RELIGION UND GLAUBEN

Allgemeines Kirchengeschichte Volksfrömmigkeit Sakralgebäude Sakrale Gegenstände Kirchenmusik Religiöse Vereine

KATHOLISCHE KIRCHE

Papsttum Bistum Dekanat Pfarreien Landeskirche Kirchgemeinden Ordensgemeinschaften Kirchliche Personen Heilige Patrozinien Feiertage Sakramente Ritual Bruderschaften

REFORMIERTE KIRCHE

Landeskirche Kirchgemeinden Kirchliche Personen Feiertage Sakramente

ANDERE GEMEINSCHAFTEN

Andere Konfessionen Freikirchen

Die katholischen Kirchgemeinden in Uri

Kirchgemeinde Altdorf
  
 -
Eine erste Kirche in Altdorf (spätestens 3. Viertel des 7. Jahrhunderts) war wohl gegründet worden als Eigenkirche eines alemannischen Adligen (Alemannengrab). Urkundlich fassbar wird die Kirche Altdorf erst im 13. Jahrhundert. Sie tritt dabei als Grosspfarrei auf, die sich mit Sisikon, Flüelen, Seelisberg, Seedorf, Attinghausen und Erstfeld auf die Gebiete um den Urnersee und die Reussebene erstreckt und bereits über mehrere Tochterkirchen verfügt. Wenn alle drei damaligen Urner Pfarreien genannt werden, steht Altdorf stets an erster Stelle (vor Bürglen und Silenen). 1223 wird mit Conrad Blum erstmals der Pfarrer von Altdorf (plebanus) urkundlich fassbar und damit indirekt auch die Kirche. Er und seine Nachfolger waren Chorherren am Grossmünster und übten ihre Altdorfer Pfarrfunktion im Auftrag der Fraumünsteräbtissin als Zusatzpfründe aus. 1244 wird die Kirche in Altdorf erstmals schriftlich erwähnt. Der Abtei war an dieser Grosspfarrei viel gelegen und sie bemühte sich, ihren Besitzstand zu festigen. Durch den Verzicht des Zehnten in Altdorf und Bürglen durch den Bischof von Konstanz zugunsten der Fraumünsterabtei wird die Kirche in Altdorf dieser ganz eingegliedert. Seit 1248 war in Altdorf mindestens ein Vikar tätig, der den Pfarrherrn, der meistens in Zürich weilte, vertrat. Die Einkünfte der Pfarrei waren recht ansehnlich und überstiegen diejenigen von Bürglen und Silenen deutlich. Dem Altdorfer Pfarrer standen für den ganzen Sprengel (Ausnahme Seelisberg) die Seelgeräte und Opfer zu, sowie der Wein aus den Weinbergen der Kirche und der Weinzehnten, auch der Nusszehnten, der Zehnten der Hülsenfrüchte jedoch nur auf der rechten Uferseite von Reuss und See, weiter zum Teil der Ertrag aus den Äckern des Widum (Wittum = unbewegliche Pfarrpfründe). Bereits im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts fiel die Verbindung Altdorfer Pfarrherr zum Chorherr des Grossmünsterstifts dahin. 1317 wurde eine Pfründe für einen Ewigen Kaplan an den Marienaltar gestiftet. Der Fraumünsteräbtissin stand die Kollatur zu. Seine Pflichten bestanden neben der Unterstützung des Leutpriesters vor allem im Lesen von Frühmessen. Er wurde daher Frühmesser genannt, die Kirche hatte in ihm nun einen zweiten eigentlichen Seelsorger neben dem Ewigen Vikar. 1327 wird ein Sigrist und 1361 ein Pfarrhelfer erwähnt. Um 1358 übertrug die Äbtissin die Pfarrpfründe dem Jakob von Attinghausen, Sohn des Johann und Letzter seines Geschlechts, damals noch minderjährig und ohne höhere Weihen. Mit der Abkurung von Sisikon (1387) nahm der Schrumpfungsprozess der Pfarrei seinen Anfang. 