ÜBERSICHT

Name Wappen Siegel Banner Verfassungen Gesetzgebung Landsgemeinde Abstimmungen Wahlen Parlamentarische Vorstösse Eckdaten Bevölkerung Geografie Diverses

BEZIEHUNGEN

Ausland Kantone

Gesetzesbestimmungen

Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 6 a (1864)
Gesetze und Verordnungen, Bd VI a
Beschluss betreffend Aussetzung eines Honorars an das Polizeipräsidium

LB UR (1864) Bd VI a S. 141.
Beschluss betreffend Aussetzung eines Honorars an das Polizeipräsidium
«Der Landrath des Kantons Uri,
In Betracht, dass die Verrichtungen eines Polizeipräsidenten, schwieriger und häufiger, als diejenigen der übrigen Kommissionalpräsidia, Zeit und Thätigkeit des mit dieser Stelle Betrauten mehr in Anspruch nehmen,
In Betracht, dass demnach die Aussetzung einer jährlichen kleinen Entschädigung an das Polizeipräsidium gerechtfertigt erscheint,
Auf den Antrag des Regierungsrathes beschliesst:
Das jeweilige Polizeipräsidium habe für seine Mühewalt alljährlich eine Entschädigung von Fr. 100 aus der Staatskasse zu empfangen.»

Landraths-Erkenntnis vom 21.05.1856.
-------------------------

 
RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018