Gesetzesbestimmungen
Besoldung der Polizeiangestellten (Nr. 13)
LB UR Bd 01 (1892) S. 208.
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«Der Polizeichef erhält einen Tagessold von Fr. 4, davon entfallen Fr. 1200 auf die Dynamitfabrik Isleten, deren Kontroleur er gleichzeitig ist, und Fr. 260 auf die Staatskasse.
Der Tagessold der Landjäger bewegt sich zwischen 2 und 4 Franken. Alle Polizeiangestellten erhalten überhin eine Gebühr von Fr. 1 für jede von ihnen vorgenommene Arrestation.»
Quelle:
Verschiedene Regierungsratsbeschlüsse.
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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