Die katholischen Kirchgemeinden in Uri
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Jassen
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Der Jass ist ein in der Schweiz verbreitetes Kartenspiel mit vier Spielern und 36 Spielkarten. Es wird auch als Nationalspiel bezeichnet und in privaten Räumen sowie in Gastwirtschaften gespielt. Schweizer Söldner brachten das Spiel aus den Niederlanden in ihre Heimat mit. Begriffe wie «Jass» (= «Bauer», eigentlich «Kaspar»), «Näll» und «Stöck» entstammen der niederländischen Sprache.
Die ältesten bekannten Karten aus der Deutschschweiz, eine Variante der deutschen Karten, stammen aus dem 15. Jahrhundert und trugen die Farben Schellen, Schilten, Hüte und Federn. Die Farben «Rosen» und «Eicheln» im deutschschweizerischen Blatt sind erst später eingeführt worden.
Jassen wurde im 19. Jahrhundert populär, im Laufe der Zeit entstanden einige verschiedene Varianten. Darunter finden sich auch Spiele, die mit dem eigentlichen Jass gar nichts mehr gemeinsam haben, jedoch umgangssprachlich immer noch als solcher bezeichnet werden.
Der traditionelle und meist gespielte Jass ist der «Schieber». Der Namen bezeichnet die Möglichkeit, dass die Person, die zur Ansage berechtigt ist, bei allzu schlechten Karten ihrem Partner schieben kann. Erstere muss dann jedoch anspielen. Und hier beginnen dann bereits die Spielweisheiten mit ihren Ausnahmen. Soll man mit einem «Dreifärber» überhaupt schieben oder eben nicht. Auch beim «Schieber» bilden sich örtliche Spezialitäten. So jasst man in Flüelen gerne mit dem «Doppel-Ryys».
Auch betreffend Spielregeln gibt es in Uri verschiedene Meinungen. Traditionell ist, dass beim «Unnä» die Sechs zwar alles sticht, jedoch nichts zählt (Ass = 11). Im Multiziplieren hält man sich hierzulande beim Jassen bescheiden, nebst «Schallä» und «Schiltä» werden der «Unnä» und «Obä» doppelt gezählt. Also nichts mit Dreifachem! Wer es lieber mit dem Vielfachen zu tun hat, der spielt den «Coiffeur», der anscheinend aus der Westschweiz importiert wurde und eigentlich «Quoi faire» heisst.
Viele Urnerinnen und Urner sind in einem Jass-Club - mit oder ohne Ersatz. Gespielt wird für die Speisung einer Jasskasse. Deren Leerung erfolgt vielfach mit einem feinen Essen oder mit einer Reise.
Vor allem in den Vereinen ist die Jassmeisterschaft fester Bestandteil des Jahresprogramms. Es wurde auch schon Urner Jassmeister gesucht und erkoren, jedoch dass die Anlässe einer kantonalen Jass-Meisterschaft eine jährliche Regelmässigkeit erlangt hätten.
In Uri waren auch schon mehrmals die beliebte Fernsehsendungen «Donnschtig-Jass» zu Gast.
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Offizielle Webseite:
Literatur: www.urikon.ch (2017); Foto: Gäste in einem Urner Restaurant beim Jassen und «Schwarznä» (Michael Aschwanden, um 1910; StAUR Slg Bilddokumente 247.03-BI-28933).
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Fernsehspiele
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Kirchgemeinde Spiringen
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PFARREIEN DER KIRCHGEMEINDE
Pfarrei Spiringen | | 1591 | | | | Abkurung von Bürglen mit Unterschächen |
PRÄSIDIUM DER KIRCHGEMEINDE
Amtszeit | | Name / Vorname (J) | | Alter Wahl | | Amtsdauer |
1961 - 1966 | | Herger Alois (1892), Spiringen | | 68.3 | | 6.0 |
1969 - 1970 | | Imholz Anton (1913), Spiringen | | 55.5 | | 2.0 |
1973 - 1976 | | Gisler Alois (1922), Spiringen | | 50.5 | | 4.0 |
1977 - 1980 | | Müller Michael (1915), Spiringen | | 61.6 | | 4.0 |
1981 - 1986 | | Imhof Alois (1919), Spiringen | | 61.6 | | 6.0 |
1987 - 1992 | | Gisler Anton (1933), Spiringen | | 53.5 | | 6.0 |
1993 - 2000 | | Imholz Franz (1955), Spiringen | | 37.9 | | 8.0 |
2001 - 2004 | | Imhof Lothar (1958), Spiringen | | 42.5 | | 4.0 |
2007 - 2008 | | Gisler Josef (1960), Spiringen | | 46.5 | | 2.0 |
2009 - 2010 | | Gisler Nikolaus (1960), Spiringen | | 48.5 | | 2.0 |
EREIGNISSE IN DER KIRCHGEMEINDE / PFARREI
1290
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Samstag, 25. März 1290
Ablass für die Pfarrkirche Spiringen
In Rom erteilen zwei Erzbischöfe und elf Bischöfe der zur Mutterkirche in Spiringen gehörenden Pfarrkirche in Spiringen in der Diözese Konstanz für gewisse Kirchenfeste und die darauf folgende Woche einen Ablass von vierzig Tagen, vorbehalten die Zustimmung des Diözesans.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 1617, S.737.
