DAS ALTE URI

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HELVETIK

Helvetische Republik Kanton Waldstätten Distrikte Gemeinden Themen Personen Verfassungsgeschichte Kriegsereignisse Alle Ereignisse

Die Behörden der Helvetischen Republik

1798-1803
    
Die Helvetische Republik bildete einen nationalen Einheitsstaat von zum Teil neu gebildeten Kantonen, die wiederum in Distrikte unterteilt waren. Sie basierte auf dem am 12. April 1798 in Kraft getretenen, von Frankreich aufgezwungen Grundgesetz. Dieses war eine Adaptation der französischen Direktorialverfassung von 1795. Es stipulierte die Prinzipien der Rechtsgleichheit, der Volkssouveränität und der Gewaltentrennung und setzte das Repräsentativsystem ein. Das Parlament bestand aus zwei Kammern, dem Senat und dem Grossen Rat (1798-1800). Das höchste Gericht war der oberste Gerichtshof. Das aus fünf Mitgliedern bestehende Direktorium bestand aus vier, später sechs Ministern, welche die einzelnen Bereiche der Zentralverwaltung leiteten. Die Kantone sanken zu blossen Verwaltungseinheiten herab; sie verfügten zwar über eine Gerichtsorganisation (Kantonsgericht, Distriktsgerichte), nicht aber über eigene Legislativen. Die kantonale Administration lag in den Händen der fünfköpfigen Verwaltungskammer. In jedem Kanton gab es einen Regierungsstatthalter, die Distriktsstatthalter sowie Agenten. Mit der helvetischen Verfassung begann in der Schweiz die Entwicklung zum modernen Staat. Als Amtssprachen waren Deutsch, Französisch und Italienisch anerkannt.
Helvetik, allgemein Die ehemaligen Landsgemeindekantone konnten sich mit dem Verlust der kantonalen Selbständigkeit und der Eingliederung in das autoritäre, zentralistische Verwaltungssystem nicht abfinden. Sie bildeten deshalb einen ständigen Herd der Opposition. Die wirtschaftliche Ausbeutung und Verelendung sowie das Bewusstsein der totalen Abhängigkeit von Frankreich waren weitere schwere Hypotheken. Das Beamtenproblem, die Opposition gegen die helvetische Finanzpolitik und die Haltung der Geistlichkeit zu dem als religionsfeindlich hingestellten Staat waren weitere Belastungen der Helvetischen Republik.
Die kleinen Bergdemokratien glaubten zunächst, dass ein französischer Angriff nur dem für eidgenössische Verhältnisse mächtigen Bern gelte. Sollte es zu einem bewaffneten Konflikt kommen, war man bereit, die Schuld der Berner Oligarchie zuzuweisen. Alle innerschweizerischen Stände forderten - mehr oder weniger offenen – Bern auf, das Regierungssystem zu ändern. Uris Haltung war gespalten. Auf der einen Seite fühlte man sich ernsthaft zur Hilfe verpflichtet, auf der anderen Seite wurde die Wirksamkeit der Truppe durch beengende Vorschriften eingeengt. Die Unfähigkeit, eine gemeinsame politische Haltung gegenüber dem revolutionären Frankreich einzunehmen, verunmöglichte auch eine gemeinsame militärische Aktion. Zudem waren die Truppe infolge einer langen Friedenszeit ind schlechtem Zustand. Arnold, Helvetik, S. 32. Nach dem Staatsstreich vom 7. August 1800 hatte die Schweiz eine entschlossene, fähige und tatkräftige Führung, die fieberhaft an der Festigung der Republik arbeitete. Aber ein erstarkender helvetischer Zentralstaat konnte zu einer Beeinträchtigung der französischen Machtstellung führen und war Napoleon unerwünscht. Um so bedeutsame Errungenschaften der Revolution wie die Rechtsgleichheit nicht zu gefährden, ging er nicht so weit, mit den Anhängern der Revolution völlig zu brechen, aber er begann offensichtlich die bisher von der politischen Macht ferngehaltenen Föderalisten zu unterstützen. So blieb es ein vergebliches Bemühen der Regierung", einzelne einflussreiche politische Gegner zur Mitarbeit im gesetzgebenden Rat heranzuziehen; der Stimmungswechsel der Machthaber an der Seine hatte den Altgesinnten ganz andere Aussichten eröffnet als das Angebot der Unitarier, den verhassten Einheitsstaat stützen und mittragen zu helfen. Die Unitarier wollten den Einheitsstaat um jeden Preis beibehalten; in ihm sahen sie die wertvollste Errungenschaft der Revolution, die sicherste Bürgschaft gegen jedes Zurückfallen in die Ungerechtigkeiten der vorrevolutionären Zeit und eine Garantie gegen alle reaktionären Bestrebungen auf politischem und sozialem Gebiet. Die Preisgabe der Einheit würde die Ideale der Menschen- und Bürgerrechte der Willkür kantonaler Staaten ausliefern und damit gefährden. Ihnen gegenüber standen die Föderalisten. Sie waren sich einig in der Ablehnung des aufgezwungenen, verhassten Einheitsstaates, nicht aber darin, wie weit man die Ergebnisse der Revolution rückgängig machen wollte. Städtische Aristokraten und Patrizier, die die Rechtsgleichheit bekämpften, und dank Familienherrschaft regimentsgewohnte Führer der Landsgemeindekantone, die den Verlust der Kantonssouveränität bedauerten, fanden sich hier. Im Gegensatz zur städtischen Opposition konnten die Führer der Landsgemeindedemokratien ihren Widerstand auf die breite Bevölkerungsmasse abstützen. Viele Altgesinnte strebten eine gänzliche Rückkehr zu den vorrevolutionären Zuständen an, andere befürworteten die Schaffung einer schwachen bundesstaatliche Organisation, hielten aber die Wiederherstellung kantonaler Staaten oder zumindest die Wiederherstellung einer grösseren kantonalen Selbständigkeit für grundlegende Vorbedingungen einer ruhigen Entwicklung des Landes. Historisches Lexikon der Schweiz, Band 6, S. 258 ff.; Arnold, Helvetik, S. 224, 228, 366.

