Register der Volksfrömmigkeit
Leichenwache
Das Volk legte Wert darauf, dass ein aufgebarter Toter ä scheeni Lyych war. Noch vor wenigen Jahren war es in unsern ländlichen Verhältnissen, wo die Menschen zuhause starben und dort in ihren Betten aufgebahrt wurden, nicht denkbar, dass man die Leiche eines Verstorbenen allein liess. Man berichtete bald nach dem Hinscheiden einer Beterin, die bis zur Beerdigung als Leichenwache im Totenzimmer blieb.
Es war Ehrenpflicht, dass man in der Umgebung zu jeder Leiche ging, um sich am Leichengebet zu beteiligen, und zwar nicht nur die Verwandtschaft. Es wurden gewöhnlich drei Rosenkränze gebetet und am Schluss die heiligen Fünf Wunden. Beim Leichengebet im Schächental, das meist abends um acht Uhr begann, wurde der Betrachtende oder Grosse Rosenkranz – nicht der Psalter – gebetet, was ziemlich genau eine Stunde dauerte. Anschliessend erhoben sie die Anwesenden von ihren sitzen, um unmittelbar vor dem Weggehen noch die Andacht zu den heiligen fünf Wunden zu verrichten, wobei sie ihre Stühle oder Bänke zum Knien benützten. Dabei kehrten sie der aufgebahrten Leiche den Rücken zu, das Gesicht zur Wand gerichtet. Bei der Verrichtung des Schlussgebetes kehrten sich die Anwesenden auch im Urserntal mit dem Gesicht zur Wand. Der Sinn dieses merkwürdigen Brauches dürfte wohl der Absicht entsprungen sein, die Gedanken besser zu sammeln und besonders innig zu beten.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 383; Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 294.
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