Gesetzesbestimmungen
Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 6 a (1864)
Gesetze und Verordnungen, Bd VI a
Verordnung gegen Umgehung des Ohmgeldes
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LB UR (1864) Bd VI a S. 159.
Verordnung gegen Umgehung des Ohmgeldes
«Um den Umgehungen des Ohmgeldes auf Weingeist für die Zukunft möglichst vorzubeugen, sind die Ohmgelder in Flüelen und Hospenthal beauftragt, überhaupt in Beziehung aus das einzuführende ohmgeldspflichtige Getränke sehr wachsam und strenge zu sein und namentlich allen eingehenden Branntwein, sowie allen ausgehenden Weingeist zu untersuchen, um sich von dem wahren Inhalte der Gefässe zu überzeugen und auch bei andern, dem Ohmgelde unterworfenen Getränken, diesen Untersuch vorzunehmen, wofern irgend ein Verdacht von falscher Angabe obwalten kann.»
Regierungs-Raths-Erkenntnis vom 04.08.1856.
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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