Helvetik - Kriegsereignisse
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Donnerstag, 8. Februar 1798
Urner Hilfstruppen wollen losmarschieren
Uri teilt Bern mit, dass Landeshauptmann Anton Maria Schmid in vier Tagen mit den Urner Hilfstruppen abmarschieren werde. Gleichzeitig ersucht es zusammen mit Schwyz
die Luzerner Regierung um die Bewilligung für den Truppendurchmarsch.
Arnold, Helvetik, S. 22.
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Sonntag, 11. Februar 1798
Auszüger schwören zur Landesfahne
Nach einigen Trülltagen schwören alle Auszüger zur Landesfahne: eine feierliche Zeremonie, "die das Blut vor Ehrgefühl und den Mut kochend macht".
Franz Josef Meyer, in: Arnold, Helvetik, S. 22.
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Montag, 12. Februar 1798
Urner Hilfstruppen brechen auf
Die neunte und zehnte Urner Rotte, die Zuzüger aus Ursern und der Leventina, zusammen 600 Mann, brechen nach Luzern auf, wo sie in Wirtshäuser einquartiert sogar das Schlafgeld bezahlen müssen.
Arnold, Helvetik, S. 22.
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Freitag, 16. März 1798
Nichtangriffspakt zwischen Frankreich und den fünf Ländern
Die neunzehnköpfige Gesandtschaft wendet sich in einem geschickten Vortrag an General Brune. Ihre freiheitlichen Verfassungen lobend, versuchte sie die Schlagworte der Französischen Revolution zur eigenen Verteidigung aufzubauen und ihre Spitze gegen einen möglichen französischen Angriff selbst zu wenden. Sie verspricht, die Waffen nicht gegen Frankreich zu erheben, und appelliert an den Gerechtigkeitssinn der französischen Nation, der nicht zugemutet werde, die Religion, Freiheit, Unabhängigkeit und die Verfassung der demokratischen Orte zu stören. Die Delegation gibt Guilleaume Brune auch zu verstehen, dass die Innerschweiz für die Beibehaltung ihrer politischen Einrichtungen kämpfen werde. Die Freiheitsurkunden der Schwyzer und Urner Landsgemeinde für ihre Untertanen nehmen zudem den Franzosen jeden Vorwand, als Befreier in die inneren Kantone einzumarschieren. Brune versichert die kleinen Kantone der Freundschaft Frankreichs, das nicht beabsichtige, ihre Gebiete zu besetzen. Damit kommt zwischen Frankreich und den fünf Ländern, soviel wie ein Nichtangriffspakt zustande.
Arnold, Helvetik, S. 35.
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Sonntag, 1. April 1798
Zusammenkunft wird vom eidgenössischen Partikularismus überschattet
Die fünftägige Tagung in Schwyz wird vom eidgenössischen Partikularismus überschattet, der einmal mehr ein einheitliches Handeln auf einer breiteren Ebene verunmöglicht. Als die Beratungen eröffnet werden sollen, sind neben den geladenen Gesandten von Appenzell und der Landschaft St. Gallen auch Vertreter der Stadt St. Gallen, Toggenburgs, des Rheintals und der Landschaft Sargans eingetroffen. Sie wünschen sich eng an die fünf Stände anzuschliessen und mit ihnen die weiteren Schritte zur Verteidigung ihrer Unabhängigkeit zu beraten. Die fünf alten Stände finden – in Unkenntnis der proklamierten Verfassung – jedoch eine gemeinsame Unterredung sei nachteilig und gefährlich. Neben Eigennutz und Kurzsichtigkeit besteht die Angst, Frankreich würde ein gemeinsames Vorgehen als Koalition ansehen. Es bleibt den Abgeordneten der Untertanengebiet und der Zugewandten Orte nichts anderes übrig, als in einer gesonderten Versammlung eigene Massnahmen zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit zu beraten.
Arnold, Helvetik, S. 36.
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Donnerstag, 13. Dezember 1798
Helvetisches Militärgesetz verpflichtet zum Militärdienst
Allgemeine Militärpflicht wird eingeführt
Das Militärgesetz der Helvetischen Republik verpflichtet alle Männer von 20 bis 45 Jahren zum
Militärdienst. Ein Drittel der Mannschaft soll dem Auszug (Elite), zwei Drittel der Reserve zugeteilt werden. In die auszugsbereite Elite sollen in erster Linie Unverheiratete eingereiht werden, Verheiratete nur zur Ergänzung der geforderten Gemeindekontingente. Der Kanton Waldstätten hatte 3,5 Bataillone oder 3500 Auszüger und 7000 Reservisten zu stellen. Die Distrikte Altdorf mit 513 und Andermatt mit 143 Auszügern bildeten den grössten Teil des ersten Bataillons. Das Direktorium ernennt für jeden Kanton einen Generalinspektor, der die Ausscheidung der Mannschaft und ihre Auslosung vorzunehmen. Für den Kanton Waldstätten ist das Bonaventura Landwing von Zug.
