ÜBERSICHT

Name Wappen Siegel Banner Verfassungen Gesetzgebung Landsgemeinde Abstimmungen Wahlen Parlamentarische Vorstösse Eckdaten Bevölkerung Geografie Diverses

BEZIEHUNGEN

Ausland Kantone

Gesetzesbestimmungen

Gesetze zwischen Amtlicher Sammlung und Landbuch, 1863-1890
()
Amtsblatt des Kantons Uri 1864
Bekanntmachung betreffend Aufbewahrung von Petroleum

Abl UR 1864 , S. 045.
Bekanntmachung betreffend Aufbewahrung von Petroleum
«Nachdem auch im dasigen Kantone der Gebrauch des Petroleums (Steinöls) ein ziemlich allgemeiner geworden ist und dasselbe in mehreren Läden dahier in bedeutender Quantität gehalten wird, so findet sich die Unterzeichnete veranlasst, das Publikum auf die große Gefährlichkeit dieses Oeles und die durch unvorsichtige Behandlung desselben so leicht entstehenden traurigen Folgen, wie sich leider schon so oft in bedaurungswürdiger Weise ereignet haben, aufmerksam zu machen, und demnach sowohl den Konsumenten als den Verkäufern des Petroleums dringendst zu empfehlen, beim Gebrauche und der Behandlung desselben die bestmöglichste Vorsicht zu beobachten. Den Verkäufern ist der Verkauf des Petroleums zur Lichtzeit des Gänzlichen verboten, und dieselben, sowie alle diejenigen, die dieses Oel in bedeutender Quantität halten, sind bei Verantwortlichkeit aufgefordert, dasselbe nur in besondern feuersichern Lokalen aufzubewahren.
Namens der Sanitäts-Polizei-Kommission des K. Uri.»

Beschluss Sanitäts-Polizei-Kommission vom 22.02.1864.
-------------------------

 
RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018