Register der Volksfrömmigkeit
Fasten im Volksglauben
Noch im 19. Jahrhundert zählte das katholische Kirchenjahr fast hundertfünfzig Fastentage, u. a. die vierzig Tage von Aschermittwoch (für die meisten Landleute aber vom Fronfastenmittwoch, dem Mittwoch nach der Alten Fasnacht) bis Karsamstag (seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil bis zur Abendmahlsmesse am Gründonnerstag) und die vierzig Tage vor Weihnachten. Da die Sonntage bei den Fastenzeiten ausgenommen waren, begann die weihnachtliche Fastenzeit mit dem 11. November. Zu diesen achtzig Tagen kamen alle Freitage und die Quatembertage: Viermal im Jahre waren der Mittwoch, der Freitag und der Samstag Fasttage. Dazu kamen die Vigiltage: Fünf Tage, die als Vortage von grossen Festen (Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen) gehalten wurden, waren Fasttage. Diese zahlreichen Fasttage konnte sich natürlich kaum jemand merken. Damit sie nicht vergessen wurden, schärfte der Pfarrer den Gläubigen jeden Sonntag von der Kanzel aus ausdrücklich ein, ob und wann in der nächsten Woche Fastengebote zu beachten waren.
Die kirchliche Fastenzeit begann mit dem Aschermittwoch. Der Freitag war das ganze Jahr fleischlos, in der Fastenzeit kam noch der Mittwoch dazu. Zu den gebotenen Fasttagen zählte auch der Vortag von hohen Festen (Vigiltag).
Während das Fasten heute eher als spirituelle Erfahrung die eigene Persönlichkeit bereichern soll, war das Fasten früher als Kirchengebot nicht freiwillig. Es war eine streng vorgeschriebene Bussübung, der jeder Katholik nachkommen musste, wollte er nicht abseits der Gemeinschaft stehen und sein Seelenheil aufs Spiel setzen.
Die Fastengebote wurden fast durchwegs streng eingehalten. Es gab zwar seit dem ausgehenden Mittelalter immer wieder Änderungen, doch die Grundregel blieb bestehen: Während der vierzigtägigen Fastenzeit durfte man sich nur einmal täglich sättigen. Es durfte kein Fleisch von vierfüssigen Tieren und Vögeln gegessen werden. Lange Zeit waren auch Produkte dieser Tiere (Eier, Milch, Käse, Butter und tierisches Fett) verboten. Ausserdem gab es Tage, an denen die Zahl der täglichen Mahlzeiten reduziert war (z.B. Sättigung nur einmal am Tag). Oft wurde noch über das vorgeschriebene Mass hinaus gefastet. Während der Fastenzeit waren Belustigungen, Hochzeiten und Tanzanlässe verboten.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 168 f. Literatur: Muheim-Büeler Josef, Domus, S. 256; Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 150.
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NACHWEISE
«... Ein Silener sagte mir, er habe noch zwei alte Männer gekannt, die behaupteten, sie hätten in jungen Jahren am ersten Fastensonntag auf dem Belmeten ein Feuer angezündet.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 1087.
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VOKLSGLAUBEN
DAS NACHSCHLAGEWERK
Kraft aus einer anderen Welt
Zeichen und Handlungen
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in Uri
Walter Bär-Vetsch, Altdorf
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