1428 schenkt die Äbtissin den Zehnten und das Meieramt im Kirchspiel Altdorf. Zugleich gewährt sie den Kirchgenossen die Gunst der freien Pfarrwahl. Die Äbtissin behielt sich jedoch das Recht vor, diese dem Bischof von Konstanz zu präsentieren. Der grosse und der kleine Zehnten wurden dem Pfarrherrn von den Kirchgenossen weiterhin belassen. Der kleine Zehnten wurde in der Folge in die Abgabe von Fasnachtsküchlein umgewandelt. Im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts schrumpfte die Pfarrei mit der Verselbständigung von Seelisberg und Erstfeld weiter. Um 1470 wurde die Kirchweihe am Sonntag vor Auffahrt begangen. 1480 stifteten die Dorfleute die Seelmesspfründe. 1482 Erwähnung eines damals bereits alten Jahrzeitbuchs, um 1520 Anlegung eines neuen. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die Pfarrkirche neben dem Pfarrherrn über drei weitere Priester. 1513 bewilligte Papst Julius II, dass alle Geistlichen vom Land gewählt werden dürfen, wie das schon lange üblich sei. 1525 erfolgt der Verzicht von Bürgermeister und Rat von Zürich als Inhaber der Fraumünstergerechtigkeiten auf die Lehenspflicht der Pfarrei Altdorf und das Präsentationsrecht für den Pfarrherrn. Daraufhin erfolgte auch de jure der Übergang der Kirchenverwaltung an das Dorf, dem nun die Kirchenvogtei und die gesamte Verwaltung der Kirchengüter zustand. Seit 1560 wurde diese Aufgabe den «7 Verordneten zur Kirche» übergeben, die zunächst die anfallenden Geschäfte noch der Dorfgemeinde unterbreiteten und von dieser auch gewählt wurden. Seit 1583 erledigten sie diese Aufgaben in eigener Kompetenz, bestimmten den Kirchenvogt und konstituierten sich selbst. Nur die Pfarrwahl und Traktanden von besonderer Tragweite wurden noch von der Dorfgemeinde behandelt. Während in diesen Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten die Mitsprache des Pfarrherrn ausgeschaltet war, übertrug man ihm in geistlichen Belangen besondere Kompetenzen: Privileg, Klöster, Altäre und Friedhöfe zu rekonzilieren (Wiederheiligung), sowie Glocken, Kelche und Paramente zu benedizieren (segnen, weihen). 1584 Anlegung eines Tauf- und eines Sterbebuchs, 1588 eines Ehebuchs. Mit der Abkurung von Attinghausen und Seedorf um 1590 beschränkte sich der Zuständigkeitsbereich der Pfarrkirche Altdorf auf die rechtsufrige Gebiete der Reuss. In diesem Zusammenhang wurde der Ferkel- oder Lämmerzehnten durch einen jährlichen Kreuzgang. Der Brauch des «Ostergehäckh» wurde weitergeführt. Gegen das Ende des 16. Jahrhunderts vollzog sich eine stärkere Bindung der Gesellschaften und zunftartigen Vereinigungen an die Pfarrkirche. Es entwickelten sich religiöse Bruderschaften, die einen Schutzpatron wählten sowie auch Kerzen und Lichtstiftungen in der Kirche unterhielten. Es entstanden nun zudem die frühesten rein kirchlichen Bruderschaften, um 1564 jene «Unserer Lieben Frau», vor 1573 die