Sanitätspersonal
Hebamme
In den 1930er Jahren hatte fast jede Gemeinde eigene Hebammen (Storchentante). In kleinen Gemeinden genügte eine, in sehr kleinen Gemeinden verpflichtete man eine Hebamme aus der Nachbargemeinde. Die Hebammen waren unentbehrlich, weil die Frauen daheim gebaren. Ins Spital gingen sie nur in einem Notfall.
Die Schwangeren holten sich bei der Hebamme Ratschläge, und die Hebamme begleitete sie bis zur Geburt. Sie bereitete auch Teemischungen zu, gab Anleitungen für Umschläge und dergleichen und half den Frauen, die Schwangerschaftsbeschwerden zu überwinden. Die Hebammen wussten durch ihr Vertrauensverhältnis zu den Frauen auch ziemlich alles über deren Männer, und es schien, dass sie auch hier meist Rat wussten.
Eine Hebamme musste ein halber Doktor sein. Sie konnte auch schröpfen und Blutegel ansetzen. Sie behandelte viele Krankheitserscheinungen, so etwa Eissen und eiternde Wunden. Eine Hebamme war eine geachtete Frau, deren Rat man hoch schätzte.
Doch umgab ein geheimnisvoller Nimbus die Hebammen. Das mochte mit den vielen Tabus zu tun haben, die alles Geschlechtliche umgaben. Dies allein reichte aber nicht aus zur Erklärung des Rufes, den die Hebammen bei unserem Landvolk hatten. Denn ihnen haftete etwas Magisches aus ferner Vergangenheit an. Sie verfügten nach der Volksmeinung über geheimes Wissen, das umfänglich mit dem Werden des Menschen zu tun hatte. Ihr Ruf war ein merkwürdiger: Einerseits genoss die Hebamme beim Volk grosse Hochachtung als erfahrene und weise Frau, andererseits begegnete ihr das Volk mit leisem Misstrauen.
Die Hebamme trug auf dem Weg zur Gebärenden den zerlegten Gebärstuhl auf dem Rücken. Zur Hebammenausstattung gehörte im Blechköfferchen: Klistier für Einläufe; Fläschchen für Schnaps; Fiebermesser in Holzröhrchen; Hörrohr aus Blech und Holz; Nabelschere oft in der Form eines Storches, mit einer Kröte (Symbol der Gebärmutter) verziert; Dammzange und Seifenbüchse.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 266 f. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 215.
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GESETZESBESTIMMUNGEN
VO über das Hebammenwesen.
22.03.1919
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Link:
Gesetzestext
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GESUNDHEIT
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