Gesetzesbestimmungen
Beschluss betreffend grundsätzliche Einführung des Gemeindebürgerrechts
LB UR Bd 01 (1892) S. 045
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Sonntag, 7. Mai 1882
«Auf Anregung eines Siebengeschlechtsbegehrens wird beschlossen:
„Es wird der Grundsatz eines festen Gemeindebürgerrechtes zum Zwecke inskünftiger Regelung der Armengenössigkeitsfrage ausgesprochen und der Landrath beauftragt, der h. Landesgemeinde auf das kommende Jahr über die Ausführung dieses Grundsatzes eine ausgearbeitete Vorlage zu unterbreiten."»
Quelle:
Landsgemeinde-Erkanntnis vom 7. Mai 1882 (LB Bd 1 S. 45).
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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