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Suchtprävention, Suchtmittel

(Angaben folgen)


EREIGNISSE IM DETAIL

1655  - Sonntag, 9. Mai 1655
Wirtshausverbot für Balthasar Christen
Rat und Landleute - im Rathaus in Altdorf versammelt - beschliessen, dass es dem Balthasar Christen verboten ist, Wein bei Strafe zu trinken.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 22.

1908  -
Abstinentenverein
Diskussionen um Gründung eines Abstinentenvereins.
UW 6, 8.2.1908; UW 12, 21.3.1908; UW 13, 28.3.1908;

1912  - Sonntag, 14. Januar 1912
Abstinentler treffen sich im "Edelweiss"
Die Urner Abstinenten treffen sich im alkoholfreien Restaurant Edelweiss in Flüelen zu einer Zusammenkunft.
UW 2, 13.1.1912

1922  - Sonntag, 22. Oktober 1922
Wanderausstellung gegen Alkoholismus
Während acht Tagen wird in Altdorf die Schweizerische Wanderausstellung gegen den Alkoholismus gezeigt. Viele Besucherinnen und Besucher machen dabei zum ersten Mal Bekanntschaft mit Fruchtsäften.
UW 42, 21.10.1922

1927  - Donnerstag, 27. Januar 1927
Lehrerkonferenz gegen Rauchen in der Schule
Die kantonale Lehrerkonferenz in Göschenen stellt den Antrag, bei einer allfälligen Revision der Schulordnung, das Rauchen für Jugendliche später als wie bisher mit dem 15. Altersjahr zu erlauben.
UW 6, 5.2.1927

1949  - Sonntag, 11. Dezember 1949
Für alkoholfreie Wirtschaften
Die Urner lehnen die vom Landrat beschlossene Änderung des Wirtschaftsgesetzes, künftig auch alkoholfreie Wirtschaften unter einer Bedürfnisklausel zu stellen, wuchtig ab.
UW 96, 14.12.1949

1964  - Sonntag, 12. April 1964
Tod nach Wirtshausbesuch
Ein 66-jähriger Bürgler besucht nach dem Kirchenbesuch da Restaurant Kinzigpass und anschliessend das Restaurant Brügg. Um 17.45 Uhr begibt er sich in stark angetrunkenem Heimweg auf einem schmalen Fussweg zu seinem Heimwesen Halten. Unterhalb des Holden-Wäldchens stürzt er ab. Am anderen Morgen wird seine Leiche gefunden.
StAUR G-300-12/80-3 (5,14).

1999  - Sonntag, 21. März 1999
Snowboard-Anlass zur Aids-Prävention
Board Aid Europe 99 in Andermatt: Bei der Talstation der Luftseilbahn Andermatt-Gemsstock geben sich die besten Snowboarder und Skater der Welt ein Stelldichein. Ziel des Grossanlasses ist es, das mehrheitlich jugendliche Publikum auf die Gefahren von Aids aufmerksam zu machen.
UW 22, 24.3.1999

1999  - Mittwoch, 12. Mai 1999
Sucht- und Jugendberatung Uri: Jeder Dritte ist über 41-jährig
Zahlen, von den en man weniger gerne spricht: Duie Suchtberatungsstelle Uri hatte 1998 vor allem Probleme im Zusammenhang mit Alkoholabhängigkeit und illegalen Drogen bearbeitet. Ein Drittel der Beratungstätigkeit konzentrierte sich auf menschen, die 41-jährig und älter sind. "Diese Altersverteilung lässt sich hauptsächlich durch die starke vertretung (44 Prozent) der Menschen mit Altersproblemen erklären", stellen Katrin Elmiger und Charlotte Senn von der Suchtberatungsstelle fest.
UW 26, 12.5.1999