DER SENAT

1798-1803

Der Senat war neben dem Grossen Rat eine der beiden Kammern des helvetischen Parlaments. Er bestand in drei verschiedenen institutionellen Formen. Der erste Senat (1798-1800) nahm die vom Grossen Rat ausgearbeiteten Gesetze entweder unverändert an oder wies sie zurück. Umgekehrt kam dem Senat das Recht zu, Verfassungsänderungen vorzuschlagen, über welche die Volkskammer entschied. Der Rat bestand aus vier Abgeordneten pro Kanton sowie den ehemaligen Mitgliedern des Direktoriums. Die Amtsdauer betrug acht Jahre. In den ungeraden Jahren hatte ein Viertel der Kammer durch das Los auszuscheiden. Da im Kanton Waldstätten die Abgeordneten unter den vier Orten aufgeteilt wurde, stand Uri ein Senator zu.
Am 8. August 1800 erzwang der Vollziehungsauschuss die Selbstauflösung des Senats. Der zweite Senat (1801) besass legislative und exekutive Kompetenzen. Er entwarf Gesetze, die der anderen Parlamentskammer, der Tagsatzung, vorgelegt werden mussten. Weiter entschied er über Krieg und Frieden, schloss Bündnisse ab und schlichtete Streitigkeiten zwischen den Kantonen. Die Körperschaft bestand aus 25 von der Tagsatzung auf fünf Jahre gewählten Senatoren, von denen höchstens drei aus demselben Kanton stammen durften. Der dritte Senat (1802) bis zum Ende der Helvetik als einzige gesetzgebende Behörde (ein Landammann, zwei Landesstatthalter, 24 Senatoren) zusammen.
Historisches Lexikon der Schweiz, Band 6, S. 258 ff.

Jahr Name / Vorname Ort
1798 - 902Schmid Anton Maria I. (*1744)902 
1801 - 1802902Müller Jost Anton (*1748)902 

DER GROSSE RAT

1798-1800

Der Grosse Rat war zwischen 1798 und 1800 war neben dem Senat eine der beiden Kammern des Helvetischen Parlaments. Er arbeitete Gesetze aus oder regte solche an. Diese wurden vom Senat, entweder unverändert angenommen oder zurückgewiesen. Umgekehrt nahm der Grosse Rat zu Verfassungsänderungen Stellung, die vom Senat vorgeschlagen wurden. Die 144 Sitze sollten proportional zur Bevölkerungszahl der 18 Kantone verteilt werden. Der Grosse setzte sich ursprünglich aus acht Deputierten pro Kanton zusammen. Da im Kanton Waldstätten die Abgeordneten unter den vier Orten aufgeteilt wurde, standen Uri zwei Grossräte zu. Alt-Landammann Josef Stephan Jauch (1724-1801) trat sein Amt jedoch nicht an.
Die so genannten Volksrepräsentanten, mussten mindestens 25 Jahre alt und Aktivbürger sein. Sie wurden durch ein indirektes Verfahren auf sechs Jahre gewählt und konnten sich dann nach Ablauf einer zweijährigen Frist zur Wiederwahl stellen. In den geraden Jahren sollte jeweils ein Drittel der Körperschaft durch das Los ausscheiden. Die Grossräte trugen eine besondere Amtstracht. Das Präsidium wechselte alle 14 Tage. Am 7. August 1800 stimmte der Grosse Rat auf Antrag des Vollziehungsausschusses seiner Selbstauflösung zu.
Historisches Lexikon der Schweiz, Band 6, S. 258 ff.

