Register der Volksfrömmigkeit
Trauung
Die Eheschliessung wurde lange Zeit mit einer Segnung begangen. Im 1139 wurde sie erstmals als kirchliches Sakrament definiert. Zuvor war es ein vorwiegend weltlicher bzw. rechtlicher Akt. Gespendet wurde die Ehe nach kirchlichem Verständnis von den Brautleuten selbst. Der Priester stand lediglich für den segnenden Beistand. Unabhängig von der kirchlichen Segnung hatte die Hochzeit für die Brautleute eine emotionale Bedeutung, die das eigene Tun, den Schritt zur Verbindung mit dem Anderen feierlich und öffentlich unterstrich. Durch die Vermählung wurden die Besitzverhältnisse und die Sicherung der Nachkommenschaft geregelt.
Bis vor zwei, drei Generationen kam der Verlobung der entscheidende rechtliche Charakter zu. Sie war das eigentliche Eheversprechen mit der Übergabe eines Ehepfandes (z. B. der Verlobungsringe). Der heute gebräuchliche Kauf von Eheringen ist eine Schwundform dieses Brauchs. Bei der Verlobung übergab der Bräutigam der Braut oft einen kalligraphisch schön gestalteten Segensspruch.
Der Brautkranz stand symbolisch für die jungfräuliche Einheit. Hier klangen noch theologische Ansichten des Mittelalters nach, wo man die Reinheit Mariens in ihrem Kranz oder ihrer Krone ausgedrückt sah. Brautkränze wurden nach der Hochzeit auch oft an einem Marienwallfahrtsort niedergelegt. Das weisse Brautkleid war eine eher neue Erfindung. Es kam erst in den 1920er und 1930er Jahren auf. Vorher war das dunkle Sonntagskleid die Regel, kombiniert mit weissen Accessoires, wie Schleier und Kranz.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 582 f. Literatur: Lehner Esther, Lebenslauf, S. 43 f.
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DAS NACHSCHLAGEWERK
Kraft aus einer anderen Welt
Zeichen und Handlungen
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Walter Bär-Vetsch, Altdorf
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