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BEZIEHUNGEN

Ausland Kantone

Gesetzesbestimmungen

Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 6 a (1864)
Gesetze und Verordnungen, Bd VI a
Verordnung gegen Umgehung des Ohmgeldes

LB UR (1864) Bd VI a S. 159.
Verordnung gegen Umgehung des Ohmgeldes
«Um den Umgehungen des Ohmgeldes auf Weingeist für die Zukunft möglichst vorzubeugen, sind die Ohmgelder in Flüelen und Hospenthal beauftragt, überhaupt in Beziehung aus das einzuführende ohmgeldspflichtige Getränke sehr wachsam und strenge zu sein und namentlich allen eingehenden Branntwein, sowie allen ausgehenden Weingeist zu untersuchen, um sich von dem wahren Inhalte der Gefässe zu überzeugen und auch bei andern, dem Ohmgelde unterworfenen Getränken, diesen Untersuch vorzunehmen, wofern irgend ein Verdacht von falscher Angabe obwalten kann.»
Regierungs-Raths-Erkenntnis vom 04.08.1856.
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RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018