Gesetzesbestimmungen
Beschluss für Aufhebung des Allmendrathes und der Kommission des Innern des Bezirks
LB UR (1864) Bd VI a S. 245.
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Freitag, 11. Juni 1858
«Der Bezirksrath von Uri,
In Anbetracht, dass eine Verminderung der zahlreichen, untergeordneten Administrativ-Behörden des Bezirkes im Interesse eines einfachern und schnellen: Geschäftsganges liegt,
Auf den gutachtlichen Antrag der Kommission des Innern, beschliesst und verordnet:
§. 1.
Der engere Bezirksrath und der Allmendrath werden in eine Behörde mit dem Name: "Engerer BezirkSrath" vereinigt.
§. 2.
Die Kommission des Innern für den Bezirk Uri wird anmit aufgehoben.»
Quelle:
Bezirksrats-Erkenntnis vom 11.06.1858.
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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