Gesetzesbestimmungen
Zinstragende Ersparnißkasse.
LB UR III S. 213
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Mittwoch, 17. Mai 1837
«Nach vorgenommener Prüfung und vernommenem Gutachten der löblichen Finanzkommisston wurde ein von der l. gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Uri vorgelegten Entwurf für Errichtung einer zinstragenden Ersparnißkasse genehmigt und dieses Unternehmen von der h. Kantons-Regierung garantirt; es soll daher der ganze Entwurf nebst dem beigefügten Namensverzeichniße der diese Gesellschaft gegenwärtig bildenden Mitglieder dem Landesrath-Protokolle einverleibt werden.
Die Gesellschaft ist beinebens eingeladen, bey vorkommenden Veränderungen des Personalbestandes, der hohen Regierung jedesmal davon Kenntniß zu geben.»
Quelle:
LR 17.5.1837; LB UR 1842 Bd III, S. 213.
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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