Gesetzesbestimmungen
Pfistereien und andere Feuergerechtigkeiten
LB UR (1901) Bd 02 S. 180
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Donnerstag, 1. Januar 1693
«Pfistereien und andere Feuergerechtigkeiten sollen in Sicherheit gebaut werden, und so neue wollen errichtet werden, muß man der Gemeinde davon Anzeige machen, damit sie untersuchen kann, ob die Sicherheit dadurch gefährdet wird. In diesem Fall, oder wenn sonst wichtige Gründe dagegen sind, kann sie ihre Beschwerde geltend machen.»
Quelle:
Landsgemeinde-Erkenntnis von 1693
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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