Register der Volksfrömmigkeit
Garten, Gartenhag
Der Gartenhag galt als unabdingbarer Bestandteil des Gartens. Der Zaun schützte nicht nur physisch vor dem Zutritt. Er hatte auch magische Kraft und hielt Hexen fern. Zudem schützte man den Garten, indem man bestimmte Pflanzen, wie Sefi, Buchs, Stechpalme, an den Gartenhag pflanzte. Nach dem Palmsonntag wurde die von der Kirche heimgebrachte Palme zuerst an den Gartenzaun gesteckt, was ebenfalls als Schutzfunktion zu verstehen war.
Im Garten zeichnete sich der Matriarchalbereich des Bauernhauses aus. Darin war die Hausfrau unbestritten allein zuständig. Als selbstverständliche Regel galt, dass man an den drei hohen heiligen Tagen der Karwoche nicht im Garten arbeitete. Während der Tage der Menstruation durfte die Frau nicht im Garten arbeiten. Diese Einschränkung galt nicht dem Schutz der Frau, sondern es hiess, dass es nichts Rechtes aus den Pflanzen gab, die während der Menstruation gesät oder gesetzt wurden. Für die Arbeit im Garten wurde sehr auf die Tierkreiszeichen geachtet, vor allem aber auf die Mondphasen und den Mondaspekt («nidsigäändä Mond und obisgäändä Mond»).
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 204 f. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 171.
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NACHWEISE
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VOKLSGLAUBEN
DAS NACHSCHLAGEWERK
Kraft aus einer anderen Welt
Zeichen und Handlungen
des Volksglaubens und der Volksfrömmigkeit
in Uri
Walter Bär-Vetsch, Altdorf
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Porträt
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