Register der Volksfrömmigkeit
Messer
Das Messer kam im Volksglauben häufig im Zusammenhang von Zauberabwehr und Bann vor. Dabei war nicht das Geister abwehrende Metall wichtig. Viel eher war es die verletzende Spitze und die schneidende Schärfe. Dazu kamen magische Zeichen an der Schneide und selten auch der besondere schwarze Schaft. Das in den drei höchsten Namen eingeschlagene Messer war eine hohe Bannhandlung. Solange das Messer steckte, war der Schadenzauber unwirksam, das Böse floh, das Gute blieb.
Diese Bannhandlung bezwang das Toggäli, die Hexe und alle Zauberei. Solange das Messer steckte, war die zauberische Wandlung nicht mehr möglich, sie war gebannt. Mit dem Einschlagen liess sich aber auch eine Art Fernwirkung erzielen. Versagte die antidämonische Kraft des Messers, so konnte man sie verstärken, indem man die Klinge mit geweihtem Brot bestrich. Brot und Messer traten oft in Verbindung auf. Bevor ein neuer Laib angeschnitten wurde, legte ihn der Hausvater oder die Hausmutter wie ein Kleinkind in den linken Arm, drehte ihn um und zeichnete mit der Spitze des Messers ein Kreuz auf den Brotboden. So war es gesegnet.
Wichtig war im Aberglauben auch die Richtung der Messerspitze und der Klinge. „Mä git ä keis Mässer ä so!“, wurden die Kinder strengstens ermahnt, wenn sie das Messer am Schaft hielten und es so, mit der Spitze zum Empfänger gerichtet, übergeben wollten. Im Spruch spürte man weniger die Angst vor Verletzungen als die Angst, gegen etwas zu verstossen, das man seit alters her einfach nicht so machte.97 Der Respekt vor dem offenen Messer war weit mehr als die Furcht, sich daran verletzen zu können. Der Glaube an die antidämonische Wirkung des Messers war weit verbreitet.
Sein Messer sollte man nie am Herde liegen lassen, denn allzu leicht könnte es einem aus der Spukgesellschaft einfallen, das Messer beim Schlachten einer Geisterkuh zu gebrauchen und dann unbekümmert in die Waden des Besitzers zu stecken, weil er dessen Bein für einen Holzbalken hielt. Kein Arzt wäre dann fähig, das Messer zu entfernen.
Verlobte sollten sich nicht Messer oder Nadeln schenken, denn dies schadete der Liebe. Dieser Rat wurde weit herum befolgt. Auch die Meinung, dass ein offenes Messer geeignet war, das Toggäli zu vertreiben, war anzutreffen. Meinte man einen Wagen verhext und kam damit nicht mehr den Stutz hinauf, steckte man ein Messer in die Wagendeichsel. Wenn man ein Messer mit der Schneide oder mit der Spitze nach oben gerichtet aufstellte, hiess es, das wäre den Hexen gerichtet, der Teufel oder die Hexe tanze darauf; aber anderseits auch, das syg der Herrgott tratzet, das tue Gott leid, tue den Armen Seelen weh usw.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 405 ff. Literatur: Niederberger Hanspeter, Hirtler Christof; Geister, Bann und Herrgottswinkel; S. 55, 118, 122; „Suisse Primitive“, Museumsführer, Forum der Schweizer Geschichte; Niederberger Hanspeter, Hirtler Christof; Geister, Bann und Herrgottswinkel; S. 122; Renner Eduard, Goldener Ring, S. 235; Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 231 und 314.
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