Jakobsbruderschaft, weiter die Hl. Grabbruderschaft und 1593 die Rosenkranzbruderschaft. Da die Liebfrauenbruderschaft zahlreiche Mitglieder hatte, konnte mit Hilfe zusätzlicher 1000 Gulden gestiftet vom Pfarrherrn Heinrich Heyl, eine eigene Priesterpfründe, die «Unserer Lieben Frauen- oder Beinhauspfründe» errichtet werden. Weitere seelsorgerliche Unterstützung erhielt die Pfarrkirche seit dem späten 16. Jahrhundert zudem durch die Kapuziner (Predigt und Beichte hören). Mit der von Josue von Beroldingen und seinem Sohn Sebastian gestifteten Beroldingerpfründe trat erstmals eine Geschlechterpfründe auf, deren Hauptzweck es war, für die seelsorgerlichen Bedürfnisse der Stifter und ihrer Familien zu wirken. An der Dorfgemeinde 1600 wurde eine Ordnung, ein Pflichtenheft für die dem Pfarrherrn unterstellte Priesterschaft aufgesetzt. Aus verschiedenen alten Schriften wurden die Satzungen für alle im Dienste der Pfarrkirche stehenden zusammengezogen und schliesslich 1635 ein «Kirchen-Regiment» als verbindliche Wegleitung redigiert («Kirchenbüchlein»). Für die Beachtung der liturgischen Gebräuche und wechselnden Kirchenzierden im Jahresablauf lag ein «Caeremonialbüchlein» vor. Das 17. Jahrhundert war gekennzeichnet durch mehrere neue Pfründenstiftungen. Der Rang der Pfarrkirche Altdorf als Hauptkirche des Landes kommt in den Visitationsprotokollen klar zum Ausdruck. 1676 wirkten zehn, 1684 sogar elf mit Pfründen oder Ämtern ausgestattete Priester mit. Im 17. Jahrhundert traten auch weitere religiöse Bruderschaften auf: vor 1647: Skapulierbruderschaft, um 1652: Mariae-Geburt-Bruderschaft (Männerkongregation). 1684: Sakramentsbruderschaft; die von Dr. Johann Caspar Stadler ins Leben gerufene Frauen- und Jungfrauencongregation. An die Pfarrkirche Altdorf gebunden war zudem die Priesterbruderschaft des Landes. Auch die Gesellschaften und zünftischen Vereinigungen integrierten sich, wohl auch unter dem Eindruck der Pestepidemien, voll ins kirchliche Leben. Der Einflussbereich des Pfarrsprengels wurde 1665 durch die Abkurung Flüelens auf die heutige Ausdehnung beschränkt. Die Stellung des Pfarrherrn erlitt eine Schwächung, als gegen Ende des Jahrhunderts das Dorf durchsetzte, dass die Geistlichkeit, insbesondere Pfarrer und Helfer, jedes Jahr an der Michaelsdorfgemeinde wiederum um ihr Amt anhalten mussten. Um 1693 wurden mit Dorfgemeindebeschluss den Kaplanen Spanbriefe (Aufstellung der Pflichten und Rechte) verordnet, deren Ausfertigung man den 7 Verordneten zur Kirche überliess. Durch das Vermächtnis von Pfarrhelfer Dr. Johann Franz Walker (1712 gefallen bei Villmergen) kam die Pfarrkirche in den Besitz einer umfangreichen Bibliothek, die fortan erweitert wurde. Auch im 18 .Jahrhundert Errichtung weiterer Geschlechterpfründen. Damit wirkten 14 verpfründete Geistliche an der Pfarrkirche. Zudem neue Bruderschaften: 1723: Namen-Jesu-Bruderschaft, 1739: Johann Nepomukbruderschaft 1754: die von Mailand vermittelte Bruderschaft zur Beförderung guter Werke (Barmherzige Brüder).
  
