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PFARREIEN DER KIRCHGEMEINDE

Pfarrei Erstfeld 1478   Abkurung von Altdorf

PRÄSIDIUM DER KIRCHGEMEINDE

Amtszeit Name / Vorname (J) Alter Wahl Amtsdauer
1954 - 1962 Wipfli Josef (1894), Erstfeld 59.5 9.0
1969 - 1978 Baumann Johann (1918), Erstfeld 50.5 10.0
1979 - 1986 Eberli Franz (1937), Erstfeld 41.5 8.0
1987 - 1996 Zgraggen Josef (1936), Erstfeld 50.5 10.0
1997 - 1998 Zgraggen Hans (1949), Erstfeld 47.5 2.0
1999 - 2000 Mengelt-Wirth Helene (1945), Erstfeld 53.3 2.0
2001 - 2010 Ziegler Alberik (1935), Erstfeld 65.5 10.0

EREIGNISSE IN DER KIRCHGEMEINDE / PFARREI

1280  / Donnerstag, 14. März 1280
Schiedsspruch in der Streitsache zweier Klöster
Leutpriester (incuratus) Burkhard von Altdorf und Magister Heinrich von Basel, Chorherren von Zürich, entscheiden als Schiedsrichter einen Streit zwischen Äbtissin Elisabeth und dem Konvent der Abtei Zürich und Abt Volker und dem Konvent von Wettingen über die Nachfolge in dem fahrenden und liegenden Besitz des verstorbenen Heinrich Sigrist in Erstfeld. Während die Äbtissin und der Konvent behaupten, die Nachfolge stehe ihnen zu, weil Heinrich ein Knecht (servus) ihres Klosters und von unehelicher Geburt gewesen sei, bringen Abt und Konvent zu ihren Gunsten vor, er habe vor vielen Jahren das Seinige ihrem Kloster übertragen, weil auf ihren Gütern sitzend, gleich einem von ihren Leuten von ihnen verschiedene Lehen empfangen und alles, was er bei seinem Tod hatte, nochmals ihnen, gleichsam die alte Schenkung erneuernd, übertragen. Auf Grund dessen entscheiden die Schiedsrichter mit Rat rechtschaffener Leute, dass nach Recht und Vernunft Äbtissin und Konvent dem Heinrich nachfolgen sollen, und legen dem Abt und Konvent Stillschweigen betreffs dieser Sache auf. Ausser ihnen siegeln Äbtissin und Abt.

     
1318  / Sonntag, 31. Juli 1318
Ablass für Kirche Erstfeld
Bruder Petrus, der Erzbischof von Nazareth, und sein Weihbischof Frater Guizardus erteilen auf ihrer Durchreise in Wassen einen Ablass von 140 Tagen für die dem heiligen Ambrosius und dem seligen Otmar geweihte Kirche in Erstfeld an deren Festtagen und während der folgenden Woche, ebenso an den Festen der Maria, dazu allen, die der Hostie.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.2. Nr. 944, S.482.
     
1393  / Mittwoch, 29. Mai 1393
Erstfelder lassen Rechte und Pflichten der Leutpriester verurkunden
Die Erstfelder lassen ihre Rechte und Gewohnheiten gegenüber dem Leutpriester von Altdorf und - zur Vermeidung von Missverständnis auch gegenüber ihrem Seelsorger verurkunden. Der Priester wird bisweilen auch «vffhin gen Wiler» gesandt, um Messe zu lesen oder wegen anderer seelsorglicher Verpflichtungen.
Der Geschichtsfreund Bd. 8 (1852), S. 265 f.; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 91.
     
1477  / Mittwoch, 23. Mai 1477
Erstfeld wird ein eigener Priester zugestanden
Der Kirchherr Andreas Sträler zu Altdorf gibt den Kirchleuten zu Erstfeld die Einwilligung zur Wahl eines tauglichen, bei ihnen wohnenden Leutpriesters, dem der Zehnten in Erstfeld die Einkäufe ins Jahrzeitbuch zufallen soll.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 150.
     

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 3.1.2019