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Gesetzesbestimmungen

Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 6 a (1864)
Gesetze und Verordnungen, Bd VI a
Privilegium an die Gemeinde Wassen für Benutzung einiger Heuplätze.

LB UR (1864) Bd VI a S. 219.
Privilegium an die Gemeinde Wassen für Benutzung einiger Heuplätze.
«Die Bezirksgemeinde von Uri,
Entsprechend dem von der Gemeinde Wassen gestellten Anverlangen, empfohlen durch den Bezirksrath, beschliesst:

§. 1.
Es sei der Gemeinde Wassen, zu Gunsten des beschlossenen Neubaues der Kapelle in Meien, während nächstfolgenden 16 Jahren das Privilegium ertheilt, das Heu auf folgenden Heuplätzen, als: im äussern und hintern Sellboden, in der Kartigelblang, im Sewli oder Guggerthal, Schii und Gemsensatt, je das zweite Jahr, dem allgemeinen Weidgange jedoch unbeschadet, zu versteigern.

§ 2.
Dem Bezirksrathe sei die Vollmacht ertheilt, das gleiche Privilegium noch auf einige andere Heuplätze, wenn die Gemeinde Wassen solche auszumitteln später noch im Falle sein wird, für gleichen Zweck auszudehnen.»

Bezirksgemeinde-Erkenntnis vom 10.05.1857. Bezirksgemeinde-Erkenntnis vom 10.05.1857.
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RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018