Alt

Offizielle Webseite:

Altdorf
  
 -
(Angaben folgen)
  
Alt

Offizielle Webseite:

PFARREIEN DER KIRCHGEMEINDE

Pfarrei Altdorf (St. Martin) 680   um 680 Bau der ersten Kirche (Alemannengrab)
Pfarrei Altdorf (Bruder Klaus) 1981   Abkurung von St. Martin

PRÄSIDIUM DER KIRCHGEMEINDE

Amtszeit Name / Vorname (J) Alter Wahl Amtsdauer
1959 - 1960 Schmid Franz (1913), Altdorf 45.3 2.0
1961 - 1964 Jauch Walter (1909), Altdorf 51.5 4.0
1965 - 1970 Reichlen Albert (1931), Altdorf 33.5 6.0
1971 - 1976 Stadler Anton (1918), Altdorf 52.5 6.0
1976 - 1978 Büchi Zacharias (1931), Altdorf 44.5 3.0
1981 - 1982 Walker Werner (1935), Altdorf 45.5 2.0
1985 - 1988 Herger Ruedi (1944), Altdorf 40.5 4.0
1989 - 1992 Furrer Josef (1946), Altdorf 42.5 4.0
1993 - 1994 Fäh Ruedi (1937), Altdorf 55.5 2.0
1995 - 1996 Imholz Hans (1952), Altdorf 42.5 2.0
1997 - 1998 Brücker-Moro Patricia (1997), Altdorf 0.0 2.0
1999 - 2004 Müller-Huber Trudi (1936), Altdorf 62.5 6.0
2009 - 2012 von Rotz Peter (1959), Altdorf 49.5 4.0
2013 - 2014 Lussmann-Arnold Sandra (), Altdorf   2.0

EREIGNISSE IN DER KIRCHGEMEINDE / PFARREI

1244  / Sonntag, 19. Juni 1244
Bischof von Konstanz verzichtet zugunsten der Fraumünsteräbtissin auf Zehnten in Uri
Die Äbtissin des Fraumünsters, Judenta von Hagenbuch, übergibt dem Bischof von Konstanz, Heinrich von Tanne, das Patronatsrecht der Kirche von Cham, wofür ihr der Bischof dem ihm alle vier Jahre für die Visitation zustehende Zehnten in Altdorf und Bürglen erlässt.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 54.
     
1248  / Montag, 6. Juli 1248
Päpstliche Bestätigung der bischöflichen Schenkung
Papst Innozenz IV. bestätigt die bischöfliche Schenkung der Einkünfte von Altdorf. Damit ist die Kirche Altdorf der Fraumünsterabtei inkorporiert. Mit der Bedingung eines ständigen Vikars ist zugleich eine wichtige Voraussetzung für eine weitere Entfaltung des kirchlichen Lebens geschaffen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 54.
     
1256  / Freitag, 1. September 1256
Zwei Vikare in der Pfarrei Altdorf
In der Pfarrei Altdorf sind zwei Vikare tätig, die den Pfarrherrn Burkhart Goltstein vertraten. Zudem scheint der Pfarrherr sich dort für die weltlichen Belange einen Amtsmann gehalten zu haben
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 55.
     
1260  / Donnerstag, 29. April 1260
Erstes bekanntes Siegel der Pfarrkirche St. Martin in Altdorf
Das erste bekannte Siegel der Pfarrkirche Altdorf zeigt St. Martin als stehender Ritter, mit dem Schwert den Mantel teilend, vor ihm stehender Bettler, hinter ihm, links, Vorderteil des Pferdes, oben Hand Gottes, Umschrift: «+ S BVRCHARDI PLEBANI DE ALDORF». Es ist das erste Siegel Burkhard Goltsteins.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 52.
     
1270  / Freitag, 13. Juni 1270
Altdorfer Pfarrgenossen werden erstmals erwähnt
Die Altdorfer Pfarrgenossen werden erstmals erwähnt.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 55.
     
1284  / Freitag, 9. Juni 1284
Äbtissin und Leutpriester von Altdporf einigen sich wegen der Einkünfte
Im Hinblick auf einen angemessenen Unterhalt für den Seelsorger nimmt die Äbtissin des Fraumünsters, Elisabeth von Wetzikon, mit dem Altdorfer Pfarrherrn Rudolf Schwerz eine grundsätzliche und detaillierte Ausscheidung der Einkünfte wie der päpstlichen und bischöflichen Abgabepflichten vor. Dem Altdorfer Pfarrer stehen für den ganzen Sprengel (Ausnahme Seelisberg) die Seelgeräte und Opfer zu, sowie der Wein aus den Weinbergen der Kirche und der Weinzehnten, auch der Nusszehnten, der Zehnten der Hülsenfrüchte jedoch nur auf der rechten Uferseite von Reuss und See, weiter zum Teil der Ertrag aus den Äckern des Widum (gewidmetes Gut).
QW I/1 Nr. 1430, S. 656; Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 54; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 84.
     