Jahr Name / Vorname Ort
1798 - 1800902Bessler Karl Franz (*1759)902 

DER OBERSTE GERICHTSHOF

1798-1803

An den Obersten Gerichtshof entsandte jeder Kanton einen Richter. Urner wurden keine in den obeersten Gerichtshof gewählt.
Historisches Lexikon der Schweiz, Band 6, S. 258 ff.

EREIGNISSE AUF HELVETISCHER EBENE

1798  / Freitag, 8. Juni 1798
Urner Abgeordnete finden sich in Aarau ein
Die Waldstätter Abgeordneten finden sich zum Helvetischen Parlament in Aarau ein. Die Grossräte werden mit dem Bruderkuss des Präsidenten in die Versammlung aufgenommen. Beim Eintritt der vier Senatoren gibt es zuerst Schwierigkeiten, da einige Ratsmitglieder die Rechtmässigkeit der Wahl anfechten. Doch die Mehrheit ist mit Peter Ochs bereit, aus Freude über die Ankunft der kleinen Kantone über die vorgefallenen Unregelmässigkeiten bei der Wahl hinwegzusehen.
Arnold Werner, Helvetik, S. 58.
        
1799  / Freitag, 5. Juli 1799
Gesetz über den Amtszwang von Beamten
Per Gesetz wird die Vollziehungsgewalt ermächtigt, den öffentlichen Beamten die Entlassung zu verweigern und solche, die entlassen werden müssen, durch zwangsweise Berufene zu ersetzen. In der Praxis wird dieses Gesetz häufig so angewendet, dass Abschiedsgesuche verweigert werden, bis ein Nachfolger die Stelle einnimmt.
Arnold, Helvetik, S. 375 f.
        
1799  / Samstag, 21. September 1799
Sechs Stunden Bedenkfrist für Gemeindebeamte
Ein Gesetz erlaubt jedem Bürger, der in eine Munizipalität oder Gemeindekammer gewählt wird, innert sechs Stunden die Wahl auszuschlagen. Die amtierenden Gemeindebehörden kommen jedoch nicht in den Genuss dieses Gesetzes. Ihre Ablösung gestaltet sich noch schwieriger, da die Neugewählten meistens die Annahme der Wahl verweigern.
Arnold, Helvetik, S. 376.
        
1799  / Freitag, 11. Oktober 1799
Agenten und Gehilfen sollen aus den Munizipalbeamten gewählt werden
Um den Beamtenapparat abzubauen und die Lohnkosten zu senken, wird ein Gesetz erlassen, das bestimmt, dass die Agenten und deren Gehilfen in Zukunft aus den Munizipalitätsbeamten gewählt und durch die Munizipalgemeinde entschädigt werden. Diese Massnahme ruft bei den Betroffenen Erbitterung hervor. Die verhassten Agentenstellen will niemand bekleiden. Durch die Abwälzung der Unterhaltspflicht auf die Gemeinden lockert sich zwar das Abhängigheitsverhältnis der Agenten gegenüber dem Staat, zugleich aber werden die Munizipalstellen noch unattraktiver.
Arnold, Helvetik, S. 380.
        
1800  / Dienstag, 7. Januar 1800
Staatsstreich eliminiert die Revolutionäre aus der Exekutive
Durch einen ersten Staatsstreich werden die Revolutionäre aus der helvetischen Regierung gestossen (Laharpe, Oberlin, Sécretan). Der Staatsstreich ist das Werk der Reformpartei, der Republikaner unter Kuhn, Escher und Usteri. Der Boden der Legalität wird damit verlassen. Da die gesetzgebenden Räte mitten in den Arbeiten um eine Verfassungsrevision stehen, begnügen sie sich mit der Einsetzung einer provisorischen Vollziehungsbehörde. Ein Vollziehungsausschuss (VA) von 7 Mitgliedern tritt bis zur voraussichtlichen Annahme der neuen Verfassung an die Stelle und in die Rechte und Pflichten des gestürzten Direktoriums. Die neue Regierung schlägt eine gemässigte Richtung ein. Durch Massnahmen wie Erlass einer Amnestie für politische Vergehen, Straffreiheit für Deserteure aus den helvetischen Truppen, Milderung verschiedener Artikel des Strafgesetzbuches u.a. hofft der Vollziehungsausschuss, die innere Ruhe des Landes zu sichern.
Arnold, Helvetik, S. 215 f.
        
