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Gesetzesbestimmungen

Beschluss über die Kompetenz der Kommission des Innern für Voruntersuche
LB UR (1864) Bd VI a S. 047. / Donnerstag, 20. April 1854

«Der Bezirksrath von Uri,
Ueber die Einfrage der Kommission des Innern, ob ihr vermöge des durch §. 14 des Kommissions-Reglements ihr eingeräumten Oberaufsichtsrechtes über die Bezirks- und Gemeindeverwaltungen und Gemeindeangelegenheiten, auch die Befugniss zukomme, bei eingehenden Klagen oder eigenen Wahrnehmungen zu näherer Ausmittlung des Sachverhaltes, Voruntersuche einzuleiten, beschliesst:
Die Kommission des Innern habe derartige ihr zukommende Klagen dem Bezirksrathe zur Kenntniss zu bringen, der dann über Anordnung eines Untersuches entscheiden wird; dringende Fälle jedoch ausgenommen.»


Quelle: Bezirksraths-Erkenntnis von Uri vom 20.04.1854.

 
RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 15.09.2020