1290  / Mittwoch, 29. März 1290
Stiftungsurkunde für eine Kirche in Spiringen wird genehmigt
Die Zürcher Chorherren genehmigen die Stiftungsurkunde der Kirche Spiringen. Schächentaler Bauern belasten gegen 80 Grundstücke, welche ausdrücklich als eigene Besitzungen (propriae possessiones) bezeichnet werden, mit Zinsen zugunsten der Kirche und des Kaplans. Zur besseren Sicherung der Stiftung übertragen die meisten das Eigentum der Kirche und erhalten die Güter um den festgesetzten Jahreszins als ewige Erbleihe zurück.
Die Stiftungsurkunde unterzeichnet der Konstanzer Bischof Rudolf von Habsburg-Laufenburg als erster, ihm folgt Elisabeth, die Äbtissin des Fraumünsters in Zürich, der Kirchherr Heinrich von Bürglen und zwei Chorherren von St. Peter. Schliesslich setzt auch freiherr Werner von Attinghausen da Landessiegel unter das Dokument.
Die Leute von Spiringen müssen für den Unterhalt des dort wohnenden Priesters ein genügend grosses Vermögen mit einem ausreichend jährlichen Ertrag vorweisen. Weiter müssen sie für Öl und Wachs zur Beleuchtung, für Altartücher und Messwein sowie für die notwendigen Bücher und Priesterkleider besorgt sein.

QW I.1. Nr. 1620, S. 738 ff.; Stadler Hans, Herger Alois; Spiringen – Geschichte der Pfarrei, S. 20 ff.
     
1317  / Sonntag, 14. März 1317
Kirche Altdorf erhält eine Frühmesspfrund
Zu Ehren der Dreifaltigkeit und der Mutter Gottes und zum Seelenheil ihrer Eltern, Vorfahren und Wohltäter statten zahlreiche Urner vor allem aus der Landespfarrei Altdorf den Altar Unserer Lieben Frau in der Kirche St. Martin mit einer ewigen Kaplaneipfründe (Frühmesspfründe) aus. Die Stifter wollen einen Priester, der keine anderen Pfründen besitzt, in Altdorf wohnt, jeden Tag frühmorgens die Messe liest und sich auch sonst der Seelsorge widmet.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.2. Nr. 879, S. 447 f.
     
1317  / Sonntag, 14. März 1317
Frühmesspfrund in Altdorf wird errichtet
Heinrich Zwick, Konrad von Wolfenschiessen, Konrad von Moos, Hermann von Rieden, Konrad Moser, Heinrich Zwyer, Walter Fürst, Heinrich von Retschrieden und Rüdiger von Stäg mit Rat und Gunst der Einwohner Uris und insbesondere der Altdorfer Pfarrgenossen stiften eine Pfründe für einen Ewigen Kaplan an den Marienaltar. Der Fraumünsteräbtissin, welche die Stiftung bestätigt, steht die Kollatur zu. Als ersten Pfründeninhaber setzte sie Ulrich Früh von Zürich ein. Seine Pflichten bestehen neben der Unterstützung des Leutpriesters vor allem im Lesen von Frühmessen. Er wird daher «Frühmesser» genannt, die Kirche hatte in ihm nun einen zweiten eigentlichen Seelsorger neben dem Ewigen Vikar.
QW I/2 Nr. 879, S. 447. Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 55.
     
1332  / Montag, 28. Juli 1332
Fraumünster verleiht den Zehnten an Leutpriester
Die Äbtissin des Fraumünsters, Elisabeth von Matzingen, trifft mit dem Pfarrer von Altdorf, Arnold von Meilen, einen Vergleich betreffend des Mannlehenzehnten (Korn, Hanf und Obst) zu Altdorf. Sie leiht ihm diesen auf Lebzeiten um jährlich zwei weisse Handschuhe auf Martini.
QW I 2 1633; Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 55; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 161.
     
1361  / Montag, 23. März 1361
Erstmalige Erwähnung eines Pfarrhelfers in Altdorf
Unter Pfarrherr Arnold Blesi wird erstmals ein Helfer, Ulrich zum Brunnen, erwähnt.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 55.
     