1800  / Samstag, 18. Januar 1800
Staatsstreich löst nicht das erwartete Echo aus
Der Staatsstreich löst in den Distrikten Altdorf und Andermatt nicht das erwartete Echo ausgelöst. Die Bevölkerung ist zu sehr mit der eigenen Not beschäftigt, als dass sie sich mit den Parteikämpfen am Regierungssitz befassen mag. Die Unzufriedenheit über die politische Lage bleibt und ist allgemein. Als Gründe nennt Regierungsstatthalter Vonmatt: die Kostspieligkeit der Verfassung, der ihr innewohnende Mangel an Garantie der Rechte des Volkes, die Abhängigkeit von fremden Mächten, die Schuldenlast von Staat und Gemeinden, die Finanz- und Steuerpolitik des Staates, die Uneinigkeit der obersten Behörden sowie der Krieg und seine Folgen.
Arnold, Helvetik, S. 216.
        
1800  / Freitag, 7. Februar 1800
Vonmatt malt letztes düsteres Bild
Der inzwischen in Ungnade gefallene Regierungsstatthalter schreibt in seinem letzten amtlichen Lagebericht: In ganz Waldstätten werde geklagt, das Misstrauen gegen die Regierung und viele Repräsentanten in Bern sei gross und der Vollziehungsausschuss habe durch die geplante allgemeine Amnestie keineswegs das Vertrauen der Feinde der Helvetischen Republik gewonnen, dafür aber die patriotisch gesinnten ruhigen Bürger verärgert.
Arnold, Helvetik, S. 216.
        
1800  / Dienstag, 1. April 1800
In Bern streitet man sich um die neue Verfassung
In Bern streitet man sich um die neue Verfassung. Wie schon vor dem Staatsstreich bleibt das Parlament in zwei Gesinnungsgruppen gespalten. Zwar ist man sich einig, dass die Grundsätze der Verfassung von 1798, Volkssouveränität, Einheit. Gleichheit, Individualrechte, Trennung der Gewalten und repräsentatives System auch die Grundlage der neuen Verfassung werden sollen. Während die patriotische Mehrheitsgruppe die Demokratisierung der Verfassung im Sinne eines weitgehenden Mitspracherechts des Volks anstrebt, versuchen die Republikaner ihm dieses Wahlrecht zu nehmen und einem allmächtigen Landgeschworengericht zu übertragen. Als die Verfassungsarbeiten eine den Republikanern unerwünschte Richtung nehmen und die Beziehungen zwischen der Exekutive und der revolutionären Mehrheit des Parlaments sich so verschärfen, dass dringende Reformen zur Sanierung des Landes nicht in Angriff genommen werden können, arbeitet der Vollziehungsausschuss darauf hin, das unbequeme Parlament loszuwerden.
Arnold, Helvetik, S. 223.
        
1800  / Donnerstag, 10. April 1800
Anerkennung der Lohnrückstände
Ein Gesetz erklärt die den helvetischen Beamten schuldigen Gehälter für rückständig. Sie sollen durch den Verkauf von Nationalgütern abgetragen werden. Die Tilgung der Gehaltsrückstände geht jedoch sehr langsam und unvollständig vor sich. Auch die neu anfallenden Löhne können nur mit mehrmonatiger Verspätung und unvollständig ausbezahlt werden.
Arnold, Helvetik, S. 378.
        
1800  / Samstag, 5. Juli 1800
Die patriotische Mehrheit genehmigt einen neuen Verfassungsentwurf
Die patriotische Mehrheit genehmigt einen neuen Verfassungsentwurf , der sich im wesentlichen an die Konstitution von 1798 anlehnt, die Kantone aufhebt und durch kleine Bezirke ersetzt und das Direktorium mit den Ministern zu einem Staatsrat verschmilzt. Der Entwurf stösst jedoch auf den Widerstand sowohl der Republikaner als auch der altgesinnten Föderalisten.
HB CH II, S. 810.
        
1800  / Donnerstag, 7. August 1800
Verfassungsänderung führt zur Auflösung der Räte
Der Vollziehungsausschuss zwingt die Räte zu einer grundlegenden Verfassungsänderung und damit zugleich zur Selbstauflösung. Ein grösstenteils vom ihm gewählter gesetzgebender Rat von 43 Mitgliedern, der seinerseits die neue Exekutive, den Vollziehungsrat, zu wählen hat, tritt an die Stelle der bisherigen Legislative. Das Resultat des zweiten Staatsstreiches ist, dass die Republikaner sich die Mehrheit in den obersten Behörden sichern. Damit ist auch das Grundgesetz des Staates in wichtigen Teilen (Legislative und Exekutive) verfassungswidrig und provisorisch geworden. Im neuen gesetzgebenden Rat sind keine Urner Vertreter. Aus dem Kanton Waldstätten gehören dem Rat an: Blattmann von Zug, Vonderflüe von Sarnen, Meinrad Schuler von Schwyz.
Arnold, Helvetik, S. 224.
        