2009  - Mittwoch, 11. Februar 2009
Nichtraucherschutz - Neues Kapitel in der Never-Ending-Story
Der Landrat hat entschieden: Geht es nach ihm, soll in Uri beim Nichtraucherschutz die Bundeslösung gelten. Das (vorläufig) letzte Wort hat das Urner Volk. Der Urner Landrat hatte sich am 11. Februar bereits zum sechsten Mal innerhalb von zwei Jahren mit dem Thema Nichtraucherschutz zu befassen. Am 7. Februar 2007 hatte Landrat Stefan Trüb (CVP) eine Motion zum Nichtraucher- und Jugendschutz eingereicht, die knapp sieben Monate später vom Landrat als erheblich erklärt wurde. Am 20. Februar 2008 verabschiedete der Landrat das Gesundheitsgesetz, das den Nichtraucherschutz-Artikel 18 beinhaltete, zu Handen der Volksabstimmung. Das Volk nahm das Gesundheitsgestetz am 1. Juni 2008 mit einem deutlichen Jastimmenanteil von rund 60 Prozent an. Bereits einige Monate später, am 20. November, verlangten Beat Arnold (SVP) und Stefan Baumann (FDP) in je einer Motion eine Anpassung des Gesundheitsgesetzes beim Schutz vor Passivrauchen. In der Dezembersession erklärte der Landrat die Motion Stefan Baumann für erheblich. In dieser wird gefordert, den Artikel 18 im kantonalen Gesundheitsgesetz zu streichen. Falls das Urner Volk zustimmt, würde die etwas weniger restriktive Bundeslösung gelten. Im Urner Modell darf in Restaurants künftig nur noch in separat belüfteten Fumoirs geraucht werden. Bei der Bundeslösung dürfen Restaurants, die eine Fläche von höchstens 80 Quadratmeter haben, weiterhin als Raucherlokale geführt werden.
UW 12, 14.2.2009

2009  - Sonntag, 17. Mai 2009
Gesundheitsgesetz: Neinmehrheiten in nur sieben Gemeinden
Der Volksentscheid vom 1. Juni 2008 ist bekräftigt. Artikel 18 - den Schutz vor dem Passivrauchen betreffend - bleibt im kantonalen Gesundheitsgesetz. - Knapp ein Jahr nach der deutlichen Zustimmung (60 Prozent) zum kantonalen Gesundheitsgesetz bekräftigt das Urner Stimmvolk, dass es den Schutz vor dem Passivrauchen im Gesundheitsgesetz verankert haben will. Gastro Uri (Befürchtung, dass Gaststätten schliessen müssen), der kantonale Gewerbeverband, der Hotelierverein Andermatt sowie die SVP und die FDP Uri (Forderung nach mehr Selbstverantwortung) haben sich gemeinsam für die Streichung von Artikel 18 eingesetzt. 18 Organisationen und drei Parteien - CVP, SP und Grüne -kämpften für ein Nein. Auf beiden Seiten wurde ein knapper Entscheid erwartet.
UW 17, 20.5.2009

2009  - Samstag, 13. Juni 2009
Schnupf-Schweizermeisterschaft in Seelisberg
An der Schnupf-Schweizermeisterschaft in Seelisberg wetteifern neun Damen und 53 Herren aus der ganzen Schweiz um den Titel. Wer innerhalb von 1 Minute am meisten Schnupftabak in die Nase stopfen konnte, durfte sich als Sieger beziehungsweise Siegerin feiern lassen. Alle erhielten 5 g als Vorgabe. Alles, was neben der Nase oder an den Fingern hängen blieb, wog die aufmerksame Jury ab.Pia Walpen vom Napf-Schnupf-Club Willisau brachte fast alles in die Nase. Sieger bei den Herren wurde Markus Albisser aus Willisau. Organisiert wurde der Anlass vom Schnupfclub Seelisberg-Emmetten.
UW 46, 17.6.2009

2009  - Dienstag, 1. September 2009
Rauchverbot
In öffentlich zugänglichen Räuemn darf nicht mehr geraucht werden.
UW 61, 8.9.2009

