Register der Volksfrömmigkeit
Künden
Unser Volk verstand unter Künden das Sicht-Bemerkbar-Machen eines Sterbenden oder soeben Verstorbenen bei seinen Angehörigen, Verwandten oder bei guten Bekannten. Die körperliche Nähe des sich Kündenden war dabei ohne Bedeutung. Der Sterbende konnte weit weg sein, sein Geist kannte keine Distanzen. Auch Tiere und unerklärliche Begebenheiten wurden als Künden ausgelegt. Künden konnte aber auch das Es.
Dass sich jemand kündete, betrachtete man als grosse Selbstverständlichkeit. Es zweifelte kein Mensch an der Tatsächlichkeit des Kündens. Wenn über das Künden gesprochen wurde – und das war sehr häufig der Fall –, war das Erstaunliche daran nicht das Künden selber, sondern die Art und Weise, wie dies geschah. Es klopfte jemand an die Wand, man hörte Schritte, es wurden Türen geöffnet oder zugestossen, es fiel ganz unerklärlicherweise etwas auf den Boden. Bald darauf vernahm man vom Tode eines nahestehenden Menschen, oder ein Unglück trat ein.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 372 ff.; Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 289 f.
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NACHWEISE
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VOKLSGLAUBEN
DAS NACHSCHLAGEWERK
Kraft aus einer anderen Welt
Zeichen und Handlungen
des Volksglaubens und der Volksfrömmigkeit
in Uri
Walter Bär-Vetsch, Altdorf
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Porträt
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