Arnold, Helvetik, S. 112; HB CH II S. 805.
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Samstag, 30. März 1799
Das Direktorium erlässt Blutgesetze
Nach Unruhen und erbittertem Widerstand gegen die Organisation der Milizen der Meuterei eines Milizbataillons in Basel versucht das Direktorium durch die Blutgesetze die aufgebrachte Bevölkerung einzuschüchtern. Militärdienstverweigerung und Auflehnung gegen die Verteidigungsmassnahmen der Regierung sowie die Teilnahme an gegenrevolutionären Bewegungen sollen mit der Todesstrafe geahndet und die Beurteilung dieser Vergehen Kriegsgerichten überwiesen werden.
Arnold, Helvetik, S. 114.
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Mittwoch, 3. April 1799
Milizeinteilung im Kloster Seedorf
Unterstatthalter Müller begibt sich in Begleitung von Unterinspektor Hotz nach Seedorf, um mit der Milizeinteilung zu beginnen. Einzig die Sisikoner unterziehen sich ohne Widerstand der Auslosung. Von Seelisberg erscheint ausser dem Agenten niemand. Die Isenthaler kann er nur mit viel Mühe zum Gehorsam überreden. Die Seedorfer blieben bei ihrer Weigerung, auch als
Müller ihnen mit der Todesstrafe droht.
Arnold, Helvetik, S. 114.
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Donnerstag, 4. April 1799
Milizeinteilung von Flüelen, Altdorf und Attinghausen
Unterstatthalter Müller gelingt es, ohne grosse Schwierigkeiten die Gemeinden Flüelen, Altdorf und Attinghausen einzuteilen. Die Seedorfer können, obwohl sie dem Ultimatum Müllers Folge geleistet und nach Altdorf gekommen sind, erneut nicht ausgelost werden, da die Mannschaft aus Bauen, das mit Seedorf eine Gemeinde bildet, nicht anwesend ist. Als sich am Nachmittag eine übelgestimmte Menge aus den umliegenden Gemeinden in Altdorf zusammenrottet, um der Truppenauslosung zuzuschauen, befürchtet Müller bereits den Ausbruch eines Aufstandes. Doch die Bauern begnügen sich mit offenen Drohungen.
Altdorf, Helvetik, S. 116;
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Donnerstag, 25. April 1799
Bewaffnete Zusammenkunft bei der Jagdmattkapelle
Am Tag der alten Landesprozession zur Jagdmattkapelle in Erstfeld finden sich, obwohl die Regierung solche Bittgänge aus Furcht vor Aufständen verboten hat, einige hundert, grösstenteils bewaffnete Bauern dort ein. Sie haben weniger die Absicht zu beten, als über Krieg und Frieden zu entscheiden. Nach den religiösen Feierlichkeiten, wobei Pfarrer Johann Georg Aschwanden das Volk zum Kampf für die bedrohte Religion aufgerufen hat, beschliesst die Versammlung unter der Führung Schmids, die alte Verfassung wiederherzustellen. Die Munizipalität von Altdorf wird schriftlich aufgefordert, die einstweilige Regierungsgewalt zu übernehmen, den Durchgang bei Flüelen zu sperren und auf den folgenden Tag eine Landsgemeinde ankündigen zu lassen. Sie weist dieses Begehren jedoch zurück und versucht durch Eilboten die Gemeinden von diesem gefährlichen Schritt abzuhalten. Auf die Bitte der Munizipalität hin fordert auch der bischöfliche Kommissar Ringold alle Dorfpfarrer auf, das Volk zur Ruhe zu ermahnen. Während diese Beruhigungsversuche in den unteren Gemeinden einigen Erfolg haben, ist das im oberen Reusstal nicht der Fall, da die Boten der Munizipalität gehindert werden, weiter als bis Erstfeld zu gehen.
Arnold, Helvetik, S. 131 ff.
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Sonntag, 28. April 1799
Uri erhält Hilfsversprechen aus dem Wallis
Uri erhält ein Hilfsversprechen aus dem Oberwallis, das in einem mit wilder Rohheit geführten Krieg gegen die Franzosen steht. Glarus hingegen weist Schmids Hilfsgesuch zurück und verweigert jede Truppenhilfe. Der Regierungsstatthalter von Linth lässt eine Abteilung Franzosen ins Linthtal marschieren, um jede Verbindung mit den Urnern abzuschneiden.
Aufgehetzt durch Altdorf erheben sich fast gleichzeitig mit ihren alten Herren auch die Leventiner.
Arnold, Helvetik, S. 137.
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HELVETIK
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