1800  / Mittwoch, 17. Dezember 1800
Lockerung des Amtszwanges
Ein neues Gesetz bringt eine Lockerung des Amtszwanges. Es bevollmächtigt den Vollziehungsrat, in Fällen von dringender Notwendigkeit und wo das Wohl des öffentlichen Dienstes solches nicht verbietet, den Mitglieder der Verwaltungskammern, der Kantons- und Distriktsgerichten freiwillige Entlassungen zu bewilligen. In einem Begleitschreiben schärft der Regierungsstatthalter seinen Unterstatthaltern jedoch ein, fähigen Beamten grundsätzlich die Entlassungsbegehren abzuschlagen.
Arnold, Helvetik, S. 377.
        
1801  / Montag, 9. Februar 1801
Friedensvertrag bringt der Helvetischen Republik die Unabhängigkeit
Der Friede von Luneville sichert der Helvetischen Republik die Unabhängigkeit und das Recht zu, sich frei zu konstituieren. Viele Urner sehen die alte Selbständigkeit bereits in Griffnähe gerückt. Gerüchte, wonach bald eine Landsgemeinde versammelt werde, um die alten politischen Zustände wieder einzuführen und den Abgabenbezug zu suspendieren, werden herumgeboten.
Arnold, Helvetik, S. 238 f.
        
1801  / Freitag, 10. Juli 1801
Wahl der Bezirkswahlmänner verzögert sich
Die Munizipalitäten der Bezirke Altdorf und Andermatt versammeln sich vorschriftsgemäss zur Wahl der Bezirkswahlmänner. Da die Protokollauszüge nur sehr langsam beim Bezirksstatthalter eingehen und einzelne Munizipalitäten den Wahltag verschieben, und Beroldingen zudem die Ergebnisse von Spiringen und Unterschächen annulieren muss (Wahl durch Urversammlungen und nicht durch die Munizipalitäten), kann Beroldingen erst auf den 20. Juli die Bezirkswahlversammlung einberufen.
Arnold, Helvetik, S. 243 f.
        
1801  / Montag, 20. Juli 1801
Wahl der Deputierten an die Kantonstagsatzung
In vier Wahlgängen werden durch Versammlung der Bezirkswahlmänner folgende Männer zu Delegierten an die Urner Tagsatzung ernannt:

Altlandammann Jost Anton Müller, Altdorf, Bezirksgerichtspräsident
Altlandammann Thaddäus Schmid, Altdorf, Präsident der Munizipalität von Altdorf
Altfürsprech Emanuel Jauch, Altdorf
Andreas Infanger, Bauen, Gemeindeverwalter
Franz Maria Zgraggen, Amsteg, Bezirksrichter
Müller, Unterschächen, Bezirksrichter
Michael Gerig, gewesener Agent
Altratsherr Furger, Erstfeld, Präsident der Munizipalität von Erstfeld
Josef Anton Beroldingen, Bezirksstatthalter
Joseph Anton Arnold, jun., Altdorf
Joseph Maria Planzer, Bürglen, gewesener Präsident der Munizipalität von Bürglen
Prosper Bär, Schattdorf, Präsident der Munizipalität von Schattdorf.

Der Bezirk Andermatt delegierte:

Alttalammann Franz Dominik Nager, Andermatt, Bezirksgerichtspräsident
Altratsherr Franz Heinrich Jauch, Wassen, Vizepräsident des Bezirksgerichts
Alttalammann Carl Sebastian Christen, Andermatt, Präsident der Gemeindekammer.

Arnold, Helvetik, S. 244 f.
        