1395  / Donnerstag, 7. Mai 1395
Äbtissin schliesst Vertrag mit neuem Vikar in Altdorf
Die Äbtissin der Fraumünsterabtei schliesst nach dem Ableben des Ewigen Vikars Ulrich Toerenschatz von Ulm mit seinem Nachfolger Ägidius Torner von Schwyz einen Vertrag.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 55.
     
1428  / Mittwoch, 4. Juni 1428
Altdorfer erhalten das Recht zur Pfarrwahl
Äbtissin Anastasia von Hohenklingen schenkt den Zehnten und das Meieramt im Kirchspiel Altdorf (ohne Seelisberg) unter gewissen Auflagen zugunsten der Kirche Altdorf und ihrer Kapellen und deren Kirchherren oder Leutpriestern. Zugleich gewährt sie den Kirchgenossen die Gunst, ihre künftigen Pfarrer nach eigenem Gutdünken zu wählen. Die Äbtissin behält sich jedoch das Recht vor, diese dem Bischof von Konstanz zu präsentieren. Der grosse und der kleine Zehnten werden dem Pfarrherrn von den Kirchgenossen weiterhin belassen. Man wandelt in der Folge aber dessen Pflicht, für den kleinen Zehnten den gemeinen Kirchgenossen an der alten Fastnacht ein gemeines Küchlein (Fastnachtsküchlein) zu verabreichen, wegen Beschwerlichkeit in eine finanzielle Abgeltung um.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 91.
     
1525  / Sonntag, 8. Februar 1525
Zürcher Verzicht auf Präsentation des Pfarrherrns
Bürgermeister und Rat von Zürich als Inhaber der Fraumünstergerechtigkeiten verzichten auf Bitten der Urner auf die Lehenspflicht der Pfarrei Altdorf und das Präsentationsrecht für den Pfarrherrn.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 56.
     
1561  / Donnerstag, 31. August 1561
Papst erteilt dem Altdorfer Pfarrer das Recht für Rekonziliationen
Auf Bitte des Rates von Uri und durch die Bemühung des Nuntius Giovanni Antonio Volpe erhält der jeweilige Pfarrer von Altdorf durch ein Breve des Papstes Pius IV. das seltene Privileg, im Gebiet von Uri Kirchen, Klöster, Altäre und Friedhöfe zu rekonzilieren (Wiederheiligung) und Kelche und Glocken zu weihen, was sonst nur den Bischöfen zusteht.
Gasser Helmi, Kirchliches und religiöses Leben, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Band 12, S. 668 f.
     
1693  / Sonntag, 15. November 1693
Zehntenregelung mit dem Altdorfer Pfarrer
Die Dorfgemeinde trifft eine erneuerte, detaillierte Zehntenregelung mit dem Pfarrer.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 58.
     
1803  / Sonntag, 2. Januar 1803
Einzug in die neue Pfarrkirche
Nach dem Dorfbrand von Altdorf 1799 wurde die Kapelle beim Oberen Heiligkreuz für die Gottesdienste benutzt. Mit einer Prozession findet der Einzug in die wieder aufgebaute Pfarrkirche statt. An dem Einzug nehmen Pfarrherr Karl Josef Ringold und Commissarius Karl Martin Arnold sowie die gesamte Ortsgeistlichkeit teil.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 1.
     
1803  / Donnerstag, 6. Januar 1803
Erste Predigt in der neuen Pfarrkirche
An Dreikönigen hält der junge Priester Karl Martin Lusser von Altdorf die erste Predigt in der wieder aufgebauten Pfarrkirche.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 1.
     

 
KIRCHGEMEINDEN

Altdorf
Andermatt
Attinghausen
Bauen
Bürglen
Erstfeld
Flüelen
Göschenen
Gurtnellen
Hospental
Isenthal
Realp
Schattdorf
Seedorf
Seelisberg
Silenen
Sisikon
Spiringen
Unterschächen
Wassen

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 3.1.2019