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1290
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Mittwoch, 29. März 1290
Erlaubnis zum Bau der Kirche Spiringen
Der Bischof von Konstanz lässt das Begehren der Schächentaler, in Spiringen eine Kirche zu erbauen, durch die beiden Zürcher Chorherren Heinrich Manesse und Jakob von St. Peter näher prüfen. Auch sie anerkennen die Notwendigkeit einer Kirchengründung. Doch die kanonischen Anforderungen sind erheblich und verlangen grosse Opfer: eine Parzelle von 30 Schritt für Kirche und Friedhof, ein Grundstück mit Haus und Garten für den Priester, ein gesichertes Jahreseinkommen für den Seelsorger von 15 Pfund, 13 Viertel Nüsse für die Kirchenbeleuchtung, 10 Pfund Bienenwachs für den Altar und 3 Pfund für das Stundengebet, 10 Schilling für den Messwein und die Nachkommunion der Gläubigen, schliesslich gegen 20 Pfund für die Anschaffung der liturgischen Bücher. Um diesen Forderungen nachzukommen, veräussern die Leute des Tales ihre eigenen Güter den beiden Zürcher Chorherren und dem Bürgler Leutpriester. Sie erhalten diese als Erblehen zurück und haben dafür auf St. Gallustag den Zins zu zahlen. Der Bürgler Pfarrer ist verpflichtet, persönlich oder durch einen in Spiringen residierenden Priester die Seelsorge zu gewährleisten. Der Mutterkirche dürfen durch die neue Stiftung keinerlei Nachteile erwachsen. Deshalb bleiben ihr alle Zehnten, Seelgeräte und Opfer und überhaupt alle Einkünfte, mit Ausnahme der neu gestifteten Zinsen, vorbehalten. Die Besiegelung nehmen von kirchlicher Seite Bischof Rudolf von Konstanz, die Äbtissin Elisabeth von Zürich und der Bürgler Leutpriester Heinrich vor. Freiherr Werner von Attinghausen bekräftigt die Abmachungen mit dem Siegel des Landes Uri.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 1620, S.738 ff.; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 95 f.
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1290
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Sonntag, 15. Oktober 1290
Bestätigung des Ablasses für die Kirche von Spiringen
Alle, welche die Spiringer Kirche an bestimmten Festtagen reumütigen Herzens besuchen oder auch an den Bau und die Ausstattung beitragen, erhalten 40 Tage Ablass von Sündenstrafen. Der Ablassbrief wird vom Konstanzer Diözesanbischof Rudolf von Habsburg-Laufenburg bestätigt. Die begünstigte Kirche wird dadurch bekannt, gewinnt an Ansehen und wird von vielen aufgesucht, welche etwas für den Bau und die Ausstattung spenden. Die gegen billige Gebühr in Rom ausgestellte Urkunde ist mit dreizehn Siegeln geziert.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 1637, S.755; Stadler Hans, Herger Alois; Spiringen – Geschichte der Pfarrei, S. 29.
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1378
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Sonntag, 10. Mai 1378
Vertrag zwischen den Kirchgenossen von Spiringen und Bürglen
Die Kirchgenossen von Spiringen können für 50 Pfund alles Seelgerät (Vermächtnisse an die Kirche) und die Almosen ablösen, welche der Mutterkirche, dem Leutpriester, seinem Helfer oder an das Ewiglicht in Bürglen an Geld, Wachs, Nüssen, Öl oder in sonst einer Form zu entrichten waren. Auch das ab zwei Gütern in Unterschächen geschuldete Armenbrot wird losgekauft.
Der Geschichtsfreund Bd. 42 (1887), S. 10 ff.
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KIRCHGEMEINDEN
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