1801  / Samstag, 1. August 1801
Urner Kantonstagsatzung versammelt sich und verweigert den Eid
Die Mitglieder der Urner Kantonstagsatzung versammeln sich in Altdorf. Die Versammlung ist nicht ganz vollzählig, da Josef Anton Arnold noch ausser Landes weilt. In seiner Funktion als sitzender fordert Bezirksstatthalter Beroldingen die Versammlung auf, den gesetzlich vorgeschriebenen Eid zu leisten. Er stösst jedoch auf allgemeine Ablehnung. Die Delegierten bestreiten den bestehenden provisorischen Zentralbehörden die Befugnis, den Kantonstagsatzungen Vorschriften zu geben und gar einen Eid auf einen Verfassungsentwurf zu verlangen. Sie lehnen den Verfassungsentwurf als alleinige Grundlage und Richtschnur der Beratungen ab, da sie dadurch in ihrer Arbeit, dem Kanton eine möglichst angemessene Organisation zu geben, zu sehr eingeengt würden. Auf diese Einwände hin fordert Beroldingen die Tagsatzung ohne Erfolg noch einmal auf, sich der Vorschrift des Gesetzes zu unterziehen. Danach erklärt er die Versammlung für aufgehoben und entfernt sich. Dieser Umstand hindert die Tagsatzung jedoch nicht, mit ihren Geschäften fortzufahren. Vizepräsident Thaddäus Schmid übernnimmt den Vorsitz. Mit neun Stimmen wählt man Jost Anton Müller zum Kantonsvertreter an der helvetischen Tagsatzung. Dann erfolgt die Wahl einer fünfköpfigen Verfassungskommission. Diese wird beauftragt, eine Kantonsorganisation auszuarbeiten, die das Wohl des gemeinsamen Vaterlandes bezwecke und den Lokalbedürfnissen angepasst sei. Sollte dieses Vorgehen missbilligt und die Weiterarbeit gewaltsam verhindert werden, erklären sich die Kantonsdeputierten entschlossen, von ihren Aufträgen zurückzutreten.
Arnold, Helvetik, S. 244 f.
        
1801  / Mittwoch, 12. August 1801
Urner Tagsatzung löst sich auf
Der Urner Tagsatzung wird nochmals die Gelegenheit gegeben, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Doch sie verharrt in ihrer ablehnenden Haltung. Die Delegierten legen ihre Stellen nieder und gehen auseinander.
Arnold, Helvetik, S. 247.
        
1801  / Samstag, 15. August 1801
Vermittlungsversuche scheitern
Die Regierung betraut Karl Müller-Friedberg mit der Vermittlung. In Einzelgesprächen versucht der Regierungskommissar auf die Schwyzer Deputierten einzuwirken; von Altdorf lässt er Altlandammann Jost Anton Müller zu einer Unterredung nach Schwyz kommen. Ende August bricht er seine Mission ab. Seine intensiven Bemühungen, die einflussreichsten Männer zur Aufgabe ihres Widerstandes zu bewegen, sind gescheitert. Der Vollziehungsrat beschliesst zuzuwarten und die helvetische Tagsatzung entscheiden zu lassen, welche Massnahmen gegen die bei den widerstrebenden Kantone Uri und Schwyz angeordnet werden sollen und ob ihre Deputierten, Müller und Reding, in dieser Eigenschaft anerkannt werden oder nicht.
Arnold, Helvetik, S. 248.
        
1801  / Freitag, 9. Oktober 1801
Regierung befürchtet Ansturm gegen die unitarische Parteiherrschaft
Beunruhigende Berichte aus der Innerschweiz lassen den offenen Ansturm gegen die unitarische Parteiherrschaft befürchten. Die Regierung trifft sofort Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung. Noch am Abend befiehlt sie dem Regierungsstatthalter von Waldstätten, Reding und Müller, sollten sie sich ruhestörerische Schritte erlauben, ohne Umstände verhaften zu lassen, Versammlungen der Kantonstagsatzungen sowie geheime Zusammenkünfte zu verhindern und den Druck und die Verbreitung von Pamphleten und Erklärungen zu unterbinden. Verninac und Montchoisy werden um Hilfe angegangen.
Arnold, Helvetik, S. 263.
        
1801  / Freitag, 16. Oktober 1801
Franzosen verweigern der helvetischen Regierung Truppenhilfe
Da die französische Truppenhilfe der helvetischen Regierung verweigert wurde, brich der Vollziehungsrat die Verhandlungen mit General Montchoisy ab und behilft sich mit helvetischen Truppen und gibt den Befehl, den Kanton Waldstätten mit Truppen zu besetzen.
Arnold, Helvetik, S. 263.
        
1801  / Samstag, 17. Oktober 1801
13 Abgeordnete verlassen unter Protest die Tagsatzung
Die Vorlage der revidierten Fassung der Verfassung veranlasst eine Gruppe von Delegierten, zu einem weiteren Schlag gegen die Tagsatzung. 13 Abgeordnete aus den Kantonen Luzern, Freiburg, Solothurn, Appenzell, Graubünden und Tessin verlassen unter Protest die Tagsatzung.
Arnold, Helvetik, S. 264.
        