2010  - Dienstag, 15. Juni 2010
Landgericht - Vier Wirtinnen werden freigesprochen
Fünf Wirtinnen standen am 8. und 15. Juni vor dem Landgericht. Nur eine davon wurde allerdings zu einer Busse verurteilt - weil sie selber im Nichtraucherbereich geraucht hat. «Widerhandlung gegen gesundheitspolizeiliche Vorschriften» lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen fünf Urner Wirtinnen. Sie mussten sich deshalb am 8. und 15. Juni vor dem Urner Landgericht verantworten («Urner Wochenblatt» vom 9. Juni). Nach Ansicht der Behörden hatten die Angeklagten das in öffentlichen Räumen geltende Rauchverbot nicht oder nicht dem Gesetz entsprechend umgesetzt. Teure Zigarette am Stammtisch Dies sieht das Urner Landgericht nun in der Mehrheit der Fälle anders. Nur eine Angeklagte wird bestraft - mit einer Busse von 200 Franken. Sie hatte während der mündlichen Verhandlung vor Gericht zugegeben, am Stammtisch ihres Restaurants gelegentlich eine Zigarette zu rauchen. Das Problem: Dieser steht in ihrem Betrieb im Nichtraucherbereich. «Ich rauche seit rund 40 Jahren, da kann ich mich nicht einfach umgewöhnen», erklärte sie vor dem Landgericht. Die gelegentliche Zigarette am Stammtisch kostet sie nun neben der Busse noch weitere 960 Franken, da sie die Verfahrenskosten übernehmen muss. Mangel an Beweisen Die vier weiteren Fälle enden mit einem Freispruch. Eine der Angeklagten wird dabei «mangels Beweis» freigesprochen, wie es im Urteil heisst. Ihr hatte der Staatsanwalt ebenfalls vorgeworfen, anlässlich einer polizeilichen Kontrolle im Nichtraucherbereich geraucht zu haben. Vor dem Landgericht hatte sich die Angeklagte darauf berufen, dass ihr Restaurant zum Zeitpunkt der Kontrolle gar noch nicht geöffnet hatte. Die Türe zum Restaurant sei zwar offen gewesen, «aber nur, weil ich gerade mit einem Handwerker anstehende Arbeiten besprochen habe», wie sie an der Verhandlung erklärte. «Und in meinen eigenen vier Wänden kann ich doch wohl ausserhalb der Öffnungszeiten eine Zigarette rauchen?» Säli als Nichtraucherbereich Umstritten war in drei Fällen der Umstand, dass die Angeklagten in ihren Betrieben das eigentliche Restaurant als Raucherzone deklariert hatten, während sie ein Säli oder ein weiteres Zimmer als Nichtraucherbereich nutzten. In einem Fall rügte die Staatsanwaltschaft das Fehlen eines Buffets, in einem weiteren Fall lediglich, dass sich das Nichtraucherzimmer im Obergeschoss befand. In diesen Fällen wurden die Angeklagten nun vom Landgericht freigesprochen. Die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 970 Franken gehen zu Lasten der Staatskasse. Eine der Angeklagten wird zudem für ihre Prozessauslagen mit 1560 Franken entschädigt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Bruno Ulmi hat allerdings bereits die schriftliche Urteilsbegründung angefordert, sodass die Fälle möglicherweise zur Neubeurteilung ans Urner Obergericht weitergezogen werden.
UW 48, 23.6.2010

2010  - Dienstag, 2. November 2010
"Raucherklub" wird mit Busse bestraft
Ein Barbetreiber wird wegen seines "Raucherklubs" mit einer Busse von 400 Franken bestraft.
UW 88, 10.11.2010

2011  - Freitag, 18. Februar 2011
Alkoholgesetz - 5-Franken-Aktion wirft Fragen auf
Fünfliber-Partys sind laut Alkoholgesetz verboten. Ein Angebot anlässlich der Party von Gugg-Uri sorgt deshalb in Uri für Gesprächsstoff. Der Grund für die Verwunderung: Artikel 41 und 42 b des Alkoholgesetzes verbieten sowohl den Handel mit Vergünstigungen, Preisreduktionen und Aktionen, als auch die entsprechende Werbung. «Deshalb sind unter anderem folgende Anlässe illegal, falls auch Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke inbegriffen sind: Happy-Hours, Zwei für eins, Tre per uno, Mezzo Prezzo, All-Inclusive-Anlässe, Fünfliber-Abend, Börsen-Drinking und so weiter», hält die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) in einem Merkblatt fest. Die Bewilligung für Gastwirtschaftsbetriebe erteilt im Kanton Uri die Volkswirtschaftsdirektion. So auch im Falle eines Anlasses wie Gugg-Uri. Mit dem Merkblatt wird vor allem auf den sogenannten «Sirup-Artikel» im GWG aufmerksam gemacht, der besagt, dass eine Auswahl alkoholfreier Getränke preisgünstiger anzubieten sei als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge.
UW 16, 26.2.2011

