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Verstorbene
   
Der verstorbenen Person wurden gute Kleider und Schuhe angezogen, teilorts samt Zipfelmütze oder Nachthäubchen. Es fiel ihr dann leichter zu wandeln. Auch war dies wichtig, weil der Verstorbene den Leidleuten beim Opfergang voraus zum Opfer ging. Zudem waren die Schuhe dem Verstorbenen am Jüngsten Tag beim Gang vor den ewigen Richter nützlich. Verstorbenen Kindbetterinnen zog man die Schuhe an, damit sie nicht barfuss ihre Säuglinge besuchen mussten.

Oft legte man dem Toten die Bibel oder ein Gebetbuch unter das Kinn, damit der Mund geschlossen blieb, oder ein Geldstück auf die Lider, damit die Augen geschlossen blieben. Einem Verstorbenen gab man das Sterbekreuz und den Rosenkranz in den Sarg mit, oft auch sein persönliches Gebetbuch und/oder seinen Kommunionshelgen, an manchen Orten sogar seine Uhr.

Ein Verstorbener hatte das Recht, sein Totenzimmer bis zum Dreissigsten für sich zu beanspruchen. Auch der Essplatz am Familientisch blieb ihm während dieser Zeit vorbehalten. An manchen Orten gab man ihm sogar das Gedeck.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 599 f. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 424.

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Walter Bär-Vetsch, Altdorf

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Stand der Arbeiten:
Begriffs- und Themenkatalog fertig
Nachweise in den Urner Sagen >
in Arbeit

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 1.6.2019