Die Meisen (Paridae) sind eine Familie in der Ordnung der Sperlingsvögel. Meisen kommen in der nördlichen Hemisphäre und in Afrika vor. In Uri am häufigsten sind die Kohlmeise und die Blaumeise.
Die Meisen sind klein und gedrungen und haben einen kräftigen Schnabel. Als gewandte Kletterer beschaffen sie sich ihre Nahrung vor allem im Gehölz. Es sind anpassungsfähige Tiere, die hauptsächlich von Insekten und Sämereien leben. Viele Arten leben in der Nähe menschlicher Siedlungen und nehmen gerne das Futterangebot von Menschen an. Sie sind Höhlenbrüter und überwiegend Standvögel. Im Winter schliessen sie sich oft zu gemischten Trupps zusammen.
Jagd, Schutz:
Die Jagd auf Singvögel war früher weit weitverbreitet. 1856 wurden die Meisen unter Schutz gestellt. Einzig im Oktober und November war das Fangen und Schiessen noch erlaubt.
Seit 1875/76 ist die Jagd auf Singvögel gemäss des eidgenössischen Jagdgesetzes schweizweit nicht erlaubt.
Literatur:
www.wikipedia.de (2019): Fotos: Meisen im Huon, Altdorf (Rolf Gisler-Jauch, 2019).
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Kohlmeise
Familie:
Meisen
Merkmale:
Kopf und Hals schwarz; weisse Wangen; gelbe Brust mit schwarzem Band; Rücken grüngrau; die grossen Armdecken mit den weissen Spitzen bilden eine weisse Flügelbinde.
Zugverhalten:
Standvogel, Kurzstreckenzieher
Status UR / CH:
häufig brütender Jahresvogel
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Blaumeise
Familie:
Meisen
Merkmale:
Flügel, Schwanz und Scheitel blau; Wangen weiss; Rücken grün und Unterseite gelb.
Zugverhalten:
Standvogel, Kurzstreckenzieher
Status UR / CH:
häufig brütender Jahresvogel
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Schwanzmeise
Familie:
Meisen
Merkmale:
Langer schwarzweisser Schwanz; das Gefieder ist rosa, schwarz und weiss; beide Geschlechter sind gleich. Es gibt verschiedene Varianten, die einheimischen Schwanzmeisen weisen einen schwärzlichen Streifen an der Kopfseite auf.
Zugverhalten:
überwiegend Standvogel
Status UR / CH:
häufig brütender Jahresvogel
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WEITERE MEISEN IN URI
Bartmeise
Familie:
Meisen
Merkmale:
gelbbraunes Gefieder mit zimtbraunem Rücken, gemusterte Flügel; langer Schwanz; die einem Chinesenbart ähnlichen schwarzen Bartstreifen und der graue Kopf des Männchens fehlen dem Weibchen.
Zugverhalten:
Standvogel und Kurzstreckenzieher
Status UR / CH:
lokal brütender Standvogel, regelmässiger, seltener Durchzügler und Wintergast
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Beutelmeise
Familie:
Meisen
Merkmale:
Breiter schwarzer Gesichtsfleck und kastanienbrauner Rücken. Die Jungvögel haben noch keine schwarze Maske
Zugverhalten:
überwiegend Kurzstreckenzieher
Status UR / CH:
unregelmässiger Brutvogel; regelmässiger, spärlicher Durchzügler, extrem seltener Wintergast
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Haubenmeise
Familie:
Meisen
Merkmale:
Haube aus schwarzen Federn mit weissen Aussenkanten; schwarzer Halbkreis hinter dem Auge; graubrauner Rücken; beide Geschlechter gleich.
Zugverhalten:
Standvogel
Status UR / CH:
häufig brütender Jahresvogel
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Mönchsmeise
Familie:
Meisen
Merkmale:
Graubraune Oberseite, matte bräunlich-weisse Unterseite; schwarze Kopfplatte; hat im Gegensatz zur Sumpfmeise ein helles Flügelfeld und einen längeren schwarzen Latz.
Zugverhalten:
Standvogel
Status UR / CH:
häufig brütender Jahresvogel
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Sumpfmeise
Familie:
Meisen
Merkmale:
Graubraune Oberseite und matte bräunlich-weisse Unterseite; die Kopfplatte ist glänzend schwarz; nur ein kleiner, schwarze Latz; ein helles Flügelfeld fehlt.
Zugverhalten:
ausgesprochener Standvogel
Status UR / CH:
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Tannenmeise
Familie:
Meisen
Merkmale:
Kopf glänzend schwarz mit auffallend weissem Nackenfleck; sonst überwiegend grau, ohne Gelbgrün; sträubt gern die Scheitelfedern; beide Geschlechter gleich.
Zugverhalten:
Standvogel und Kurzstreckenzieher
Status UR / CH:
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SAGEN- UND MÄRCHENHAFTES ZU MEISEN
Meisen haben keinen Auftritt in der Urner
Sage.
EREIGNISSE MIT MEISEN
1856
/
Mittwoch, 29. Oktober 1856
Ein Teil der Singvögel wird geschützt
Der Landrat erlässt die «Verordnung gegen schädliche Thiere und Vögel» und setzt für die Erlegung von gewissen Vögeln und Tieren Abschussprämien fest: Geier (5 Franken), Habicht und Sperber (je 1 Franken), Fischreiher (1 Franken), Kuckuck (50 Rappen), «Fleischraben» (50 Rappen), Elster (20 Rappen) sowie für den Rotgimpel (7 Rappen). Prämien sind auch für den Fischotter (4 Franken) und den Iltis (1 Franken).
Die Gebühr kann auf Vorweisung des toten Tieres beim Kantonssäckelamt bezogen werden. Die vorgewiesenen Tiere sind durch das Abschneiden eines Fusses zu bezeichnen. Die Tiere dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage auch zu verbotener Zeit geschossen werden.
Um hingegen dem Raupenschaden an Obst- und Feldbäumen entgegen zu wirken wird verordnet, dass es verboten ist, jede Art Meisen, Stelzen, Finken, Rothkehlchen, Rothschwänzchen («Rötheli») und kleinere Singvögel überhaupt auf jegliche Art zu fangen oder zu töten, im Frühjahr oder im Sommer ihre Nester zu zerstören und deren Eier oder Junge auszunehmen, bei einer Busse von 3 ½ - 10 Franken. Einzig im Oktober und November ist das Fangen und Schiessen der kleineren Singvögel erlaubt.
Abl UR 1856, S. 205 f.
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VOGELCLANS
ZUGVERHALTEN
STATUS UR / CH
VÖGEL IN URI
Vögel, die gemäss Liste von
www.fauna-uri.ch in Uri nachgewiesen werden konnten.
VOGELINFORMATIONEN
Auf der Webseite der Vogelwarte Sempach finden sich alle Angaben
zu den einzelnen Vögeln.
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www.vogelwarte.ch
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