1801  / Sonntag, 20. Dezember 1801
Note von Reding in Paris
Reding reicht anlässlich seiner Pariser Verhandlungen eine Note ein, welche unter anderem besagt, dass die Kantone Ury, Schwyz und Unterwalden nicht der „Central-Salz-Regie“ unterworfen sein sollen. Die Kantone werden in Erwägung der „für die Freiheit erlittenen Unfälle, der Unfruchtbarkeit ihres Bodens, und der Entblössung aller Erholungs-Mitteln“ von allen Kontributions-Zahlungen befreit, die für die Bedürfnisse der Central-Regierung erhoben werden. Den Kantonen wird ihre alte Freiheit wieder gegeben, und ihre Pflichten gegen die Central-Regierung dahin beschränkt, sich den Massregeln zu unterziehen, die zur Verteidigung des gemeinsamen Vaterlands und zu Beibehaltung der guten Nachbarschaft und Freundschaft mit den äussern Mächten getroffen werden.
Arnold, Helvetik, S. 301.
        
1801  / Samstag, 26. Dezember 1801
Senat beschliesst Einstellung der Zahlungen
Der Senat beschliesst, vom 31. Dezember an, die Bezahlung aller auf die Kantons- und Zentralkassen laufenden Mandate und Anweisungen einzustellen. Da weder der Zeitpunkt der Wiederaufnahme dieser Zahlungen noch ein Hinweis auf die Mittel, aus welchen die Staatsgläubiger künftig entschädigt werden sollen, in der Verordnung enthalten sind, kommt dieser Erlass der Erklärung des Staatsbankrotts gleich.
Arnold, Helvetik, S. 378 ff.
        
1802  / Donnerstag, 25. Februar 1802
Ursen stimmt für die zweite helvetische Verfassung
Während im ganzen Bezirk Altdorf kein einziger Bürger die Annahme des unitarischen Verfassungsentwurfs mit seiner Unterschrift bezeugt, somit 253 stillschweigend Annehmende die überwältigende Mehrheit von 2170 Verwerfenden gegenüberseht, und in der Munizipalität Wassen von 301 Aktivbürgern 248 die Verfassung ablehnen, gibt es in den Dörfern des Urserntals lediglich drei Nein-Stimmen.
Arnold, Helvetik, S. 266.
        
1802  / Donnerstag, 1. April 1802
Viele Beamte können weder lesen noch schreiben
Im April 1802 stellt Karl Franz Keiser, der Kriegskommissar für die Kantone Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug, fest, dass mit Ausnahme in den Hauptgemeinden Altdorf und Andermatt nur wenige Bürger in den übrigen Urner Munizipalitäten lesen und schreiben können.
Arnold, Helvetik, S. 371.
        
1802  / Sonntag, 6. Juni 1802
Einschüchterungen für Verfassungsannahme
Im Kanton Uri soll der Verfassungsentwurf zusammen mit der Proklamation des Kleinen Rates öffentlich verlesen werden. Es kommt jedoch zu Unregelmässigkeiten, indem verschiedene Gemeinden mit der Verlesung der Vorlagen noch zuwarten. In Altdorf versucht Josef Anton Arnold jun. die Abhaltung einer Dorfgemeinde zu erzwingen, um über Annahme oder Verwerfung der Verfassung beraten zu können. Während der viertägigen Einschreibefrist sind die Gemeinden des Bezirks Altdorf massiven Beeinflussungsversuchen ausgesetzt. In allen Dorfschaften sind Leute an der Arbeit, die ungehindert die Bevölkerung zur Verwerfung auffordern, Bürger einschüchtern oder bedrohen. Massgeblichen Anteil an dieser Gegenpropaganda haben die Altdorfer Herren, vor allem Altsenator Jost Anton Müller und die Familie von Altspitalvogt Josef Anton Arnold.
Arnold, Helvetik, S. 284 f.
        
1802  / Freitag, 2. Juli 1802
Der Bischof versucht die Bedenken gegen die Verfassung zu zerstreuen
Der Fürstbischof von Konstanz wendet sich in einem Hirtenbrief an die Gläubigen. Darin versucht er die religiösen Bedenken gegen die neue helvetische Verfassung zu zerstreuen.
Arnold, Helvetik, S. 287.
        