2012  - Sonntag, 23. September 2012
Klares Nein zur Passivrauch-Initiative
Uri sagt Nein zur Passivrauch-Initiative und zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter». Ein Ja gibt es zur Jugendförderung. Uri sagt deutlich Nein zur Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen». Mit fast 7500 Nein- zu 2100 Ja-Stimmen schicken die Urnerinnen und Urner die Initiative bachab. Knapper fiel das Resultat bei der Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» aus. Hier sagten die Urnerinnen und Urner am Sonntag Nein, und zwar mit 4800 zu 4500 Stimmen. Ein Ja gab es von der Urner Stimmbevölkerung zum Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung. Mit 5300 Ja-Stimmen und rund 4000 Nein-Stimmen heisst der Kanton Uri die Vorlage gut.
UW 75, 26.9.2012

2013  - Dienstag, 1. Oktober 2013
Nur noch Busse für Kiffer
Eine Änderung des Betäubunsmittelsgesetzes tritt in Kraft: Erwachsene Kiffer, die nicht mehr als zehn Gramm Cannabis auf sich tragen, müssen nur noch eine Ordnungsbusse von 100 Franken bezahlen. Es gibt weder eine Verzeigung noch ein Strafverfahren. Diese neue Regel gilt nicht für Jugendliche, die mit einem Joint erwischt werden. Sie werden weiterhin in einem ordentlichen Jugendstrafverfahren beurteilt, also für das gleiche Vergehen härter angefasst als Erwachsene.
www.beobachter.ch

2013  - Mittwoch, 20. November 2013
Vorerst kein zusätzliches Geld für Alkoholprävention
Die Urner Landrat lehnt das Kreditbegehren in der Höhe von 380`000 Franken für den kantonalen Alkoholaktionsplan (KAP) ab. Man betont zwar die Notwendigkeit der Alkoholprävention, in Uri sei der Alkoholmissbrauch im Vergleich zu anderen Kantonen aber deutlich tiefer, wodurch kein dringender Handlungsbedarf bestehe. Der Vorlage stimmen lediglich Linksparteien zu.


2015  - Samstag, 25. April 2015
Urner Betriebe versagen bei Tabak-Testkäufen
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen im Kanton Uri keine Tabakprodukte kaufen. Diese Regelung gilt seit 2009. Urner Betriebe haben beim Thema Tabakprävention jedoch Nachholbedarf. Das zeigen Testkäufe von Jugendlichen. Nur neun von 20 Betrieben halten sich ans Gesetz. Alle Verkaufsstellen werden nach dem Testkauf mündlich über das Ergebnis informiert. Zusätzlich wird den den Betrieben, welche die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten haben von der Gesundheitsförderung schriftlich gedankt.
UW 34, 6.5.2015, S. 3.

2019  - Samstag, 1. Juni 2019
Bahnhöfe sind prinzipiell rauchfrei
In der Schweiz werden die Bahnhöfe prinzipiell rauchfrei. Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs haben beschlossen, dass das Rauchen nur noch in markierten Zonen erlaubt wird.
www.blick.ch (2018)

2023  - Sonntag, 15. Januar 2023
Kantonspolizei Uri stoppt Autofahrer unter Drogen
Die Kantonspolizei Uri zieht mehrere Fahrzeuglenker wegen Alkohol- oder Drogenkonsums aus dem Verkehr»:
UW 05, 21.01.2023, S. 1, 9.

2023  - Mittwoch, 27. Dezember 2023
Polizei hebt Hanf-Indooranlage in Seedorf aus
Die Kantonspolizei führt in den Räumlichkeiten eines Gewächshauses in Seedorf eine Durchsuchung durch. Dabei wird eine Hanf-Indooranlage festgestellt, und es können über 100 Kilogramm getrocknetes THC-haltiges Marihuana sichergestellt werden. In der Folge tätigt die Polizei weitere Ermittlungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Uri. Die mutmassliche Täterschaft wird sich vor der Staatsanwaltschaft wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
UW 14, 21.02.2024, S. 24.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 6.4.2018