Register der Volksfrömmigkeit
Feige und Hörnchenhand
Die Schadenswirkung des Bösen Blicks lag im Austrocknen, Dörren, Verzehren oder im Unfruchtbarmachen. Obszöne Gesten galten ihm als Abwehrmittel. Dazu zählten die Feige (Daumen zwischen den Fingern) als Symbol der körperlichen Vereinigung von Mann und Frau und die Hörnchenhand (ausgestreckter Zeige- und kleiner Finger). Sie sollten das Zauberauge durchbohren und böse Geister verhöhnen. Näherte sich eine gefährliche Person, so formte man ganz unauffällig die Hand zu einer Abwehrgeste.
Solche Handgesten (Feige und Hörnchenhand) fand man auch als Amulett. Diese Anhänger galten als Schutzsymbol gegen den Bösen Blick. Man fertigte sie vielfach aus roter Koralle an, wodurch dem Amulett durch das spezielle Material eine verstärkte Schutzfunktion zukam. In der Barockzeit wurde die Feige als starkes Zaubermittel (Apotropäom) sogar an den Rosenkranz gehängt. Obwohl es sich um eine obszöne und verspottende Geste handelte, konnte man an Wallfahrtsorten entsprechend geformte Amulette kaufen.
Die Feige (Fica) gilt in den Südländern bis heute als Geste gegen Verwünschungen und den Bösen Blick, daneben aber auch als entwürdigendes Zeichen zur Verspottung und Demütigung.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 173; Literatur: Hofmann Lea, S. 56 f.; Schütz Markus, Gebrauchsgegenstände zum Glauben, S. 116 f.; «Suisse Primitive», Forum der Schweizer Geschichte, Museumsführer (2002); Watteck Arno, Amulette und Talismane, S. 36.
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Zeichen und Handlungen
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Walter Bär-Vetsch, Altdorf
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