Register der Volksfrömmigkeit
Jungfrauenkongregation
In den meisten Pfarreien wurden die Mädchen nach der Christenlehr-Entlassung mit 16 Jahren oder schon im letzten Sekundarschuljahr in die Ziele der Kongregation – religiöse Lebensführung, tägliches Kongregationsgebet und Bewahrung der Jungfräulichkeit bis zur Ehe – eingeführt und automatisch in die Jungfrauenkongregation aufgenommen. Sich dagegen zu wehren bedeutete, sich auf einen lockeren Lebenswandel zu begeben. Jene, die heirateten, wurden an einem Brautabend entlassen. Sie traten dann in den Katholischen Frauen- und Mütterverein über, der sich ursprünglich auch marianischem Gedankengut verpflichtet wusste. Unverheiratete – es waren damals nicht wenige – blieben als Jungfrauen lebenslang Mitglieder der Kongregation.
Die Jungfrauenkongregation, die von einem Geistlichen geleitet wurde, war um religiöse Bildung und Vorbereitung auf die Ehe besorgt und überwachte die Erfüllung der religiösen Pflichten, insbesondere des monatlichen Empfangs der Beichte und der Kommunion in einer eigenen Kongregationsmesse, die mit einer Sonntagsfrühmesse verbunden war. Darüber hinaus gehörten Gemeinschaftserlebnisse, wie Wanderungen, Bastelabende und der Jahresausflug, zum Programm.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 313; Literatur: Imfeld Karl, Volksbräuche und Volkskultur in Obwalden, S. 251.
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NACHWEISE
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VOKLSGLAUBEN
DAS NACHSCHLAGEWERK
Kraft aus einer anderen Welt
Zeichen und Handlungen
des Volksglaubens und der Volksfrömmigkeit
in Uri
Walter Bär-Vetsch, Altdorf
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