen des Bezirkes, nach Verhältniss der Volkszahl der Gemeinden, wobei die Volkszählung von 1850 als Massstab gilt, zugestellt werden soll.
3) Der Regierungsrath sei mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.»
Landraths-Erkenntnis vom 24.11.1852.
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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