Gesetzesbestimmungen
Bekanntmachung betreffend Einführung der breiten Radfelgen
LB UR (1856) Bd IV S. 181.
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Mittwoch, 3. April 1850
«Die Baukommission des Kantons Uri,
Da der §. 27 des allgemeinen Fuhrreglements, betreffend die Einführung der breiten Radfelgen, bisher nicht allseitige Beachtung erhalten hat, beschliesst und verordnet hiemit:
§. 1.
Für Einführung der breiten Radfelgen zum Transporte der Kaufmannsgüter sei ein letzter Termin bis Ende künftigen Septembers eingeräumt.
§. 2.
Die Breite der Felgen (Radschienen) für drei- oder mehr- spännige Wagen ist auf 3 1/2 Zoll Neuschweizermass festgesetzt.
§. 3.
Diejenigen, welche dieser Vorschrift innert bemeldtem Termine entsprochen haben werden, erhalten eine Prämie von 8 Fr., wogegen die Unfolgsamen in eine Geldbusse von 10 Fr. verfallen.»
Quelle:
Baukommissions- Erkenntnis vom .
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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