ÜBERSICHT

Name Wappen Siegel Banner Verfassungen Gesetzgebung Landsgemeinde Abstimmungen Wahlen Parlamentarische Vorstösse Eckdaten Bevölkerung Geografie Diverses

BEZIEHUNGEN

Ausland Kantone

Gesetzesbestimmungen

Kantonsgericht
KV 1850 Art. 071 / Sonntag, 5. Mai 1850

"Das Kantonsgericht übt die Oberaufsicht über das Kriminalgericht, die Bezirsgerichte, die Friedensrichter das Verhöramt, den Staatsanwalt, kurz über die ganze Rechtspfelge aus, und alle diese Stellen sind ihm für ihre Verrichtungen, Rechtsverweigerungen und Rechtsverzögerungen verantwortlich.
Zu besserer Handhabung dieser Aufsicht und Abstattung des gesetzlichen Gerichtes wird das kantonsgericht aus seiner Mitte dem Presidenten eine Justizkommission an die Seite gegeben, bestehend aus 4 Mitgliedern."


Quelle: LB UR 1853 Bd 5, S. 29;

 
RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 15.09.2020