1802  / Freitag, 30. Juli 1802
Zentralmunizipalität berät über die Beschlüsse der Gersauer Konferenz
Die Zentralmunizipalität des Bezirks Altdorf tritt zusammen, um die Beschlüsse der Gersauer Konferenz zu beraten. Das Gersauer Programm stösst im Bezirk Altdorf auf Opposition. Josef Emanuel Jauch, dem Müller nach seiner Rückkehr von Gersau die Beschlüsse mitteilt, rät dringend von einer Landsgemeinde ab, da ein solches Vorgehen als förmliche Insurrektion angesehen würde und zum Wiedereinmarsch der Franzosen führen könnte. Dies aber würde der Innerschweiz den Fluch der ganzen Nation zuziehen. Er beantragt, dass zuerst eine Lösung auf dem Verhandlungsweg versucht werde. Müller zeigte sich den Argumenten Jauchs gegenüber aufgeschlossen. Auch die Munizipalität von Altdorf lehnt die radikalen Gersauer Forderungen ab. Die gemässigten Kräfte mögen sich durchzusetzen. Die Versammlung beschliesst, die Anträge Kellers anzuhören und gemeinsam mit Schwyz und Unterwalden diese wichtigen Gespräche zu führen. Im weiteren beschliesst die, und damit begibt auch sie sich auf den Boden der Illegalität, die Kirchgemeinden zu versammeln und auf jede der zehn Genossamen vier Abgeordnete ernennen zu lassen, die mit beliebigen Instruktionen und Vollmachten versehen in Altdorf zusammenkommen sollen.
Gleichentags erhält sie Kenntnis von der Mission Kellers. Beroldingen teilt der Versammlung mit, dass Kommissar Keller mit ausserordentlichen Vollmachten versehen nächstens in Altdorf eintreffen werde, um die neue Kantonsverfassung den Bedürfnissen und dem Wohl des Kantons anzupassen. Man nimmt jedoch fälschlicherweise an, Regierungskommissar Keller sei bevollmächtigt, mit den kleinen Kantonen das Verhältnis zum Gesamtstaat auszuhandeln.

Arnold, Helvetik, S. 302.
        
1802  / Sonntag, 8. August 1802
Dreiörtige Konferenz ist beendet
Die Deputierten der Dreiörtigen Konferenz in Schwyz gehen auseinander, um die Konferenzbeschlüsse und das Defensionale den Landräten beziehungsweise der Landeskommission vorzulegen. Da man die Einsetzung einer ständigen Kommission für notwendig erachtet, sollen sich die Deputierten am 10. August wieder in Schwyz einfinden.
Arnold, Helvetik, S. 309.
        
1802  / Dienstag, 26. Oktober 1802
Tagsatzung löst sich auf
Die Tagsatzungsmitglieder gehen auseinander. Sie halten am Anspruch auf Selbstbestimmung fest und zeigen sich entschlossen, nicht nach Paris zu gehen, um von Napoleon eine Verfassung entgegenzunehmen.
Arnold, Helvetik, S. 344.
        
1802  / Montag, 1. November 1802
Alle Munizipalitäten des Distrikts Altdorf fordern Entlassung
Im November fordern alle Munizipalitäten des Distrikts Altdorf die Entlassung. Distriktstatthalter Beroldingen schlägt der Regierung vor, in jeder Gemeinde durch die Versammlung der Aktivbürger die alten Munizipalbeamten zu entlassen und neue zu wählen. Kein Bürger lasse sich durch eine andre Gewalt, als durch die Wahl und das Zutrauen seiner Mitbürger zur Annahme dieser Stelle übereden. Das Volk würde den nicht von ihm gewählten Munizipalitätsbeamten auch weniger Gehorsam und Vertrauen schenken.
Arnold, Helvetik, S. 376.
        
1802  / Sonntag, 7. November 1802
Regierungsstatthalter Beroldingen übt sein Amt wieder aus
Der Regierungsstatthalter Josef Beroldingen übt sein Amt wieder aus und erklärt alle während der Insurrektion aufgestellten Gewalten für aufgehoben und fordert die konstitutionellen Behörden des Kantons auf, an ihre Arbeit zurückzukehren, eine allgemeine Entwaffnung durchführen zu lassen und mit dem Bezug einer Kriegssteuer zum Unterhalt der französischen Besatzungsarmee zu beginnen. Nur widerwillig unterziehen sich die Beamten diesem Befehl.
Arnold, Helvetik, S. 345.
        
1802  / Montag, 13. Dezember 1802
Unterstatthalter Beroldingen fordert Lohnzahlung der letzten zwei Jahre
Joseph Beroldingen beklagt sich beim Vollziehungsrat, dass er als Unterstatthalter von Altdorf bald 2 Jahre von der Familie getrennt in Uri lebe und bisher erst eine unbedeutende Summe auf Rechnung der ihm zukommenden Besoldung bekommen habe. Nicht einmal die Extraauslagen seien ihm vergütet worden. Es sei ihm unmöglich noch länger ohne Entschädigung zu leben. Er bitte dringend um eine Teilentschädigung, auf den ganzen rückständigen Lohn wage er angesichts der zerrütteten Finanzen nicht zu hoffen. Beroldingens Ansprüche an Lohn- und Büroauslagen betrugen 4'033 Franken bei einem Jahresgehalt von 800 Franken.
Arnold, Helvetik, S. 374.
        

 

DAS BUCH DER HELVETIK

 

Arnold Werner
Uri und Ursern zur Zeit
der Helvetik 1798-1803

Historisches Neujahrsblatt Uri
1984/1985

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 26.2.2015