Register der Volksfrömmigkeit
Zauberbuch
Im Aberglauben wehrte jedes Buch Geister ab. Wer ein Büchlein auf sich trug oder nachts unter das Kopfkissen legte, war gegen Geister gefeit. Wollte jemand Rat gegen böse Geister, suchte man Leute auf, die alte Bücher besassen. Damit meinte man Zauberbücher oder Hexenbücher. Drei solcher Schriften spielten im Volksglauben eine besondere Rolle: der Geistliche Schild, das Romanusbüchlein und das 6. und 7. Buch Mosis. Durch die Art und Weise, wie Moses die ägyptischen Magier bezwang, verfügte er über Zauberkräfte. Alchemisten und Zauberer glaubten, es exsistierten neben den fünf Büchern Moses der Bibel weitere Schriften von Moses, die über magische Künste Auskunft gaben und von der Kirche geheim gehalten wurden. Schon früh tauchten obskure Fälschungen auf. Ende des 18. Jahrhunderts erschien das geheimnisvolle 6. und 7. Buch Moses, von dem man annahm, dass es okkultes Wissen enthielt.
Magisches Wissen blieb lange Zeit nur den Eliten, die lesen konnten, zugänglich. Erst im 18. Jahrhundert erreichte es breitere Kreise der Bevölkerung. Zur selben Zeit begannen Zauberbücher auch in bürgerlichen und unterbürgerlichen Schichten zu kursieren. Dieser Trend der Popularisierung und auch Kommerzialisierung magischer Schriften setzte sich im 19. Jahrhundert fort. Es entwickelte sich ein verwirrender Variantenreichtum von Zauberliteratur, wobei verschiedene Titel und Inhalte fast beliebig kompiliert wurden. Zauberbücher waren so gesehen immer neue bruchstückhafte Zusammenstellungen einer Überlieferung aus den Wissensbeständen der Magie. Der Inhalt der Zauberbücher war sehr vielfältig. Zauberbücher waren Sammelsurien verschiedener Segensprüche, magischer Befehle und Anwendungen, Schutzformeln oder Bannsprüchen. Sie wurden zur konkreten Anwendung verfasst und enthielten Gebrauchsanweisungen für Objekte mit Zauberkräften. Die Kirche stand den abergläubischen Zauberbüchern skeptisch gegenüber und verbot teilweise ihren Besitz. Zu diesen verbotenen Zauberbüchern gehören der Geistliche Schild, das 6. und 7. Buch Moses, das Romanusbüchlein, der Wahrhaft feurige Drachen und das Buch „Albertus Magnus bewährte und approbierte sympathische und natürliche egyptische Geheimnisse für Menschen und Vieh – für Städter und Landleute“, die im 18. und 19. Jahrhundert auch in der Zentralschweiz verbreitet waren.
In den Glaubensvorstellungen des Volkes dienten die Zauberbücher zur Abwehr böser Mächte und für magische Heilverfahren. Sie und viele andere magische Mitteln boten Anleitungen zum Bannen, für Schatzgräberei, für Geister- und Teufelsbeschwörungen. Trotz der Verbote der Kirche genossen sie fast religiöse, wenn nicht sogar reliquienartige Verehrung. Gutgläubigen erhiessen die handschriftlich und gedruckt überlieferten Texte Schutz vor sichtbaren und unsichtbaren Gefahren aller Art. Dabei stiess das Beten, oder was man dafür hielt, nicht selten an die Grenzen der Magie. Die Geistlichkeit führte einen weitgehend erfolglosen Kampf dagegen. Nicht einmal den erfahrenen Volksmissionären gelang es, die Zauberbücher aus der Welt zu schaffen.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 654 f. Literatur: Niederberger Hanspeter, Hirtler Christof, Geister, Bann und Herrgottswinkel, S. 13 f.; «Suisse Primitive“, Museumsführer, Forum der Schweizergeschichte (2002); Kälin Detta, Zauberwahn und Wunderglauben, S. 48 ff. Senti Alois, Das brauchtümliche Beten, S. 74.
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DAS NACHSCHLAGEWERK
Kraft aus einer anderen Welt
Zeichen und Handlungen
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in Uri
Walter Bär-Vetsch, Altdorf
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