Geschützte und jagdbare Tiere in Uri
Wasserwildjagd
Das Patent für die Wasserwildjagd zur Jagd auf Stockenten, Reiherenten, Blässhühner und Kormorane, nicht aber zur Jagd auf Haubentaucher. Die Wasserwildjagd ist nur auf dem Urnersee und im Abstand von 200 m zu Wohngebäuden erlaubt.
Jagdzeit 1. Oktober bis 31. Dezember, von 08.00 bis 17.00 Uhr.
Jagdwaffen-Kaliber: Auf der Wasserwildjagd sind ein- und zweiläufige Flinten mit Kaliber 12, 16 und 20 sowie Büchsen und kombinierte Waffen zulässig, die einen Kugellauf mit einem Kaliber von mindestens 7 mm aufweisen. Auf Federwild ist nur der Schrotschuss erlaubt (Maximal-Distanz 40m).
Jagdhunde: Für die Wasserwildjagd sind Vorsteh- und Apportierhunde zulässig.
Quellen: Jagdverordnung, KJSV (RB UR 40.3111); Jagdbetriebsvorschriften (RB UR 40.3121).
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