Register der Volksfrömmigkeit
Geisterbeschwörung
Unter Geisterbeschwörung verstand man das Bannen von Geistern. Es war für den Volksglauben in unserer Gegend absolut verbindlich, dass nicht irgendjemand Geister bannen konnte, sondern dass die Macht allein auf einen Priester beschränkt war. Das Volk zog den Kreis sogar noch enger. Es sagte, dass irgendein Weltgeistlicher mit Geistern nichts anfangen konnte. Es musste der ortszuständige Priester oder ein Kapuziner sein, denn das Volk billigte die Kräfte keinem andern Menschen zu.110 Und innerhalb der Kapuziner gab es nochmals eine Einschränkung: Nach der Volksmeinung musste es ein Guardian (Vorsteher eines Kapuzinerklosters) sein, da dieser mit besonderen Vollmachten ausgestattet war.
Echt volkstümlich war die Art und Weise, wie die Menschen unseres bäuerlichen Schlages auf Einzelheiten des Beschwörers oder Bannes achteten. Die verkehrte Stola war wichtig, in einem anderen Fall das Pulver, das der Pater an allen vier Ecken der Scheune streute.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 215 ff. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 185 f.
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NACHWEISE
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VOKLSGLAUBEN
DAS NACHSCHLAGEWERK
Kraft aus einer anderen Welt
Zeichen und Handlungen
des Volksglaubens und der Volksfrömmigkeit
in Uri
Walter Bär-Vetsch, Altdorf
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